Archiv für den Monat November 2019

Verurteilung des Rüstungslobbyisten Thomas Meuter für das Offenbaren von Staatsgeheimnissen – ein Bauernopfer für den CDU-Maulwurf?

Wenn die Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts ein Strafverfahren mithilfe des Bundesgerichtshofs durchsetzt, dann riecht das nach einem Showprozess mit politisch vorgegebenem Ausgang. Wer in solch einer Staatsschutzsache auf Rechtsstaatlichkeit hofft, der hat den Modus Operandi der Bundesanwaltschaft noch nicht verstanden. Ich habe die Bundesanwälte und Anwältinnen bei meinen Prozessbeobachtungen stets als zombiehaft empfunden. Bei den Richterinnen und Richtern der OLG-Staatsschutzsenate ist das nicht zwangsläufig der Fall, doch scheint ein gewisser Konsens zu bestehen, das Staatswohl über Einzelschicksale zu setzen und auf deutlichen Wunsch von Regierungsstellen im Sinne von Staatsinteressen zu urteilen – im Zweifel gegen den Angeklagten. Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und widersprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage,  die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine einwandfreie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Am 12. Juli 2019 verurteilte das OLG Düsseldorf  den ehemaligen Leiter der strategischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Dynamit Nobel Defence Thomas Meuter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Das ehemalig deutsche Rüstungsunternehmen ist heute ein Tochterunternehmen des staatlichen israelischen Rüstungskonzerns Rafael Advanced Defense Systems Ltd.

Der ebenfalls angeklagte ehemalige Mitarbeiter der Rüstungsfirma ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH Eduard K. alias Martin M. kam mit einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung davon. Der zu dem Zeitpunkt der „Staatsgeheimnisoffenbarung “ im September 2016 laut Angaben Meuters mit ihm bereits zerstrittene langjährige Freund hatte den Ex-Fachjournalisten der Übergabe eines als geheim eingestuften Finanzplans des Bundesverteidigungsministeriums beschuldigt. Das Dokument war bei einem seiner Kollegen bei der ESG entdeckt worden, dem später im Prozess nicht mit angeklagten Beschuldigten K.

Martin M. war daraufhin bis zu seiner Verhaftung Anfang 2018 monatelang überwacht worden. Sein sofortiges Geständnis und die Anschuldigungen gegen seinen ehemaligen Freund Meuter als angebliche Bezugsquelle des Dokuments ersparten ihm selbst die Untersuchungshaft. Thomas Meuter hingegen wurde 6 Monate lang in Isolationshaft  psychisch extrem unter Druck gesetzt, ohne dass er eine Tatbeteiligung einzuräumen bereit war. Der 6. Senat des OLG Düsseldorf lehnte unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Richter van der Grinten schließlich am 2. Juli 2018 die Eröffnung des Verfahren ab, da nach Ansicht des Senats durch die Weitergabe des Dokuments innerhalb der Rüstungsunternehmen nicht mit Nachteilen für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen gewesen wäre. Die Bundesanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Berufung beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte aber mit einem erneuten Haftbefehl. Nach seiner Haftentlassung sprach Herr Meuter mit dem SPIEGEL.

 

https://www.spiegel.de/plus/thomas-meuter-sass-fast-sechs-monate-in-isolationshaft-a-00000000-0002-0001-0000-000159308826

07. September 2018

SELINA PFRUENER / DER SPIEGEL

Ex-Häftling Meuter: Ermittler fanden kein einziges Geheimpapier…

 

In dem Artikel beschuldigte Meuter seinen ehemaligen Freund der Falschaussage. Einige der Behauptungen aus dem Spiegel-Artikel scheinen im folgenden Beitrag ebenfalls aufgeführt zu sein.

 

http://www.transatlantic-journal.com/2019/01/justizirrsinn-in-reinform-schlimmer-gehts-nimmer/

… Die Hauptpersonen sind Thomas Meuter, der mutmaßliche Staatsfeind,  und sein langjähriger Freund Eduard K. , ein ehemaliger Kampfpilot, der als Lobbyist für den Rüstungskonzern und Bundeswehrlieferanten ESG gearbeitet hat… Als Beamte des Bundeskriminalamts Meuters Freund Eduard K. im Januar verhafteten, hofften sie, ihren Fall bald aufzuklären.

Über Monate hatten sie gegen K. ermittelt, seine E-Mails gelesen und sein Telefon abgehört. Zeugen hatten ihnen geschildert, dass er im Herbst 2016 einem Kollegen ein brisantes Dokument (»Geheim — amtlich geheim gehalten«) zugeschanzt habe… Ohne Rechtsanwalt stand er den Fahndern zwei Stunden und 45 Minuten Rede und Antwort — und gab alles zu. Ja, er habe das Geheimpapier gehabt. Ja, er habe es seinem Chef und einem Kollegen übergeben. Und er nannte den Mann, von dem er angeblich das Papier hatte: seinen Freund Thomas Meuter… Noch am selben Tag rückte die Polizei bei Meuter zu Hause an. Sie nahm ihn fest, beschlagnahmte stapelweise Unterlagen. Es fehlte jetzt nur noch die Quelle für das Geheimdokument — glaubten die Ermittler. Eine Spur führte sie ins Büro des Bundestagsabgeordneten Karl A. Lamers (CDU), des stellvertretenden Vorsitzenden im Verteidigungsausschuss. Der Fall hatte das Potenzial zu einer Affäre.,,

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage der Bundesanwaltschaft mit der kurzen, aber schmerzhaften Begründung zurückgewiesen, dass gar keine Straftat vorliege. Die äußere Sicherheit der Bundesrepublik sei nie bedroht gewesen. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden…

Meuter schrieb als Journalist für den »Behörden Spiegel« über Militärthemen, als er vor mehr als zehn Jahren den ESG-Lobbyisten K. kennenlernte…

Meuters Chef bei Dynamit Nobel bestellte ihn ein und teilte ihm mit, man wolle sich von ihm trennen. Als Grund nannte er, dass Meuter sich bei einem anderen Unternehmen beworben habe. Meuter stand nun ohne den erhofften neuen Job da und war bei seiner alten Firma in Ungnade gefallen. Meuter hörte, dass K. die Gespräche bei einem Empfang in Berlin ausgeplaudert habe. Er glaubt, dass ESG ihm deswegen abgesagt hat. »Ich habe K. angerufen und ihm ordentlich die Meinung gegeigt«, sagt Meuter. Danach sprachen die beiden nur noch wenig…

Es steht nun Aussage gegen Aussage. Die Justiz hatte bis vor Kurzem nur K‘s Aussage. Die Fahnder hatten keine Zweifel an ihr. Alle Versuche, Beweise oder Indizien zu sammeln, die die Aussagen des Zeugen gegen Meuter untermauern, schlugen jedenfalls fehl. Bei K. selbst bekamen die Strafverfolger mit, dass er regelmäßig Umgang mit als »Verschlusssache« eingestuften Dokumenten hatte. Er verschickte sie per E-Mail, er deponierte einen ganzen Schwung an Papieren mit der Einstufung »VS — Nur für den Dienstgebrauch« im Keller der Offiziersgesellschaft in der Koblenzer Falkenstein-Kaserne, wo er Zugang hatte… Bei Meuter fanden die Ermittler dagegen nichts. Keine inkriminierenden E-Mails, keine anderen geschützten Papiere — und schon gar nicht den ominösen geheimen Entwurf der Erläuterungen zum »Einzelplan 14«. Auf den sichergestellten Kopien des fraglichen Papiers fanden sich keine Fingerabdrücke des mutmaßlichen Staatsfeinds. K. hatte behauptet, Meuter habe ihm das Dokument »aus Freundschaft« bei einer Veranstaltung in Koblenz übergeben, auf dem Parkplatz. Doch im fraglichen Zeitraum waren Meuter und K. nicht gleichzeitig bei einer Veranstaltung in Koblenz — eine gravierende Lücke in der Indizienkette der Bundesanwälte. Ähnlich erfolglos verlief für die Ermittler auch die Suche nach jener Person, die das Dokument ursprünglich herausgegeben hat. Es gibt von dem Papier 86 Ausfertigungen. Eine davon ging an das Abgeordnetenbüro Lamers. Die Ermittler fanden heraus, dass von dieser die durchgestochene Kopie angefertigt worden war. Doch dort endete die Spur.

Lamers sagte, er habe das Dokument nie gesehen. Er kenne noch nicht einmal den Code für den Aufbewahrungsort von Verschlusssachen in seinem Büro, sagt er. Für seine Mitarbeiter mit Zugang zu Verschlusssachen lege er »die Hand ins Feuer«….

 

Der Grund für das Zerwürfnis zwischen Meuter und Eduard K. alias Martin M. mag komplexer gewesen sein, das lässt sich so nicht beurteilen. Ich frage mich, warum in dem Artikel von einem ehemaligen Kampfpiloten Eduard K. die Rede ist, und nicht, wie in allen anderen Veröffentlichungen und in den Gerichtsbeschlüssen, von einem Martin M. oder einem M. M. Soll die Identität des „Kronzeugen“ geschützt werden, um weitere Nachforschungen zu erschweren? Dient die harte Verurteilung von Thomas Meuter der Vertuschung? Die Herkunft der Kopie zu den Haushaltsplanungen aus dem Verteidigungsministerium konnte zwar bestimmt werden, doch scheint das Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Lamers unantastbar zu sein. Der BGH hatte die Entscheidung des Oberlandesgerichts mit der Begründung aufgehoben, dass das Dokument die verteidigungspolitische Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde, was das OLG ja anders gesehen hatte. Das OLG hatte bei seiner vorausgegangenen Entscheidung gegen ein Eröffnung des Verfahrens die Glaubwürdigkeit des „Kronzeugen“ M. nicht generell in Frage gestellt, sondern als Begründung nur das fehlende Vorliegen einer Straftat aufgeführt. Nun musste der wegen der Zurückverweisung an das OLG jetzt zuständige 7. Senat des OLG Düsseldorf unter dem Vorsitzenden Richter Lars Bachler ein Urteil fällen. Thomas Meuter war in der Entscheidung des BGH eine „Kontaktschuld“  zu Mitarbeitern des Bundestages und des Bundesministeriums der Verteidigung unterstellt worden. Höchst wahrscheinlich ebenfalls vorhandene Kontakte des  Eduard K. alias Martin M. in die Politik blieben hingegen unberücksichtigt.

 

https://openjur.de/u/2135447.html

BGH, Beschluss vom 29.11.2018 – StB 34/18

… Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 2. Juli 2018 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen (§ 204 Abs. 1 StPO) abgelehnt, die Haftbefehle gegen die Angeklagten M. und Me. aufgehoben, eine Kosten- und Auslagenentscheidung getroffen sowie ausgesprochen, dass die Angeklagten M. und Me. für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen seien. Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der Generalbundesanwalt gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens; die Aufhebung der Haftbefehle greift er mit der Beschwerde an.

… a) Der Angeklagte Me. verfügte als Leiter der strategischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Firma D. GmbH, eines Herstellers von Explosivstoffen, über Kontakte zu Mitarbeitern des Bundestages und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Mit dem Angeklagten M. – dem Leiter einer Niederlassung des geheimschutzbetreuten Unternehmens E. GmbH (E. ), das unter anderem in verschiedenen Rüstungsbereichen tätig ist – war er befreundet. Der Angeklagte K. war bei der E. als „Projektmanager Helikopterumfeld“ mit der Auftragsanbahnung im Bestands- und Folgewaffensystem eines bei der Bundeswehr eingesetzten Hubschraubers befasst und erhielt im November 2016 eine Verschlusssachenermächtigung bis zum Grad „Geheim“.

Anfang September 2016 übergab der Angeklagte Me. dem Angeklagten M. , der zuvor in einem Telefonat daran Interesse gezeigt hatte, auf einem Parkplatz im Bundesgebiet die Ablichtung eines 51 Seiten umfassenden „Entwurf[s] der Erläuterungsblätter zum Einzelplan 14 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung“, der mit der VS-Einstufung „GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ versehen war. Das Dokument gibt detailliert Auskunft zu militär- und außenpolitisch wichtigen Haushaltsplanungen des BMVg und vermittelt die Kenntnis, welche Projekte mit welchen Beträgen vorgesehen sind; dadurch erlaubt es Rückschlüsse auf die materielle Schlagkraft der Bundeswehr und der NATO und ermöglicht eine Einschätzung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Absichten Deutschlands. Es wäre mit schweren Nachteilen für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen, wenn es in die Hände einer fremden Macht fiele, da diese anhand der möglichen Schlussfolgerungen aus dem Dokument in einer Krise realistisch einschätzen könnte, ob Deutschland im Ernstfall in der Lage oder willens wäre, nötigenfalls auch mit militärischen Mitteln zu handeln.

Am 19. September 2016 übergab der Angeklagte M. dem Leiter der Defence-Abteilung der E. W. an deren Hauptsitz in F. so- wie dem in derselben Abteilung tätigen Angeklagten K. jeweils eine Ablichtung des Geheimdokuments bzw. ließ es zu, dass diese sich selbst eine Kopie davon fertigten oder anfertigen ließen.

Der Angeklagte K. nahm die Ablichtung des Dokuments an sich, um es nach firmeninterner Absprache im beruflichen Umfeld zu nutzen und weiteren unbefugten Personen dessen Inhalt zu offenbaren. Er bewahrte es in einem unverschlossenen Rollcontainer in seinem Büro auf, wo es am 22. November 2016 bei einer firmenüblichen Kontrolle aufgefunden wurde…

c) Hinsichtlich der Angeklagten Me. und M. werden auch die weiteren Voraussetzungen des § 95 1 StGB in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich festgestellt werden können…

Hinzu kommt, dass sowohl die D. GmbH – ein Tochterunternehmen des israelischen Kon- zerns R. – als auch die E. , die Tochtergesellschaften im Ausland, unter anderem in China und der Türkei, unterhält, international verflochten sind… Nach der Einlassung des Angeklagten M. bestand zudem zwischen ihm und dem Angeklagten Me. die Übung, entsprechende Dokumente und Informationen untereinander und mit Dritten – wie im Bereich der Rüstungslobby nicht unüblich – auf Gegenseitigkeit zur Kontaktpflege im beruflichen Bereich auszutauschen….

 

Ohne die Unterstützung der NATO und der bei uns stationierten US-Truppen wäre Deutschland wohl kaum dazu in der Lage, sich in einer ernsthaften Krise mit militärischen Mitteln zu verteidigen – und es braucht beim besten Willen keine Aufstellung von Finanzplanungen des Verteidigungsministeriums, um dieses Szenario für alle fremden Mächte dieser Welt als offensichtlich erscheinen zu lassen. Und wenn die Weitergabe von derartigen Dokumenten in der Rüstungslobby üblich ist, warum wird dann auf einmal so ein großes Fass deswegen aufgemacht? Die juristische Argumentation des BGH wirkt konstruiert und unschlüssig. Vermutlich musste der öffentlichen Empörung von FDP und Grünen Rechnung getragen werden. Der eigentliche Skandal ist nicht die übliche Arbeit der Lobbyisten, sondern das von Interessensgruppen beeinflusste Handeln der Politiker, die von solchen Informationsweitergaben in der Regel selbst – zumindest indirekt – finanziell profitieren, sei es über finanzierte Reisen oder Wahlkampfhilfen.

Man sollte eher die Frage stellen, wie viele weitere Dokumente aus dem Büro des Abgeordneten Lamers bereits in den vergangenen Jahren zu den Rüstungslobbyisten abgewandert sein könnten und auf welchen Wegen dieser Informationsaustausch nun fortgesetzt wird. Nachdem der Skandal öffentlich geworden war, musste die Aufmerksamkeit von den Schuldigen auf politischer Ebene auf die Rüstungsindustrie gelenkt werden. Im aktuellen Newsletter des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird das harte Urteil gegen die Industriemitarbeiter mit einer Art Warnschuss an die Rüstungsunternehmen begründet, die einen fahrlässigen Umgang mit Verschlusssachen unbedingt zu unterlassen haben. Der fahrlässige Umgang mit dem Dokument im Büro des weiterhin unter anderem als stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses tätigen Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers spielt in der Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erwartungsgemäß keinerlei Rolle.

 

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/L/lamers_karl_a_-521466

 

BfV-Newsletter Nr. 3/2019

… Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 12. Juli 2019 einen ehemaligen Manager eines Rüstungsunternehmens für das Offenbaren von Staatsgeheimnissen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der zu dem Zeitpunkt 56 Jahre alte Ex-Journalist habe einenGEHEIM – amtlich geheim gehalten“ eingestuften Finanzplan des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) an einen befreundeten ehemaligen Kampfpiloten der Bundeswehr weitergegeben.

Der 60 Jahre alte ehemalige Pilot, der zur Tatzeit in der gleichen Branche tätig gewesen sein soll, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide seien Presseangaben zufolge bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2018 arbeitslos geworden. Der Ex-Pilot habe zudem seine Pensionsansprüche eingebüßt. Der Strafverteidiger des Ex-Rüstungsmanagers kündigte an, in Revision zu gehen.

Der 56-Jährige hatte aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten, der Mitglied des Verteidigungsausschusses war, einen detaillierten Finanzplan für einzelne Rüstungsprojekte bekommen…

Das OLG Düsseldorf hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Dabei ging es maßgeblich um die Frage einer Strafbarkeitsvoraussetzung, nämlich der konkreten Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Auf die sofortige Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin hatte dann der BGH diese Frage als überwiegend wahrscheinlich bejaht und das Hauptverfahren vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf eröffnet…

Bewertung

Das Urteil mit seinem relativ hohen Strafmaß illustriert nachdrücklich, welche weitreichenden Folgen der fahrlässige Umgang mit Verschlusssachen beziehungsweise der bewusste Verstoß gegen die Verschlusssachenanweisung (VSA) haben kann. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verdeutlicht, dass es sich beim Vorgehen der Verurteilten um keine Bagatelle handelte…

 

Es geht wohl eher um den Schutz des Maulwurfs im Büro des Bundestagsabgeordneten Lamers als um die Gefahr, die von einem Weiterreichen der geplanten Ausgaben zur Landesverteidigung innerhalb der Rüstungsindustrie hätte ausgehen können. Und es ist so wie immer in den Mainstream-Medien. Das Unrecht wird totgeschwiegen. Es soll Gras über die Sache wachsen, und der Mann, der an die Öffentlichkeit ging, um rehabilitiert zu werden, wird nach der voraussichtlich endgültigen Zerstörung seiner Existenz – wenn alles wunschgemäß für die Verantwortlichen läuft – vielleicht sogar psychisch zusammenbrechen und dann für immer schweigen. Und sollte er doch erneut an die Öffentlichkeit gehen wollen, so werden die Medien vermutlich einheitlich nicht berichten.

Ich glaube kaum, dass ein Bekanntwerden von Details zu den geplanten Verteidigungsausgaben die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Es ist schließlich weltweit bekannt, in welchem desolaten Zustand sich die Bundeswehr derzeit befindet – wären da nicht gut ausgestattete NATO-Einrichtungen wie die Luftraumüberwachung am Paulsberg bei Uedem (NRW), die zumindest die Sicherheit des deutschen Luftraums garantieren.

Und eine Geheimhaltung der Investitionen der Bundesregierung  vor fremden Mächten scheint hier auch keinerlei Rolle zu spielen. Die Zahlen und Details sind auf einer lokalen Internetseite nachzulesen.

 

https://www.lokalkompass.de/gocher-wochenblatt/c-politik/38-millionen-fuer-die-sicherheit-in-europa_a1093446

Franz Geib aus Goch

  1. März 2019, 15:24 Uhr 

ZENTRUM LUFTOPERATIONEN AM PAULSBERG IN UEDEM BEKOMMT EIN NEUES STABSGEBÄUDE

38 Millionen für die Sicherheit in Europa

… Auf dem Paulsberg entsteht derzeit für rund 38 Millionen Euro ein dreigeschossiger Gebäudekomplex, wovon die in Beton gegossenen Elemente nicht annähernd die Hälfte der Investitionen verschlingen werden. 60 Prozent gehen für eine umfangreiche und sehr komplexe technische Gebäudeausrüstung drauf. Projektleiter Andreas Knipping: „Bei normalen Gebäuden ist das Verhältnis umgekehrt.“

Uedem. Aber das Projekt ist eben nicht normal, schließlich handelt es sich bei Fertigstellung um das neue Stabsgebäude Zentrum Luftoperationen: Herzstück der rund 9.000 Quadratmeter Bruttogrundfläche sind Gefechtsstände, das Weltraumlagezentrum und die Flugwetterberatungsstelle der Luftwaffe. Hinein kommen mehr 100 Büroräume sowie eine umfangreiche und sehr komplexe technische Gebäudeausrüstung, abstrahlungsarm und abhörsicher.
„Es ist Showtime“, meinte Dr. Armin Lövenich im sprichwörtlichen Sinne, Duisburger Niederlassungsleiter vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW, der den Bau beauftragt und verantwortet, anlässlich des Richtfestes: „Wir sind stolz darauf, unseren Beitrag zu den wichtigen Aufgaben des Bundeswehrstandortes am Paulsberg in Uedem leisten zu können.“…

 

Das angeblich überdimensionale Interesse ausländischer Geheimdienste für die Beträge, die für bestimmte Militärprojekte vorgesehen sind, erschließt sich mir daher nicht.

Im  Jahr 2009 wurde über Kosten und Planungen von Verteidigungsausgaben ebenfalls relativ offen informiert, unter anderem auch durch den Fachjournalisten Thomas Meuter.

 

https://www.bits.de/public/gast/09flocken-01.htm

Gastbeitrag Streitkräfte und Strategien – NDR info
07. Februar 2009

O-Ton Meuter
„Die Israelis haben uns gesagt, wenn wir U-Boote nehmen, möchten wir, dass ihr von unserer Industrie ebenfalls Produkte bekommt, die ihr dann, in der Kooperation mit der deutschen Industrie endfertigen und an eure Streitkräfte ausliefern könnt…Die U-Boote sind sehr, sehr teuer gewesen. 500 Mio. pro Stück…Die U-Boote waren der Schlüssel für die israelische Industrie, hier auf dem deutschen Markt anzubieten.“

Die Bundesregierung hatte sich damals zudem bereit erklärt, den Kauf der zwei Dolphin U-Boote durch Israel mit 333 Millionen Euro zu unterstützen. Diese Summe musste aus dem Etat des Verteidigungshaushalts aufgebracht werden. Die israelische Drohne Heron TP könnte also Teil eines Kompensationsgeschäfts für den Kauf deutscher U-Boote durch Israel werden.

Für die Luftwaffe wäre dies allerdings eine falsche Entscheidung. Denn das US-System wird für zuverlässiger und leistungsfähiger als das israelische gehalten. Bei manchem Luftwaffenoffizier mögen da auch Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit eine Rolle spielen. Denn nicht in jedem Fall haben israelische Produkte das gehalten, was man sich von ihnen versprochen hat. Thomas Meuter:

O-Ton Meuter
„Ein Beispiel war hierfür der Störsender Cerberus, der im Tornado-Einsatz war, und sich nicht als die Lösung erwiesen hat, die man sich eigentlich davon versprochen hatte. Es gab also einige Irritationen. Nichts desto trotz haben die Israelis dennoch in anderen Bereichen gute Produkte abgeliefert.“…

 

Auch zum Kauf panzerbrechender Waffen dürfte Herr Meuter im Jahr 2005 Interessantes berichten, damit sich die Bundesbürger ein Bild von der Sicherheit unserer Atomkraftwerke machen können.

 

http://docplayer.org/10152548-Terrorangriff-mit-einer-panzerbrechenden-waffe-at-14-kornet-e-auf-aeltere-deutsche-atomkraftwerke.html

Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke Bericht, gekürzte Fassung Dipl.-Physikerin Oda Becker

Erstellt im Auftrag von Greenpeace Deutschland e.V.

Vorwort von Heinz Smital, Greenpeace-Atomexperte

Veröffentlicht im September 2010

… 2.5 Verfügbarkeit panzerbrechender Waffen

Tragbare panzerbrechende Waffen werden in vielen Ländern hergestellt und sind weltweit sehr verbreitet. Auch auf dem Schwarzmarkt sind sie in großer Zahl vertreten, denn: Sie sind einfach zu transportieren und zu verbergen, sie sind haltbar und wenig störanfällig. Außer-dem erfordert ihr Einsatz keine lange Ausbildung. Vor allem aber sind sie wirkungsvoll gegen verschiedene Ziele einsetzbar. Einfachere ältere Systeme kosten in der Regel wenig, z.B. liegt der Preis der russischen Waffe RPG-7 auf den Schwarzmärkten in Afrika und Asien bei 50 bis 100 Euro [MEUTER 2005]. 

MEUTER 2005           Meuter, Thomas (Rüstungsexperte und Redakteur beim Behörden Spielgel): persönliche Mitteilung an Oda Becker am 14.11.2005

… 4 Terrorangriff auf ein (älteres) deutsches Atomkraftwerk

Aus den Ergebnissen der russischen Beschusstests lassen sich Rückschlüsse auf die po-tenziellen Auswirkungen eines derartigen Beschusses auf ein deutsches AKW ziehen. Ver-mutlich bestünde auch für die neueren Atomkraftwerke eine Gefahr. Da die Gefahr für die älteren Atomkraftwerke aber, wie bereits erwähnt, erheblich größer wäre, wird folgend auf diese eingegangen.

4.3 Mögliches Angriffsszenario 

Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensys-tem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelz-unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.

 

Die Schuld des Verurteilten Thomas Meuter ist in keinster Weise bewiesen, es steht Aussage gegen Aussage. Genauso wenig ist eine Tatbeteiligung auszuschließen, allerdings frage ich mich, warum der gerade freigelassene Ex-Journalist sich dann, anstatt Ruhe zu geben und die Entscheidung des BGH abzuwarten, provokativ an den Spiegel gewandt hatte, um unter Veröffentlichung seiner Identität eine Rehabilitierung sowie Schadenersatzforderungen von dem Ex-Kampfpiloten zu fordern. Auch erscheint mir die Verweigerung eines erneuten Haftbefehls durch den BGH sowie das anschließend gefällte harte Urteil eher passend zu der Absicht der Staatsmacht, ihr Gesicht zu wahren gegenüber einem Beschuldigten, der über keinerlei Täterwissen verfügt und deshalb keineswegs in der Lage wäre, den Maulwurf im Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten zu enttarnen oder die üblichen Wege der Übergabe von Geheimdokumenten an die Rüstungsindustrie zu leaken.

Zur Urteilsbegründung habe ich einen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung gefunden. Die Aussagen des Vorsitzenden Richters Bachler und des Bundesanwalts sind bezeichnend für die Geisteshaltung dieser Juristen-Kaste.

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-ruestungslobbyist-muss-in-haft-1.4522615

12. Juli 2019

Von Benedikt Müller, Düsseldorf

… Aus ihr gehe hervor, wie viel Geld der Bund für einzelne Rüstungsprojekte ausgeben wollte, sagt Lars Bachler, Richter am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf. „Es versteht sich von selbst, dass jeder fremde Geheimdienst ein hohes Interesse an einem solchen Dokument hat.“ Deshalb muss Thomas M. nun zweieinhalb Jahre in Haft, urteilten die Richter am Freitag… Wer das Dokument ursprünglich in Berlin kopiert hatte, „das haben wir nicht herausgefunden“, gesteht Bachler. „Darauf kommt es aber auch nicht an.“ Des Offenbarens von Staatsgeheimnissen mache sich bereits schuldig, wer ermöglicht, dass eine fremde Macht mit gewisser Wahrscheinlichkeit auf ein Geheimnis zugreifen kann. Und obwohl Rüstungsfirmen immer wieder von ausländischen Geheimdiensten beobachtet würden, habe die Kopie wochenlang ungeschützt in dem Büro gelegen. „Deutschland hätte nackt dagestanden, wenn das Dokument bekannt geworden wäre“, argumentierte der Generalbundesanwalt. Ein Sachverständiger sagte: „Wenn das einem fremden Geheimdienst in die Hände fällt, dann ist das wie ein Sechser im Lotto.“ Thomas M.s Verteidiger wies die Darstellung einer Übergabe der 51 Seiten zwar zurück. Allerdings hatten die Ermittler bei Thomas M. ein weiteres, vergleichbares Dokument zur militärischen Beschaffungspolitik gefunden – in einem Dateiordner namens „Superwichtig“.Martin M. kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, da er Reue gezeigt und zur Aufklärung beigetragen habe, so Bachler. Das Verfahren gegen den Projektleiter wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt.

 

Es kommt dem Herrn Richter Bachler nicht darauf an, wer in Berlin das Dokument kopiert und angeblich an Meuter weitergegeben hat, obwohl diese die eigentliche Straftat ist, da hier die Sicherheit derartiger Unterlagen in den Händen von verantwortungslosen und gewissenlosen  Politikern in Frage zu stellen ist. Das Leck bei Lamers ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gestopft worden, es darf ganz offensichtlich weiter existieren! Die nachfolgende Argumentation zur Wahrscheinlichkeit des Auffindens durch fremde Mächte ist noch haarsträubender. Soll das etwa heißen, dass ausländische Geheimdienste in deutschen Rüstungsunternehmen ein und aus gehen können? Ganz davon angesehen ist Herr Meuter in keinem Fall für den unvorsichtigen Umgang mit dem Dokument bei der ESG verantwortlich zu machen. Mich wundert es auch, dass plötzlich noch ein vergleichbares Dokument nachgefunden sein soll. Diese Vorgehensweise erinnert doch sehr an die Beweismittelmanipulationen bei den NSU-Ermittlungen.

Thomas Meuter war wohl ein brauchbares Bauernopfer – ohne Risiko für die Bundesregierung.

 

 

 

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