Thomas Meuter hat gegen das Urteil vom 12. Juli 2019 und gegen den die Revision verwerfenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2020 durch seinen Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer am 20. März 2020 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen lassen. Begründet wird die Beschwerde mit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf basierte auf einer unzureichenden Glaubwürdigkeitsanalyse des einzigen Belastungszeugen. Die Revision wurde vom selben Senat des Bundesgerichtshofs bearbeitet, der zuvor die – zunächst vom OLG Düsseldorf abgelehnte – Eröffnung des Verfahrens beschlossen hatte. Herrn Meuter wurde zudem die Möglichkeit verwehrt, Richter des Senats wegen Befangenheit abzulehnen, obwohl sie bereits an einer oder mehreren früheren Entscheidungen gegen ihn mitgewirkt hatten.
Die folgenden Ausführungen zeigen klar, dass das politisch erzwungene Verfahren gegen Thomas Meuter nie hätte stattfinden dürfen, so wie es der erste damit befasste offensichtlich politisch noch nicht unter Druck gesetzte 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf im Juli 2018 bei seiner Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens festgestellt hatte.
Es ist ein rechtsstaatlicher Skandal, wenn jemand für eine Tat verurteilt wird , die – unabhängig von der Täter-Frage – nicht einmal eine Straftat darstellt.
Ist es vergebens, in einem Unrechtssystem auf Gerechtigkeit zu hoffen?
Das Bundesverfassungsgericht ist zwar unabhängig von direkter politischer Beeinflussung, doch sind die Senate politisch besetzt, und ich kann mir daher kaum vorstellen, dass Richterinnen oder Richter ohne Parteibuch dort anzutreffen sind.
Die Corona-Krise wurde im Rahmen einer weltweiten Hysterie auch in Deutschland dazu missbraucht, die Grundrechte ohne Wahrung der Verhältnismäßigkeit außer Kraft zu setzen – mit Hilfe einer Notstandsgesetzgebung, die auf einen erklärten „Kriegszustand“ angewendet wird. Man kann zwar gegen unsichtbare Gefahren wie Krankheiten kämpfen, einen Krieg führen lässt sich jedoch nur gegen einen Gegner, der einer bewussten Entscheidung fähig ist. Der von mit der Situation überforderten Politikern angewandte Irrsinn führt zur Aufgabe demokratischer und rechtsstaatlicher Grundprinzipien zugunsten einer Illusion: der Allmacht einer Politik der robusten Zwangsmaßnahmen gegen Unschuldige.
Kein Politiker will sich später vorwerfen lassen, nicht genug für die Rettung von Menschenleben getan zu haben. In diesem weltweiten Ausnahmezustand zählen nur noch Corona-Tote, Selbstmorde verzweifelter Corona-Maßnahmen-Geschädigter, die Toten der verschobenen Operationen und ärztlichen Untersuchungen, der Herzinfarkte und anderer Stress-Erkrankungen zerstörter Existenzen und unterversorgter Arbeitsloser werden zu Kollateralschäden im „Krieg“ gegen den unsichtbaren Maßnahmen-resistenten Gegner erklärt.
Wie wird das Bundesverfassungsgericht auf die Eilanträge gegen Ausgangssperren und Kontaktverbote oder gegen Kündigungsverbote wegen nicht bezahlter Mieten reagieren? Meine Erwartungen halten sich in Grenzen.
Wie sieht es mit den Erfolgsaussichten der mehr als berechtigten Verfassungsbeschwerde des Justizopfers im „Krieg für das Staatswohl“ aus, wenn schon im „Krieg gegen die Krankheiten“ alle Mittel erlaubt sind?
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ohnehin nur äußerst ungern mit Einzelschicksalen, wenn die Beschwerdeführer über keinen speziellen politischen Bonus verfügen oder die Medien und die breite Öffentlichkeit das staatlich bestimmte „Bauernopfer“ nicht massiv unterstützen. Es wäre schon zu normalen Zeiten nicht einfach, Anteilnahme zu erzeugen und ein breites Engagement für Gerechtigkeit in der Rechtsprechung zu erreichen, besonders wenn der Geschädigte beruflich oder politisch eher keiner „Sympathieträger-Gruppierung“ angehört. In Zeiten einer Pandemie fokussiert sich jeder unweigerlich auf seine eigenen Probleme. Zurzeit erleben so viele Menschen den finanziellen Ruin, dass sich weder die Medien noch die ansonsten politisch engagierten Privatpersonen mehr allzu sehr über Unrechtsurteile aufregen.
Eine Pandemie fördert zwar das selbstlose Engagement Einzelner, aber keineswegs den breiten Zusammenhalt in der Bevölkerung. Vielmehr bestimmen Rücksichtslosigkeit im Überlebenskampf, neue Maschen der Kriminalität und das Denunziantentum der im vorauseilenden Gehorsam selbsternannten Maßnahmen-Kontrolleure die Stimmung unseres Landes. Der Ruf nach autoritärer Führung vernichtet den gesunden Menschenverstand, der Ruf nach einer harten Bestrafung „Uneinsichtiger“ zerstört die Freiheit aller.
Der kollektive Hausarrest der deutschen Bevölkerung gefährdet durch die unbarmherzige soziale Isolation nachhaltig die Psyche aller sensibleren Menschen und befördert gleichzeitig die Kleingeister-Charaktere an die Oberfläche, die schon immer gerne Macht ausüben wollten. Wir werden in einer „Kultur der Willkür“ versinken, als Folge von Entscheidungen, welche die Grundrechte des Individuums zum Schutz des Individuums außer Kraft gesetzt haben.
Es bleibt die Frage, ob die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zurzeit überhaut dazu in der Lage sind, sich mit den Freiheitsrechten eines einzelnen zu Unrecht Verurteilten auseinanderzusetzen. Möglicherweise wird die Entscheidung vertagt auf die Zeiten nach Corona. Das wäre zumindest eine Lösung des Dilemmas, die den Schein des in Auflösung befindlichen Rechtsstaates am ehesten wahren könnte – zumindest solange wie ein etwaiger Haftbefehl gegen Herrn Meuter nicht vollstreckt würde.