Die Banalität des Zivilrechts
Der Richter entscheidet,
den Weg zur Rechtsprechung bereitet,
am Vortage,
nach Durchsicht der Aktenlage.
Ist der Gütetermin nicht allzu lang her,
Entscheider zu sein, das fällt nicht schwer,
ein Blick in die Akte genügt,
Euer Ehrens geschulte Sicht ist selten getrübt.
Das Vor-Urteil schon längst gefällt,
gleich und gleich sich gern gesellt,
Bürger dürfen so etwas nicht sagen,
sonst geht es ihnen an den Kragen,
der Unterlassungsklage wird stattgegeben,
auf dass wir in einer gesitteten Welt weiter leben.
Aber ach, was ist denn da passiert,
ein Schriftsatz nicht zur Post chauffiert?
Wozu eine Recherche starten,
der Termin wird verschoben, das Urteil kann warten.
Fehler passieren,
und es hilft kein Taktieren,
wer im Zivilrecht will klagen,
muss Verzögerungen ertragen.
Wenn der Kläger keinen Aufwand scheut,
damit der Beklagte sein Verhalten bereut,
dann soll man ihm glauben,
ihn nicht seiner Hoffnung berauben,
denn das Recht ist stets auf der Seite,
von Geld, Einfluss und unsinnigem Gestreite.