Archiv für den Monat August 2016

Die Einstweilige Verfügung – schnelles Recht oder schnell zum Unrecht?

 

Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: »Ich, der Staat, bin das Volk.«

Friedrich Nietzsche

 

Die Möglichkeit, vor Gericht eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, soll unter anderem auch Privatpersonen die Möglichkeit verschaffen, sich wirksam gegen Beleidigungen, Verleumdungen oder Bedrohungen zur Wehr zu setzen, ohne langwierige Verfahren abwarten zu müssen. Auf den ersten Blick hört sich das gut an, ist aber leider, wie der Zivilklageweg überhaupt, gleichzeitig ein leicht zugängliches Mittel des Rechtsmissbrauchs. Es wird Personen, die andere beispielsweise mobben, demütigen oder beruflich Schaden zufügen wollen ein Mittel in die Hand gegeben, um auf die schnelle Tour ihre Gegner und Opfer mundtot zu machen. Man nehme sich einen erfahrenen Abmahnanwalt und verändere oder verkürze angebliche Beweismittel wie z. B. ausgetauschte E-Mails derart, dass ein verfälschender Eindruck bezüglich des Konflikts entstehen muss. Gegenfalls helfen eidesstattliche Versicherungen von Mitarbeitern oder am Konflikt beteiligten Kollegen, dem Antrag einen Anstrich der Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dann hofft man, dass der Richter, bei einem Streitwert unter 5000 € ein Einzelrichter am Amtsgericht, nicht so genau hinsieht und aufgrund der vorhandenen Arbeitsbelastung erst einmal unterschreibt. Wer eine Einstweilige Verfügung erreichen will, muss sich hierzu innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der angeblichen Rechtsverletzung entscheiden. Nun ja, vielleicht schaut der Richter auch nicht so genau auf das Datum der E-Mail, wenn es schon etwas länger her ist, versuchen kann man es ja mal…

Wird eine Einstweilige Verfügung abgelehnt, so steht dem erfolglosen Antragsteller immer noch das Einreichen einer Unterlassungsklage offen, um den Gegner zunächst mit einem zeitraubenden Schriftverkehr  und dann gegebenenfalls mit einer Kurzverhandlung ohne Zeugenanhörung zu belasten und hierbei vielleicht ein Urteil zu erwirken, das wohlmöglich erst in höherer Instanz aufgehoben wird. Und ab dem Landgericht besteht dann Anwaltszwang, ein Umstand, der dem Beklagten, falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, zunächst einmal völlig unzumutbare Kosten beschert sowie einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Aufwand.

Natürlich ist diese Vorgehensweise für den Kläger ein finanzielles Risiko, leider ist es jedoch oft so, dass narzisstische Persönlichkeiten aufgrund gekränkter Eitelkeit oft keine Kosten scheuen, um den verhassten Widersachern das Leben schwer zu machen. Für solche juristischen Kleinkriege wird Kleingeistern durch die Möglichkeiten der Einstweiligen Verfügung und Unterlassungsklage Tür und Tor geöffnet. Erscheinen Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung als wenig aussichtsreich, so geht dieser Personenkreis auch schon mal zivilrechtlich gegen Kollegen vor, sofern Geld und Unterstützung vorhanden sind.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorläufiger_Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen… Das Gericht kann auch ohne mündliche Verhandlung oder sonstige Anhörung durch Beschlussentscheiden und Fristen abkürzen. Die Notwendigkeit zur Beschleunigung des Verfahrens lässt in der Regel die Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung,Ortsbesichtigung, Sachverständigengutachten) nicht zu. Entschieden wird auf der Basis des vorgetragenen oder bekannten Sachverhalts und der von dem Antragsteller glaubhaft gemachten Tatsachen. Es ist auch zulässig, eine eidesstattliche Versicherung zu berücksichtigen.

Ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu befürchten, kann der Gegner vorab durch das Hinterlegen einer Schutzschrift bei den als zuständig in Frage kommenden Gerichten seinen Standpunkt dem Gericht bereits frühzeitig zu Gehör bringen. Ist die einstweilige Verfügung erlassen worden, kann der Antragsgegner mittels Widerspruchs erreichen, dass das Gericht über die einstweilige Maßnahme mündlich verhandelt und durch Urteil entscheidet…

Einfache Formulierung im Antrag: „unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“

Die Androhung dieses Rahmens sagt jedoch noch nichts über die Höhe eines tatsächlich zu erwartenden Ordnungsmittels aus. Die Verurteilung zu einem Ordnungsmittel erfordert die Durchführung eines neuen Verfahrens (vgl. § 890§ 891 ZPO).

 

Ich habe am 19. August beim Bürgerservice des Amtsgerichts Bochum nachgefragt, ob ich für den Fall der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vorsorglich ein Schreiben mit einer Gegendarstellung einreichen könne. Die angesprochene Mitarbeiterin verneinte dies mit der Begründung, dass der zuständige Richter nach Eingang des Antrags unter siebzehn möglichen Kandidaten zufällig ermittelt würde und es außerdem noch kein Aktenzeichen gäbe. Die mir im Auftrag einer Kollegin anwaltlich zugestellte Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, basiert auf einer E-Mail an einen kleinen Kreis von Fachkollegen. Die Versendung  der beanstandeten E-Mail liegt drei Monate zurück. Normalerweise sollte da keine einstweilige Verfügung mehr erlassen werden können…

Auf Wikipedia wird die Möglichkeit erwähnt, zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung eine Schutzschrift zu hinterlegen, die vom zuständigen Richter allerdings ihrem Inhalt nach auch ignoriert werden darf. Die Einstweilige Verfügung kann also definitiv der schnelle Weg zum Unrecht werden, da Verhinderungsmöglichkeiten durch den  Antragsgegner nicht vorgesehen und erwünscht sind.

 

Welche Vorgehensweisen sind bei der Durchsetzung eines angeblichen Unterlassungsanspruchs bei Beleidigung oder Verleumdung zu erwarten?

 

http://www.law5.de/unterlassung-bei-beleidigung-verleumdung/

Ehrverletzende Äußerungen wie Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Kreditgefährdung sind unzulässig und begründen einen Unterlassungsanspruch…  

Eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird meist im Rahmen einer Abmahnung ausgesprochen. In der Abmahnung wird die Verletzung konkret bezeichnet, rechtlich bewertet, unter angemessener Fristsetzung eine Unterlassung gefordert und gerichtliche Schritte angedroht. Eine Abmahnung ist Voraussetzung dafür, daß die Kosten eines evtl. folgenden Gerichtsverfahrens vom unterlegenen Gegner zu tragen sind (§ 93 ZPO)…

Die Festsetzung der Höhe der Vertragsstrafe durch den Gläubiger und im Streitfall deren gerichtliche Überprüfung nennt sich „Hamburger Brauch“. Dieser verhindert, daß bereits bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Streit darüber entsteht, welche Höhe der Vertragsstrafe angemessen wäre. Alternativ dazu kann auch eine feste Summe (üblich sind z.B. 5.001 Euro, so daß ein Streit in die Zuständigkeit des Landgerichts fällt) vereinbart werden.

Bei einer (beleidigenden) Meinungsäußerung wie oben in Fall a) kann die Äußerung nur in ihrer konkreten Form untersagt werden. Die Untersagung einer auch sinngemäßen Wiederholung ist nur bei einer Tatsachenbehauptung wie im Fall b) möglich.

Voraussetzung für einen in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanspruch ist eine Wiederholungsgefahr. Diese ist in der Regel zu vermuten. Sie besteht jedoch nicht, wenn aufgrund der besonderen Umstände eine Wiederholung vernünftigerweise nicht zu erwarten ist…

Sofern eine außergerichtliche Streitbeilegung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert wird, kann als nächstes vor Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragt oder Klage erhoben werden….

Die Einstweilige Verfügung dient dazu, im Rahmen eines Eilverfahrens innerhalb weniger Tage oder gar Stunden eine (vorläufige) gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Mündliche Verhandlung und volle Beweisführung sind entbehrlich: Die Einstweilige Verfügung ergeht in der Regel im Beschlussverfahren auf Basis einer Glaubhaftmachung, ohne daß der Antragsgegner gehört wird…

Ob ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zulässig ist, oder ob der reguläre Klageweg (das Hauptsacheverfahren, was einige Monate dauert) zu beschreiten ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO sowie eine Eilbedürftigkeit gegeben ist. Nur bei gegebener Dringlichkeit wird eine Einstweilige Verfügung erlassen. Der Antragsteller der Einstweiligen Verfügung hat diese Dringlichkeit darzulegen, also zu erklären, warum er nicht mehrere Monate bis zu einer gerichtlichen Entscheidung warten kann. Eilbedürftigkeit liegt i.d.R. dann nicht mehr vor, wenn der Antragsteller seit ihm die Beleidigung oder Verleumdung bekannt geworden ist mehr als einen Monat mit der Antragstellung gewartet hat.

Gemäß § 940 ZPO ist Voraussetzung für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, daß sie „zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint“. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe lassen dem Gericht ein enorm weites Ermessen. Im Falle der Unterlassung von Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, nachstellen, verfolgen, Stalking wird eine Einstweilige Verfügung als zulässig erachtet…

Bei Beleidigungen und Verleumdungen wird in der Regel der Gegenstandswert auf unter 5000 Euro beziffert, so dass die Zuständigkeit für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim örtlichen Amtsgericht liegt.

Vor dem Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang (§ 79 Abs. 1 ZPO)…

Der Antragsgegner hat nun entweder die Möglichkeit die Einstweilige Anordnung des Gerichts als endgültige Regelung anzuerkennen, und dazu eine sogenannte „Abschlußerklärung“ abzugeben, oder er kann vor Gericht Beschwerde gegen die Einstweilige Anordnung einlegen und/oder nunmehr die Einleitung des Hauptsacheverfahrens beantragen.

Wird eine Einstweilige Verfügung später vom Gericht wieder aufgehoben, kann dies eine Schadenersatzpflicht des Antragstellers gemäß § 945 ZPO bewirken…

 

Die Problematik mit vorschnell erlassenen Einstweiligen Verfügungen zeigt sich besonders deutlich im Fall des Bochumer SPD-Stadtrat-Mitglieds und Geschäftsführers der Life-Jugendhilfe Gerd Lichtenberger, der nach Bekanntwerden seiner Verstrickung in einen Jugendamtsskandal mit Hilfe von Einstweiligen Verfügungen versucht hat, zwei seiner Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen. Gegenstand der eingereichten Unterlassungsklage war ein angeblich auf einer Demo vor dem Rathaus vom Anmelder der Demo verteiltes Flugblatt, das in seiner angeblich beleidigenden und rufschädigenden Form auch auf Blogs des Lichtenberger-Kritikers  Bernd Schreiber erschienen sein soll. Die einstweilige Verfügung wurde im Eilverfahren erlassen, ohne die von Lichtenberger bzw. seinem Anwalt vorgebrachten Beweise ordnungsgemäß zu prüfen und ohne die Antragsgegner vorher anzuhören. Hierbei handelt es sich um eine durchaus übliche und damit äußerst problematische Vorgehensweise. Die zuständigen Richter unterzeichnen folgenschwere einstweilige Verfügungen auf der Grundlage ihres persönlichen Eindrucks, dem bessere oder schlechtere Menschenkenntnisse sowie eine gewisse Voreingenommenheit zugrunde liegen können. Selbst wenn die Antragsgegner im Hauptsacheverfahren Recht bekommen, so dürfen sie doch gegebenfalls vorher über Monate bis Jahre hinweg die angemahnten Äußerungen nicht wiederholen und werden unter Umständen hierdurch zu einem Bekenntnis zur Unwahrheit genötigt und öffentlich oder im persönlichen oder beruflichen Umfeld gebrandmarkt.

Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bochum wurde die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass das Flugblatt, unabhängig davon, ob es nun vom Demo-Anmelder verteilt wurde oder nicht, im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig gewesen sei. Interessant ist hier die Äußerung des Vorsitzenden Richters Brünger zu dem vorschnellen Erlass der einstweiligen Verfügung. Hintergründe, Verhandlung und Urteil werden u.a. auf Caesars Blog detailliert erläutert. Ich habe die Verhandlung ebenfalls als Prozessbeobachterin besucht und war verwundert darüber, dass bei diesem Zivilverfahren keine Zeugen vernommen wurden und nur eine halbe Stunde für die Verhandlung angesetzt worden war.

 

http://caesar-bochum.blogspot.de/2016/07/lichtenberger-lg-bochum.html

Die Verhandlung am 14.07.2016: 

… Es wurde kurz die Sach- und Rechtslage erörtert. Dabei erklärte Richter Brünger ganz offen, dass man bei Erlass der Einstweiligen Verfügung offenbar die Dimension dieses Falles nicht erkannt bzw. unterschätzt habe. Offensichtlich habe sich das Gericht von der Tatsache, dass der Antrag auf Einstweilige Verfügung von einem SPD-Stadtverordneten kam, zu stark beeindrucken lassen und ihm daher ohne weitere Prüfung – und vor allem ohne Anhörung der Gegenseite – entsprochen. Das hat man nun immerhin seitens des Gerichts erkannt und eingestanden, was schon beachtenswert ist. Hoffentlich ziehen Richter Brünger und seine Kammer aus dieser Einsicht auch die richtigen Konsequenzen. Nun müsse der Fall genauer geprüft werden, sagte der Richter. Es ginge um das Persönlichkeitsrecht des Klägers auf der einen Seite und das Recht der freien Meinungsäußerung auf der anderen Seite, und nun müsse hier eine Abwägung getroffen werden….

 

Geht es um politisch bedeutsame Einstweilige Verfügungen, so wird der Antrag in der Regel intensiver geprüft.

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/boehmermann-affaere-recep-tayyip-erdogan-landgericht-koeln

  1. Mai 2016

Das Landgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurückgewiesen. Die Pressekammer des Landgerichts Köln begründete dies mit dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung.  

Erdoğan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt. Döpfner hatte in einem offenen Brief geschrieben: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“ Nach Angaben des Medienhauses Axel Springer ging es Döpfner in seinem Brief auch um die Verteidigung der Kunst- und Satirefreiheit.

Das Landgericht befand in seinem Beschluss, im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Erdoğans sei die Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig. Ein Unterlassungsanspruch Erdoğans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äußerungen Böhmermanns verbreitet hätte – denn allein in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebenen Äußerungen Böhmermanns und dem damit verbundenen ausdrücklichen Sich-zu-eigen-Machen liege keine Verbreitung dieser Äußerungen, so das Gericht…

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte man jedenfalls nur dann unterzeichnen, wenn man definitiv im Unrecht ist. Dann überwiegt das Interesse, die Kosten möglichst gering zu halten.

 

Der Kollege ist der Mensch, vor dem man sich hüten muss!

 

Ein weiterer „Trick“ streitsüchtiger Kolleginnen besteht darin, die über den Anwalt angedrohte Vertragsstrafe offen zu halten, um einen gewissen Demütigungseffekt zu erzielen und die Möglichkeit in die Hand zu bekommen, gegebenfalls auf der Basis von frei erfundenen oder durch gezielt gestreute Gerüchten in die Welt gesetzte Behauptungen eine Art „Schmerzensgeld“ zugestanden zu bekommen.

 

https://www.ra-plutte.de/vertragsstrafe/

Überwiegend wird von Gläubigern in Abmahnungen gefordert, eine feste Vertragsstrafe zu versprechen. Vor allem die Beträge 5.001 € und 5.100 € haben sich als Vertragsstrafenvorschläge eingebürgert. Hintergrund ist, dass Zahlungsklagen ab einem Streitwert von 5.001 € vor den Landgerichten erhoben werden können, denen größere Sachkompetenz zugetraut wird als den Amtsgerichten.

Der abmahnende Gläubiger hat allerdings keinen Anspruch auf eine der Höhe nach fest bezifferte Vertragsstrafe. Zwar lässt das Versprechen einer völlig unbestimmten Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (OLG Jena, Beschluss vom 20.07.2011, Az. 2 W 343/11). Es ist aber zulässig, eine flexible Regelung zu verwenden, nach der die Vertragsstrafenhöhe in das billige Ermessen des Abmahners oder eines Dritten gestellt wird und im Verletzungsfall auf Betreiben des Abgemahnten eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit erfolgen kann (sog. Neuer Hamburger Brauch„)…

Wird die Höhe der Vertragsstrafe nachträglich bestimmt (Hamburger Brauch), ist außer der Sanktionsfunktion auch ihre Funktion als pauschalierter Schadensersatz maßgeblich (Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 1.139 m.w.N.).

Die Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe erfolgt üblicherweise durch den Gläubiger… Zwar setzt der Gläubiger hier die Höhe der Vertragsstrafe fest. Der Schuldner kann die Festsetzung aber gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Zu beachten ist dabei, dass das Gericht keine eigenständige Festsetzung vornehmen darf nach Maßgabe dessen, was ihm angemessen erscheint. Es besteht nur ein gerichtliches Kontrollrecht im Sinne einer Prüfung auf Billigkeit, aber kein Anspruch auf Nachbesserung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015, Az. 4 U 191/14)…

 

Der Wahrheit dienen wenige in Wahrheit, weil nur wenige den reinen Willen haben gerecht zu sein und selbst von diesen wieder die wenigsten die Kraft, gerecht sein zu können.

 Friedrich Nietzsche

 

 

http://gutenberg.spiegel.de/buch/johann-wolfgang-goethe-gedichte-3670/435

 

Laß Neid und Mißgunst sich verzehren,
Das Gute werden sie nicht wehren.
Denn, Gott sei Dank! es ist ein alter Brauch:
Soweit die Sonne scheint, soweit erwärmt sie auch.

Johann Wolfgang von Goethe

 

KODAK Digital Still Camera

 

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Als Opfer von ungerechtfertigter juristischer Verfolgung – was ist zu tun?

Viele politisch aktive Blogger haben dies schon erlebt: Eine Vorladung wegen angeblicher Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung flattert ins Haus oder das Schreiben eines Rechtsanwalts mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wer Unrecht öffentlich macht landet schnell im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, die je nach Bekanntheitsgrad des Beschuldigten oder politischer Bedeutung des Klägers/ Antragsstellers auch schon mal ohne genauere Überprüfung eine einstweilige Verfügung erlassen. Angebliche Beleidigungen werden mal eben mit einem Strafbefehl geahndet, auch wenn in der Sache Aussage gegen Aussage steht. Die Maxime „im Zweifel für den Angeklagten“ hat in der real existierenden Rechtsprechung wohl nie Gültigkeit besessen.

Auch mobbende Kollegen, gegen die man sich im Kollegenkreis zur Wehr setzen muss, greifen gelegentlich zu den Methoden der juristischen Verfolgung und beschuldigen einen im Gegenzug der Beleidigung und üblen Nachrede, um ihr eigenes Verhalten als korrekt verkaufen zu können und einem weitere Nachteile zu bescheren. Oft sind solche Vorgehensweisen mit den Chefs abgesprochen und stehen in direktem Zusammenhang mit unliebsamen Bloggeraktivitäten.

Die dunklen Mächte scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Wenn staatliches Unrecht gebloggt wird finden sich schnell „Verschwörer“, die gemeinsam versuchen, die Stimme des Widerstandes zum Schweigen zu bringen. Sie missbrauchen Gesetzte, bevorzugt die sogenannten Gummiparagrafen, um in Unrechtsverfahren ihre Gegner zumindest finanziell zu ruinieren.

 

Wie wehrt man sich gegen eine versuchte Existenzvernichtung?

Man sollte sich mit Gleichgesinnten verbünden. Eine gegenseitige Unterstützung macht es zumindest psychologisch leichter, sich einer Übermacht entgegenzustellen.

KODAK Digital Still Camera

Viele Hunde sind des Hasen Tod.

Man darf sich von einer Meute Hunde nie zum Hasen degradieren lassen, man muss kämpfen anstatt wegzurennen. Wer sich hetzen lässt, hat verloren.

 Seine Schweine erkennt man am Gang.

Man muss versuchen,  die Verhaltensweisen  und Reaktionsmöglichkeiten seiner Gegner zu analysieren.

 

Wer den Mund hält,
dem sind die Hände gebunden.

© Erhard Horst Bellermann

 

Unrechtsverfahren dürfen niemals verschwiegen werden. Wer sich mundtot machen lässt, hat kapituliert. Wer kapituliert, wird vernichtet, wenn nicht materiell dann psychisch.

Wenn man die Öffentlichkeit in Kenntnis setzt, sollte man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten versuchen, soweit man sie in Erfahrung bringen und einschätzen kann.

 

Welche Daten darf ich über meine Gegner veröffentlichen?

Das Thema ist rechtlich äußerst brisant und für einen Laien schwer durchschaubar.

Das Bloggen der anonymisierten Verfahrensdokumente ist meines Wissens nach erst nach Abschluss des Strafverfahren oder Zivilprozesses zulässig. Der volle Name darf nur dann sicher veröffentlicht werden, wenn die Person bereits als Person des öffentlichen Lebens bekannt ist. Private Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden, im Internet zu findende Aufnahmen können allerdings per URL verlinkt werden. Den Sachverhalt kann man auch ohne Namensnennung erläutern. Hierdurch ist es zumindest möglich, all diejenigen über den Stand des Verfahrens zu informieren, denen man persönlich bekannt ist oder die von dem Rechtsstreit erfahren und daher den Vorfall zuordnen können.

Das Bloggen einer nicht im Internet bereits veröffentlichten Privat-Adresse oder von Fotos der Gegner kann Klagen und einstweilige Verfügungen nach sich ziehen, die nur dann nicht greifen, wenn sich der Server und der Administrator  im Ausland befinden, am besten außerhalb von Europa.

 

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Bertolt Brecht

 

Zur Abwehr von politischer und privater Verfolgung steht ein Netzwerk von Bloggern zur Verfügung. Es finden sich stets Gleichgesinnte und ebenfalls Betroffene, die Prozesse beobachten und über die Verfahren anderer berichten können.

Dieser Blog hat ausschließlich Unrechtsverfahren zum Thema, also Strafverfahren, Zivilverfahren oder Disziplinarverfahren, die entweder jeglicher Grundlage entbehren oder bei denen die Anklageerhebung bzw. die Urteilsfindung den Prinzipien der Rechtstaatlichkeit widerspricht.

Ein durch den Gegner mit Hilfe der Justiz initiiertes Unrechtsverfahren bezieht sich auf eine Tat, die nicht gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise eine Äußerung, die eine Tatsachenbehauptung darstellt oder durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder auf eine angebliche rechtlich relevante Handlung, die erst durch Lügen konstruiert und mit dem Ziel der Strafverfolgung  aufgebauscht wurde.

 

Je mehr Verfolgung, umso offensichtlicher wird die Wahrheit.

Leo Nikolajewitsch Graf Tolstoi

russischer Schriftsteller (1828 – 1910)

 

Wenn die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird… 

JD500046Freiheits-Demo Berlin 2010

 

DSCN1672OLG-Düsseldorf Kapellweg: wer als Terrorist gilt ist eine Frage der Definition und der Definitionshoheit  

 

Unrechtsverfahren durch Geheimdienstaussagen

Strafverfahren mit Geheimdienst-Zeugen haben eine Besonderheit. Wegen des Geheimschutzes dürfen Behauptungen aufgestellt werden, ohne dass Beweise vorgelegt werden müssen. Die Behauptungen werden von den Staatsschutzsenaten dann als bewiesene Tatsache gewertet.

 

http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2011/01/22/vorsicht_bnd/

22.01.2011, 01:01 Uhr 

von annette hauschild

Vorsicht BND!

In der Schule habe ich gelernt, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Justiz neutral und gerecht handelt, dass Gerichtsverfahren öffentlich stattfinden und jeder eine ihn interessierende Gerichtsverhandlung besuchen kann. Soweit die Theorie. Wer sich traut das in diesem Blog schon mehrfach beschriebene Sondergerichtsgebäude in Düsseldorf-Hamm aufzusuchen, lernt dazu. Besonders, wenn gegen einen V-Mann des gelegentlich außerhalb der Legalität, also auch schon mal bißchen illegal agierenden deutschen Auslandsgeheimdienst BND verhandelt wird. Dann haben die normalen Vorschriften der Strafprozessordnung ausgedient, dann gilt Spezialrecht. Dann wird der einzige Zuschauer und Pressevertreter hinaus gebeten. Schließlich geht es, wenn Antworten des Bundeskanzleramtes zur Verwicklung des BND in die DHKPC und ihre Strukturen verlesen werden, um die Sicherheit unseres Staates. Das wenige, was die Presse also an diesem Vormittag erfahren konnte, war, dass das Bundeskanzleramt beim BND nachgefragt hat, ob denn der Angeklagte, wie seine Verteidiger behaupten, eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Wer nun ein klares Ja oder Nein erwartet hätte, wurde enttäuscht. Schließlich antwortete der BND  und der darf seinen  Dienstherrn, also die Frau Merkel, zwar  nicht belügen, aber er darf komisch daherreden und auch seltsam erscheinende Antworten aufschreiben. Im BND, so die Auskunft, befände sich eine solche Erklärung nicht in den Akten, ein solches Schriftstück sei dort nicht zu finden und es könne sich auch niemand an eine solche Erklärung des A. erinnern. Wer sich länger mit dem BND und seinen Ausflüchten und dem Einfallsreichtum seiner Sprachkundler beschäftigt hat, für den ist  diese Antwort keine Antwort. Sie bedeutet keinesfalls, dass es eine solche Erklärung nicht gibt. Denn „nicht erinnern“ „keine Kenntnis“ usw. bedeutet lediglich, dass die befragten Personen im BND diese Kenntnis nicht haben. Doch wer wurde gefragt: Der Hausmeister, der Präsident, die Raumpflegerin, der Aktenhalter….? Diese interpretationsfähige Auskunft der Schlapphüte wurde nur deshalb bekannt, weil sie Bestandteil des Kammerbeschlusses war, der zufolge der Antrag der Verteidigung des A. auf  Einstellung des Verfahrens nicht stattgegeben wurde. Der weitere Schriftverkehr mit BND und Kanzleramt  wurde hinter verschlossener Tür verlesen…

Helmut Lorscheid

 

Neubau der BND-Zentrale in Berlin (Foto 2010): was lange währt wird niemals gut…

JD500111

JD500110

 

http://www.rundschau-online.de/politik/bnd-neubau-in-berlin-spott–haeme-und-ein-echtes-problem-1082942

05.03.15

Berlin –

Hohn und Spott sind sie beim Bundesnachrichtendienst (BND) gewöhnt, wenn es um den Neubau ihrer Geheimdienstzentrale in Berlins Mitte geht. Doch seitdem Unbekannte auf der bestbewachten Baustelle Berlins in Putzräumen die Wasserhähne abmontiert und so am Dienstag weite Teile des Hauptgebäudes durchnässt haben, kommt es besonders dick. „Unbekannte fluten BND-Zentrale“, ist noch ein eher harmloser Kommentar. Andere können sich Wortspielereien nach dem Motto nicht verkneifen, nun habe auch der BND sein „Watergate“…

Auch über den oder die Täter herrscht Rätselraten. Dass gewöhnliche Einbrecher über den lückenlos mit Videokameras überwachten Bauzaun geklettert sind, scheint Experten unwahrscheinlich. Auch ein Versehen wird fast ausgeschlossen – jemand könnte ja dummerweise ein paar Wasserhähne vergessen haben. Von mit dem Bau vertrauten Seiten heißt es, es könne sich um einen „dämlichen Jux“ genauso handeln wie um einen Sabotageakt von Geheimdienstkritikern unter den Handwerkern oder dem anderen Personal. Ein Polizeisprecher sagt, es werde in alle Richtungen ermittelt.

 

http://www.tagesspiegel.de/kultur/rundgang-durch-das-neue-bnd-gebaeude-die-weltzeituhr-laeuft-bereits/13582154.html

11.05.2016

… Die Baukosten werden sich nach dem letzten Stand auf 1,044 Milliarden Euro belaufen. Allein 233 Millionen Euro sind der Bauzeitverlängerung und Terminsicherung geschuldet – einer Absicherung gegen weitere mögliche Verlängerungen aufgrund zwischenzeitlicher Zusatzanforderungen. Es ist dies, kurz gesagt, das größte Einzelbauvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, und es ist, wie BBR-Präsidentin Wesseler betont, auch das „speziellste“ öffentliche Bauprojekt.

Bis Ende 2016 sollen die Mitarbeiter eingezogen sein – mit nicht gerade wenigen Kubikmetern Aktenmaterial. Viel mehr wird man wohl nicht erfahren über das Innenleben dieses zugleich geheimnisvollsten Neubaus der Nation…