Archiv für den Monat Dezember 2017

Die „politische Verfolgung“ von Franco A. – wen die Bundesanwaltschaft zum Terroristen erklärt

… der hat in der Regel – unabhängig vom Urteil – kaum eine Chance, der staatlichen Maschinerie zur Demontage und Existenzvernichtung zu entkommen. 

Jeder potentielle Gefährder, der in Gedanken zur Tat geschritten ist oder sein könnte, darf nach geltendem Recht bereits der Planung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeklagt werden, auch ohne dass es konkrete Anschlagsziele gegeben haben muss. Die „Tat“ umfasst neben nachweislich erfolgten mündlichen oder schriftlichen Anschlagsplanungen in speziellen Fällen –  unter anderem bei ganz offensichtlich keiner terroristischen Vereinigung angehörenden Personen –  die besondere Kategorie der gedanklichen Anscheins-Planungen, die aus einer Kette von Indizien heraus gelesen werden können, sofern man über die besonderen Fähigkeiten der Bundesanwälte zur Wahrsagung verfügt.

Was muss man tun, um sicher ins Visier der weisungsgebundenen Terror-Jäger unserer Regierung zu gelangen?

Prinzipiell genügt es, sich hinreichend unbequem und hinreichend verdächtig zu verhalten, wobei der Ermessensspielraum in der Bewertung der Verdachtsmomente durch die Bedürfnisse der Regierenden abgesteckt wird.

Im Zentrum der Bewertung steht neben der potentiellen Gefahr der Begehung eines terroristischen Attentats die Gefahr der Vollendung einer schweren das Ansehen des Staates beeinträchtigenden Tat. Ein Beispiel für letzteres ist der Fall Franco A., ein Soldat, der es gewagt hat, die völlige Inkompetenz der deutschen Behörden bei der Bearbeitung der Asylanträge aufzudecken. Ohne ein Wort Arabisch zu sprechen wurde Franco A. 2016 als angeblichem syrischen Flüchtling eingeschränkter Schutz gewährt. Deutlicher konnte er die Bundesregierung und ihre Kultur des Willkommens kaum vorführen, die mit dem unfreiwillig in die weite Welt hinausposaunten Werbe-Slogan einhergeht: „Komme, wer wolle! Sei, wer du willst! Nehme, was du kannst!“

Wer Franco A. wirklich ist und was tatsächlich in seinem Kopf vorging, ist aufgrund der dünnen Informationslage nicht wirklich festzustellen.

Fakt jedoch ist, dass die Richter am Bundesgerichtshof seine Untersuchungshaft nach sieben Monaten wegen „wesentlicher Unstimmigkeiten“ beendeten. Nun musste die Bundesanwaltschaft blitzschnell  Anklage erheben, um ihr Gesicht zu wahren bzw. das der Verteidigungsministerin von der Leyen, die den künstlich aufgebauschten Fall von potentiellen rechtsextremen Terrorplanungen – angeblich gegen Regierungsmitglieder – nutzte, um der Bundeswehr Putsch-Absichten zu unterstellen und auf diese Weise die Truppe von unliebsamen Kritikern zu säubern. Zumindest scheint sie es versucht zu haben, mit wie viel Erfolg auch immer. Jegliche Überzeugung zur Verteidigung des Vaterlandes soll den Bundeswehrangehörigen ausgetrieben werden. Schließlich dienen deutsche Soldaten einem anderen Herren, der NATO und US-amerikanischen Interessen. Ein guter neu-deutscher Soldat schützt nicht sein Land vor den Feinden, sondern die Feinde vor seinem Land. Offene Kritik an der unkontrollierten Masseneinwanderung ist hierbei kontraproduktiv und daher unzulässig.

Für mich sehen die bei Mit-Beschuldigten von Franco A. gehorteten Patronen ohne Waffen eher nach einem Versuch aus, sich im Falle eines Bürgerkrieges für den Verteidigungsfall privat einzudecken. Das passt auch zu seinen angeblichen Kontakten zur rechtsextremen Szene und zu Reichsbürgern. Die Reichsbürger stellen unter anderem das Gewaltmonopol des Staates in Frage, weil sie erkannt haben, dass der deutsche Staat seinen Schutzverpflichtungen gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht mehr nachzukommen bereit und in der Lage ist. Die Szene bewaffnet sich zum Zweck der Selbstverteidigung, größtenteils mit legalen Waffen in der Hoffnung, die persönliche Sicherheit und die Sicherheit von Familie und Freunden im Ernstfall gewährleisten zu können. Deutschland ist längst kein sicheres Land mehr. Das Ausmaß der wirklichen Bedrohung durch Terroranschläge, Gewalttaten  und Delikte gegen das Eigentum erfahren wir nicht. Die Medien berichten nur über einen Bruchteil der Fälle. Für mich sieht es so aus, als ob Franco A. zu den handlungsorientierten Rechtspopulisten gehört, die dem Zusammenbruch unseres Landes nicht tatenlos entgegensehen wollen. Anschlags- und Umsturzpläne gehören zumindest nach meinen Erkenntnissen nicht zu den tatsächlichen Handlungsoptionen dieser Gruppierungen, auch wenn gelegentlich hoch emotional über die prinzipielle Berechtigung einer gewaltsamen Absetzung der Regierung im Rahmen des Widerstandsrechts diskutiert wird.Die Bundesregierung lässt diese „Staatsfeinde“ in zunehmendem Maße bekämpfen.

Gibt man sich etwa der Illusion hin, das Vertrauen in den Staat erzwingen zu können, indem man das ständig wachsende Misstrauen kriminalisiert?

Wenn eine reale Anschlagsplanung nicht existiert, dann sammelt das Bundeskriminalamt halt Material im Umfeld der Beschuldigten und fügt dieses mehr oder weniger geschickt zu „Beweisen“ zusammen. Da reicht eine Liste mit Namen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – von wem auch immer verfasst –  bereits aus , um daraus eine „Todesliste“ zu kreieren, und die Planung eines Attentats gilt als zweifelsfrei bewiesen. Ein Offizier, der ernsthaft derartige Anschläge plant, benötigt keine Namensliste, um sich seiner prominente Anschlagsziele zu erinnern. Aber Glauben schenken muss der im Auftrag  konstruierten Willkür-Anklage schließlich nur der meist politisch passend eingestellte Staatsschutzsenat.

Die Verflechtungen zwischen Politik und politischer Justiz sind nicht nur in Bezug auf die Staatsanwaltschaften offensichtlich. Um als Richter in einen Staatsschutzsenat berufen zu werden,  scheint das Parteibuch zumindest nicht hinderlich zu sein. Die Karriere der ehemaligen „CDU-Richterin“ am Oberlandesgericht in Düsseldorf Havliza hat kürzlich bilderbuchhaft in einem Ministerposten in Niedersachsen gegipfelt. Staatstreue Urteilsfindung macht sich bezahlt, linientreue Richter können sich auf ihre politischen Seilschaften verlassen.

Wenn die politische Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in politischen Verfahren fehlt, generiert sich das Prinzip der politischen Verfolgung als Grundsatz der „Rechtsprechung“.

Richterin Barbara Havliza ist ein typischer Fall von mangelnder politischer Neutralität. Die Richter sind im Prinzip unabhängig in ihren Entscheidungen – aber was lässt sich erwarten, wenn an einem Staatsschutzsenat eine „CDU-Richterin“ den Vorsitz führt?

Sie wird einen Terror-Prozess genauso durchziehen, wie es ihre Parteigenossen von ihr erwarten. Im Jahr 2007 wechselte Frau Havliza zum Oberlandesgericht Düsseldorf, unter der NRW-Landesregierung Rüttgers (CDU).

Ich erinnere mich noch, sie bei meinen Prozessbeobachtungen zum Sauerlandverfahren im Jahr 2009 als Ergänzungsrichterin beobachtet zu haben. Selten war mir ein Mensch so unsympathisch. Nach eigener Aussage hatte die Richterin in der Schule Probleme im Fach Mathematik. Doch auch für Juristen ist die Fähigkeit zum logischen Denken eine elementare Grundvoraussetzung, um Fehlurteile zu vermeiden, … wenn sie denn vermieden werden sollen.

 

https://www.rundschau-online.de/region/koeln/expertin-fuer-extreme-barbara-havliza-leitet-prozess-gegen-frank-s–23895944

15.04.16

Leitet den Prozess um Frank S. in Düsseldorf: Barbara Havliza.

Den Prozess um Attentäter Frank S. leitet Richterin Barbara Havliza. Die erfahrene Juristin ist die Nachfolgerin von Ottmar Breidling als Vorsitzende des renommierten sechsten Strafsenats, der in den vergangenen Jahren mehrere der spektakulärsten Terror-Prozesse verhandelt hat. Havilza hatte auch beim Prozess um mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen der „Düsseldorfer Zelle“ im Jahr 2012 den Vorsitz inne.

Die gebürtige Dortmunderin saß auch schon als stellvertretende Vorsitzende Richterin in den Terroristen-Prozessen gegen die sogenannten Kofferbomber und die islamistische Sauerland-Gruppe…

Richter Havliza machte gestern mit ruhigem und souveränem Ton deutlich, dass sie in dem Prozess das Sagen hat. Sehr gut vorbereitet, befragte sie den Angeklagten, bewies Detailwissen und ließ sich auch nicht beirren, als Frank S. mehrfach mit Gegenfragen antwortete.

Beim Prozessauftakt bewies die Vorsitzende allerdings auch Humor. Als der Angeklagte sagte, dass er in der Schule in Mathe Probleme hat, räumte die Richterin auch ein, dass sie früher nicht gut in Mathe war. So gelang es der Juristin mit Geschick, in ein Gespräch mit dem Angeklagten zu kommen. (ta)

 

Frau Havliza ist im November 2017 zur Justizministerin in Niedersachsen ernannt worden. Nichts zeigt deutlicher, wie stark die politische Justiz mit der Parteipolitik verbandelt ist.

 

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-richterin-havliza-ministerin-niedersachsen-100.html

Die Düsseldorfer Richterin Barbara Havliza (CDU) wird neue Justizsministerin im Kabinett der großen SPD/CDU-Koalition von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Niedersachsen.

… Havliza ist eine der profiliertesten Richterinnen in Nordrhein-Westfalen. Sie hatte am Oberlandesgericht mehrere spektakuläre Prozesse geführt, etwa den um die Düsseldorfer Al-Kaida-Zelle und gegen den Attentäter, der die spätere Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen hatte. Die gebürtige Dortmunderin saß auch schon als stellvertretende Vorsitzende Richterin in den Terror-Prozessen gegen die sogenannten Kölner Kofferbomber und die islamistische Sauerland-Gruppe…

Havliza ist die zweite Richterin, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf in ein Ministeramt wechselt. 2005 war Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) Justizministerin von Nordrhein-Westfalen im Kabinett von Jürgen Rüttgers geworden…

Die gebürtige Dortmunderin Barbara Havliza hat Jura in Münster studiert. 1992 wurde sie Richterin am Landgericht Osnabrück. Im Februar 2007 wurde sie Direktorin des Amtsgerichts Bersenbrück in Niedersachsen. Bereits wenige Monate später wechselte sie nach Düsseldorf ans Oberlandesgericht. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Stand: 17.11.2017, 16:13

 

Vor einem Staatsschutzsenat hat ein Angeklagter keinerlei Aussichten auf ein faires Verfahren, wenn ein hartes Urteil von der Regierung gewünscht wird oder wenn das Urteil, wie beispielsweise beim NSU-Verfahren, bereits im Vorfeld des Prozesses einstimmig vom Bundestag gefällt wurde.

Der gescheiterte Attentäter der späteren Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker Frank S. wurde von Richterin Havliza härter bestraft, als ein erfolgreich zustechender Flüchtling es je zu befürchten braucht. Das Urteil fiel völlig überdimensioniert aus, eindeutig politisch motiviert durch die ablehnende Haltung des Täters gegenüber Rekers Flüchtlingspolitik in Köln. Welcher angebliche Mordversuch wird sonst schon mit 14 Jahren Haft quittiert, wenn der oder die Verletzte keine bleibenden Schäden davon trägt und sich derart schnell wieder erholt? Zu allem Hohn wurde das Urteil von Richterin Havliza noch in den Medien als gnädig bewertet, denn der Staatsanwalt hatte für diese gefährliche Körperverletzung  sogar lebenslänglich gefordert, obwohl dem Täter wegen erheblicher Traumatisierungen durch Gewalt in seiner Kindheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde.

Zum Vergleich:

Ein Flüchtling begab sich im Jahr 2014 bewaffnet mit einem Messer zum Duschen und tötete aus einem völlig unerheblichen Streitgrund heraus mal eben einen anderen Flüchtling.  Hier werden selbstverständlich andere Maßstäbe angelegt als bei dem politischen „Attentäter“, dessen schwierige persönliche Lebenssituation keinerlei Strafmilderung zur Folge hatte. Der Verteidiger des Flüchtlings, Rechtsanwalt Burkhart Person, erkannte in dem neunmaligem Zustechen gar einen Notwehr-Exzess und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.  Selbst der Staatsanwalt bewertete diesen Fall eines profanen Niedermetzelns als einen tragischen Ausraster und forderte wegen Totschlags 7 Jahre Haft  für ein endgültig vernichtetes Leben. Auch die Richter scheinen ein tiefes Verständnis für den armen Flüchtling in der belastenden Wohnsituation empfunden zu haben, sie verurteilten den 41-jährigen Täter  zu fünf Jahre und neun Monaten Haft, weniger als die Hälfte von der Zeit, die der arbeitslose in seine eigene Welt verstrickte sicherlich schwerst gestörte Attentäter Frank S. nun hinter Gittern verbringen muss. Man kann ja schließlich nicht sagen, ob vom Reker-Attentäter nicht doch noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte, so dass man den Einzelgänger maximal lange wegsperren muss, im Gegensatz zu einem Flüchtlinge ohne Impulskontrolle, der, falls er denn einer Abschiebung zustimmen würde, bereit nach drei Jahren mit seiner Freilassung rechnen kann.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/tod-eines-fluechtlings-in-berlin-kreuzberg-fast-sechs-jahre-haft-nach-messerstichen-in-der-hauptmann-schule/10982038.html

14.11.2014

…In einem banalen Streit um die einzige Dusche in der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg habe Nfamara J. neunmal auf einen Marokkaner eingestochen. Der 41-jährige J. wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

„Die Tat war nicht durch Notwehr gerechtfertigt“, hieß es im Urteil. Strafmildernd wertete das Gericht aber das „sehr aggressive Auftreten des später Getöteten“…

…Die Richter folgten damit im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der sieben Jahre Haft verlangt hatte. Der Verteidiger war von einem Notwehrexzess ausgegangen. Er plädierte auf Freispruch und kündigte bereits Revision an…. 

 

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/prozess-um-messerstecherei-kontrollverlust-in-der-gerhart-hauptmann-schule-623746

10.11.14

… Auch Nfamara J. lebte in der Schule. Obwohl er eigentlich nicht der typische Flüchtling war. Er besaß Papiere, eine Aufenthaltsgenehmigung für den Schengenraum und sogar etwas Geld, das er gespart hat. Er hätte nicht in Deutschland bleiben müssen, nicht in Berlin, nicht in Kreuzberg, nicht in dieser Schule. Nfamara J. hätte sich ein Zimmer nehmen und sich eine Arbeit suchen können, sagt sein Anwalt Burkhart Person. Dazu hätte er das Recht gehabt. Hätte, hätte, hätte. Es gab Möglichkeiten. Doch nun ist ein Mensch tot. Der Anwalt sagt: „Mein Mandant war zur falschen Zeit am falschen Ort.“…

… Nfamara J. habe Angst gehabt und den Marokkaner gebeten, ihn in Ruhe zu lassen. Als das nicht geschah, habe er seinem Widersacher das Messer gezeigt. Ohne Erfolg. „Ich habe zugestochen und dabei die Kontrolle verloren“, wird der Angeklagte zitiert…

Nfamara J. hat neunmal zugestochen. Anwar R., 29 Jahre alt und Vater eines Kindes, verblutete noch am Tatort. Wie sich bei der Obduktion herausstellte, hatte der Mann aufputschendes Metamphetamin, sogenanntes Crystal Meth, genommen. Auch Spuren von Alkohol fand man in seinem Blut. Nfamara J. soll ebenfalls Drogen konsumiert haben, ein Zeuge hat gesehen, wie er einmal Marihuana rauchte…

Die Zustände in der Schule, davon ist Rechtsanwalt Burkhart Person überzeugt, hätten die Tat zumindest begünstigt. „Wenn so viele Menschen auf engsten Raum und unter solchen Bedingungen zusammenleben und noch nicht einmal dieselbe Sprache sprechen, fördert das Stresssituationen“, sagt er…

 

Auch der Prozess um die Möchtegern-Terrorgruppe genannt Düsseldorfer Zelle gestaltete Frau Havliza als eine Farce. Um den Überwachungsstaat auszuweiten wurde mal wieder eine Dilettanten-Truppe „betreutes Bomben“ mit großer Show als reale Gefahr für die Sicherheit Deutschlands abgeurteilt. Allerdings wurden die vier Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren mit Haftstrafen zwischen viereinhalb und neun Jahren im Vergleich zum „Reker-Attentäter“ recht milde verurteilt. Schließlich hatten sie –  trotz der ihnen mangelnden Fähigkeiten im Bombenbau und im konspirativen Verhalten und der offensichtlichen Steuerung durch US-amerikanische Geheimdienste – das Zünden einer Bombe im öffentlichen Raum geplant um möglichst viele Unschuldige aus religiösem und politisch motiviertem Hass heraus zu ermorden. Während Frau Havliza sich bei einer extrem harten Bestrafung den potentiellen Rachegelüsten von Islamisten hätte aussetzen können, existiert diese Gefahr bei dem Einzeltäter der Reker-Attacke nicht. Die Justiz tobt sich stets bevorzugt an denen aus, von denen eben keine tatsächliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland auszugehen vermag.

Die mittlerweile massenhaft in Deutschland beheimateten definitiv gefährlichen Terror-verdächtigen Anhänger des Islamischen Staates  werden regelmäßig wieder auf freien Fuß gesetzt, weil man ihnen angeblich keine Terror-Planungen nachweisen kann.

Aus in keinster Weise logisch nachvollziehbaren Gründen versagen hier die übersinnlichen Fähigkeiten der Bundesanwaltschaft und der Justiz, aus Aussagen und Schriftstücken mehr oder weniger klarer Herkunft ein passendes Gesamtbild zu entwickeln, das – wie bei Franco A. – aufgrund der „mitgebrachten notwendigen Radikalität“ einen Attentatsplanung als zumindest wahrscheinlich erscheinen lässt. Für gefährliche bekennende Islamisten gilt weiterhin der gute alte Grundsatz der Rechtsprechung „im Zweifel für den Angeklagten“, und der Zweifel scheint vor allem dann über alle Tatsachen erhaben zu sein, wenn die Bedrohung jedem Sehenden unweigerlich ins Auge springt. Die politische Justiz sieht nur, was sie sehnen will, und der staatlich verordnete völlig undifferenzierte „Anti-Rassismus“ frisst mittlerweile seine eigenen Kinder.

In was für einer Staatsform sind wir angekommen, wenn unsere Justiz – anstelle der für das Unrecht Verantwortlichen – die Überbringer der schlechten Botschaft zu eliminieren versucht?

Eine „Handreichung für Terroristenjäger“ existiert meines Wissens nach bislang nicht in schriftlicher Form, dafür aber als eine Art „Schere im Kopf“ der verantwortlichen Entscheidungsträger.

 

Handreichung  für Terroristenjäger

Adressaten: BKA, LKAs, Bundesanwaltschaft, Bundeswehr, BND, MAD, Verfassungsschutz von Bund und Ländern sowie Verteidigungsministerium, Innenministerien und Justizministerien als weisungsgebende Behörden auf Bundes- und Länderebene, Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte

Allgemeine Hinweise:

Prognostizierte Terroristen sollten in festzusetzenden Intervallen verdeckt beobachtet und in ihrer Kommunikation überwacht werden,  um eine Entwicklung zum potentiellen und  mutmaßlichen Terroristen mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit rechtzeitig feststellen zu können.

Zu den Kategorien der rechten, linken und islamistischen Terroristen zählen auch Helfer- und Unterstützer- sowie Sympathisanten-Terroristen. Die von Verschwörungstheoretikern gerne unterstellten dem Staat nützlichen Terroristen werden als Terror-Dilettanten, Terror-Azubis, Geheimdienst-Terroristen und gesteuerte Terroristen bezeichnet. Diese Kategorien existieren in Deutschland nicht, und derartigen  Verleumdungen deutscher Strafverfolgungsbehörden muss konsequente juristische Geschlossenheit entgegengesetzt werden.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Meinungs-Terroristen sowie die Verschwörungstheoretiker-Terroristen gelegt werden. Beide Spezies gefährden die freiheitlich-demokratische Ordnung durch ihre staatsfeindlichen Unterstellungen stärker als erfolgreich ausgeführte Terroranschläge, weil sie das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat  dauerhaft unterminieren.

Zur Bekämpfung empfehlen sich gezielte Einschüchterungsstrategien wie die offene Observation sowie erprobte Zersetzungsmaßnahmen, die je nach Sozialstatus, Kontakten, psychischer Verfassung und Entschlossenheit der Zielpersonen in Verbindung mit operativen Maßnahmen erfolgen wie Hausdurchsuchungen und  Vorladungen von Arbeitgebern und Freunden der Beschuldigten. Mit der vollen Härte der wehrhaften Demokratie muss die konsequente Strafverfolgung von Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen sowie von Veröffentlichungen geleakter vertraulicher Dokumente und von Aktenauszügen zu laufenden Verfahren umgesetzt werden. Auch zivilrechtliche Vorgehensweisen über Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen mit hohen Schadensersatzforderungen durch zwischengeschaltete V-Leute der Behörden haben sich als erfolgsversprechend erwiesen, um die Aktivitäten staatsfeindlicher Subjekte dauerhaft einzudämmen. Wer finanziell erledigt ist und sich nur noch mit sich und seinen eigenen Problemen beschäftigen muss, der erlebt nicht selten einen psychischen Zusammenbruch. In jedem Fall aber steht weniger Zeit und Kraft für staatskritische Recherchen zur Verfügung. 

Der Mastermind-Terrorist sitzt meist im Nahen Osten und zieht seine Fäden über Messenger-Dienste und Überbringer mündlicher oder schriftlicher Botschaften. Aufgrund des Mangels an vertrauenswürdigen Übersetzern kann hier nur mit Einschränkungen präventiv gearbeitet werden. Die bekennenden Islamisten werden im Rahmen einen Notfallplans bewertet und je nach Wahrscheinlichkeit der Begehung eines Anschlags in gestufter Intensität überwacht.

Bei der Auswahl der Terrorermittlungen für die  intensivierte Prävention sollte daher deutschsprachigen Terrorverdächtigen der Vorrang eingeräumt werden.

Hierzu zählen neben deutschen Konvertiten die den Zusammenhalt Deutschlands besonders gefährdenden rechtsextremen Gruppierungen, die bei der Bundeswehr, den Reichsbürgern, den Terror-Druiden-Vereinigungen, den Rechtspopulisten sowie bei rechtsextremen Internetaktivisten zu finden sind. Ein Vorgehen gegen diese Gefährder-Gruppen hat sich als deutlich erfolgreicher erwiesen als die Bekämpfung der unübersichtlichen Sympathisanten-Szene des Islamischen Staates mit Migrationshintergrund.  

Bei den Zweiflern an den nahezu unbesiegbaren „göttlichen Terroristen“ wie dem ein Jahrzehnt lang aus dem Jenseits Botschaften verschickenden Osama bin Laden handelt es  sich um der Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die zu den Zeiten von Al-Qaida  mit boshaften Unterstellungen die ernst zu nehmenden Warnungen an die Bevölkerung in ihrer Wirksamkeit abzuschwächen versuchten, um die Verabschiedung schärferer Gesetze für eine effektivere Überwachung und zur Bekämpfung von Terrorplanungen und  Hass im Internet zu erschweren.

 

Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den maßgeblich bedeutsamsten Terror-Erscheinungen

Islamistischer Terrorist mit nachgewiesenen Kontakten zum IS:

  • Wenn möglich als V-Mann engagieren und vor Strafverfolgung schützen, um das Netzwerk aufzudecken.

Islamistischer Terrorist mit bekanntem Aufenthaltsort im Nahen Osten oder in Nordafrika:

  • Durch US-amerikanische Drohne orten und eliminieren lassen.

Bekennender Islamist und potentieller Attentäter:  

  • Keinen rassistisch motivierten Generalverdacht erheben, eine stringente Beweisführung der tatsächlich erfolgten Vorbereitungshandlungen ist unabdingbar.
  • Als nicht ausreichend für einen Haftbefehl sind das Vorhandensein einer offensichtlichen Radikalität sowie mündlich oder schriftlich getätigte Absichtserklärungen zum Begehen von Anschlägen zu werten. 
  • Wichtig: die Äußerung von Hass auf Ungläubige fällt bei Islamisten unter die Religionsfreiheit und ist daher nicht strafbar!

Türkisch-kurdischer Rückfront-Terrorist der PKK oder der DHKP-C:

  • Ausgewählte Aktivisten sollten erst nach dem jahrelangen Sammeln von Verdachtsmomenten verhaften werden, und zwar bevorzugt in den Fällen, in denen regelmäßig Geldsammelaktivitäten oder öffentlichkeitswirksame Aktionen zu beanstanden sind oder, auf Wunsch ausländischer Regierungen, auch unbegründet nach kürzerer Ermittlungsdauer.  
  • Isolationsfolter und lange Haftstrafen in Einklang mit den Bedingungen im Herkunftsland sind zu erwirken. Empfehlenswert ist es, hierzu Zeugenaussagen ohne Beweismittel-Erfordernis (Vorrang der Geheimhaltung!) durch die inländische und ausländische Geheimdienste organisieren zu lassen. 
  • Keine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, ein erheblicher Anteil dieser Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung sind der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, um Unterstützer außerhalb der eigenen Community zu mobilisieren. 

Rechtsextremistischer Terrorist im Planungsstadium:

  • Keine Anschlagsversuche abwarten, bereits bei diffusen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen mit Absichtserklärungen am Telefon oder in geschlossenen und öffentlichen Internet-Foren umgehend einen Haftbefehl beantragen.
  • Langjährige Haftstrafen wegen Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten sind problemlos durchsetzbar nach dem Prinzip der hinreichend großen Wahrscheinlichkeit der Tatplanung, die dann vorliegt, wenn die Indizien sich eindeutig als Planungshandlung interpretierten lassen.  

Rechtsextremistischer Terrorist als Attentäter:

  • DNA-Spuren, Fingerabdrücke und das Wiedererkennen durch Zeugen sind für die Verhaftung und Verurteilung von Rechtsterroristen verzichtbar.
  • Als bewiesen gilt eine Tat, wenn Bekenner-Videos, Zeichnungen, Waffen, Zeitungsausschnitte oder andere Belege in einem angemessenen Zeitraum gefunden und Internet-Aktivitäten sowie Reiseaktivitäten nachgewiesen werden können, die dem angenommenen Tatgeschehen nicht fundamental widersprechen.

Linksextremistischer Terrorist als Planer oder Attentäter:

  • Über linksextremistische Terror-Bestrebungen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 
  • Übergriffe und Gewalttaten gegen AfD-Politiker oder Rechtspopulisten  durch Linksextremisten gelten nicht als Terror-Anschläge, da die politischen Motive nicht gegen den Staat gerichtet sind und die Täter nicht die Intention verfolgen, Angst in der Bevölkerung zu erzeugen. Es handelt sich bei derartigen Straftaten lediglich um impulsive Überreaktionen einzelner Aktivisten im Kampf gegen Rechts, der von der Bundesregierung finanziell und logistisch unterstützt wird. 

 

 

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