Archiv für den Monat November 2020

Thomas Meuter – ein Interview aus dem Exil

Auf diesem Blog ist schon mehrfach über den Fall Meuter berichtet worden. Statt seine Haftstrafe Anfang September anzutreten ist Thomas Meuter schon vor einigen Monaten ins Exil gegangen, um von dort aus den Kampf  um seine Freiheit fortzusetzen. Der gelernte Journalist für Wehrtechnik und Sicherheitspolitik hat gegen das Unrechtsurteil beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht und muss nun monatelang auf eine Entscheidung warten – eine Zeit, die er aus nachvollziehbaren Gründen nicht hinter Gittern zu verbringen gedenkt.

Nachdem ich mich schon sorgenvoll gefragt hatte, was mit Thomas Meuter geschehen sein könnte, habe ich mittlerweile Nachricht von ihm erhalten und es ist mir jetzt das folgende Interview zugegangen, in dem Meuter die Entscheidung für seine Flucht aus Deutschland begründet, seine Situation als politischer Flüchtling darstellt und über den Stand der Dinge und seine Pläne für die Zukunft spricht.

Interview mit dem Justizopfer Thomas Meuter

Herr Meuter, sie wurden zu Unrecht zu 2 Jahren und sechs Monaten Haft ohne Beweise durch den 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2019 verurteilt. Der Vorwurf war, dass sie angeblich den Entwurf der geheimen Erläuterungen, Teil 1 zum Verteidigungshaushalt, Einzelplan 14, einem bereits vorbestraften Industrievertreter Martin M. übergeben haben sollen, was klar vor Gericht widerlegt wurde und wissentlich von den Richtern übergangen wurde, um eine Verurteilung im Rahmen der freien Beweisführung zu erreichen.

Über diesen Justizskandal haben sie ein viel beachtetes Buch geschrieben mit dem Titel: „Für die Freiheit kämpfen – Unschuldig verhaftet und verurteilt“, welches im Mai 2020 bei Amazon erschienen ist.

Sie konnten klar darlegen, dass sie unschuldig sind, was aus den amtlichen Akten auch eindeutig hervorgeht, die sie alle veröffentlicht haben. Am 04. September 2020 sollten sie in der JVA ihre Haftstrafe antreten nach dem eine Revision im Februar 2020 durch den 6. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) rechtsfehlerhaft abgelehnt worden ist. Bei der Ablehnung der Revision sind wissentlich durch den  BGH massive juristische Fehler gemacht worden, um das Urteil gegen Sie durchzudrücken. Am 20. März 2020 haben Sie zu Recht Verfassungsbeschwerde eingelegt, die sich wie ein Kriminalroman liest und in der alle juristischen Fehler aufgeführt sind, die klar darlegen, dass sie ein Justizopfer sind. Ihr neuer Strafverteidiger ist Prof. Dr. Ulrich Sommer aus Köln, der eine hervorragende Verfassungsbeschwerde verfasst hat, die seines Gleichen sucht und der als juristische Spitzenkraft für derartige Fälle gilt, wie der Ihrige.

Frage: Was ist bis heute passiert?

Meuter: Es ist eine ganze Menge geschehen. Zunächst habe ich meinen Glauben in den Rechtsstaat Deutschland nahezu verloren. Noch nie habe ich es erlebt, wie eine nachgewiesene Lüge zur Entlastung eines vorbestraften Kinderschänders dazu benutzt wird, einen unschuldigen Bürger zu Unrecht und ohne Beweise hinter Gitter zu bringen.

Doch zurück zu den Fakten.

Am 20. März 2020 hat mein Strafverteidiger Prof. Dr. Sommer aus Köln eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unrechtsurteil eingelegt, die in meinem Buch, was bei Amazon erschienen ist, veröffentlicht wurde. Diese ist in allen Punkten begründet und muss, wenn sie beachtet wird, zu meinem sofortigen Freispruch führen.

Ich habe, bis eine Entscheidung fällt, mich ins politische Exil begeben, um diesem Unrechtsurteil zu entgehen und Widerstand diesem entgegenzusetzen, wie es dem Bundesbürger im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 zugebilligt wird. Meinen juristischen Kampf setze ich aus dem sicheren Exil gegen die deutsche Justiz fort, deren Ziel es ist, einen Kinderschänder, Martin M. und einen Bundestagsabgeordneten Karl A. Lamers zu schützen und unter Zuhilfenahme von Rechtsbruch ein Unrechtsurteil gegen mich durchzudrücken. Dies ist der illegale Wille des Generalbundesanwalts, der auch seinerseits entlastende Beweise in dem Fall zurückhält, die meinem juristischen Team über die Presse zugespielt worden sind. Diese werden auch in Kürze veröffentlicht werden, um massiv Druck zu machen. Meine Haftstrafe habe ich nicht angetreten, da ich nichts verbrochen habe und dies belegen eindeutig die amtlichen Akten. Das Staatsgeheimnis wurde aus dem Büro des Abgeordneten Karl A. Lamers aus dem Deutschen Bundestag verraten, was amtlich ermittelt ist. Hier müssen die Ermittlungen ansetzen, was aber nicht oder unzureichend gemacht wurde, um den MdB zu schützen. Derzeit arbeitet mein juristisches Team daran, entsprechende Schritte dagegen einzuleiten.

Frage: Sie sind seit vielen Monaten in einem selbstgewählten Exil. Wie organisieren sie hier ihre juristischen Schritte?

Meuter: Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da ich auf keine Details eingehen kann, um nicht andere Menschen oder mich zu gefährden. Wir haben uns intensiv und sehr lange  auf diese Situation vorbereitet, nachdem klar war, dass es sich um ein politisches Urteil handelte, bei dem es nicht um Recht, sondern nur um den Schutz des Abgeordneten Karl A. Lamers ging. Es konnte ein für mich geeigneter Platz gefunden werden, von dem aus alles organisatorisch in diesem Rechtsfall geregelt wird. Mein Fall liegt zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Uns wurde von einem Informanten aus Karlsruhe zugetragen, dass seitens des Generalbundesanwalts und des Bundesgerichtshofs, hier durch den 6. Senat als auch durch die Amtsführung, massiv versucht wird, politischen Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen, um hier ein Unrechtsurteil bestehen zu lassen. Mehr möchte ich aus taktischen Gründen nicht sagen.

Frage: Ist das nicht eine starke nervliche Belastung für sie und die Familie sowie Freunde?

Meuter: Vergnügungssteuerpflichtig ist dies in der Tat nicht. Die Belastungen sind sehr groß, aber dennoch ertragbar. Die bestehenden Belastungen werden unter anderem mental, also im Kopf, entschieden. Sie müssen sich auf eine derartige Situation vorbereiten und massiv Sorge dafür tragen, dass sie innerlich stark genug sind, die Trennung von der Familie, Freunden und der gewohnten Umgebung zu ertragen. Das ist deutlich einfacher, als in ein Gefängnis als Unschuldiger zu gehen und sich zu fragen, warum sie dort sind, wenn sie nichts getan haben. Im Gefängnis glaubt ihnen keiner ihre Position und das ist Teil des Systems. Das zermürbt sie innerlich total. Im Exil zu sein ist etwas ganz anderes. Hier sind die Rahmenbedingungen besser und man kann von außen seinen harten juristischen Kampf gegen die deutsche Justiz fortsetzen und gewinnen! Das ich gewinnen werde, ist meine feste Überzeugung, denn ich habe auch politische und journalistische Hilfe. Aber bis dahin ist es ein langer und harter Weg. Doch die ersten Schritte sind gemacht und das Ziel ist nicht mehr weit.

Frage: Sie haben alle Mitglieder des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag informiert, wie man aus Berlin hörte. Was brachte das?

Meuter: Ich bin sehr lange im politischen Geschäft als Journalist zuhause und weiß, dass von Politikern immer mehr geredet als gehandelt wird. Das war leider immer so und ist auch nicht besser geworden. Der Rechtsausschuss hat bis auf eine Abgeordnete nicht einmal reagiert, als ich diesem schriftlich mitteilte, dass MdB Lamers oder seine Büromitarbeiter ein Staatsgeheimnis verraten haben. Die Abgeordnete  Katja Keul von dem „Bündnis 90 Die Grünen“ meldete sich als einzige bei mir! Das fand ich sehr gut.

Sie steht mit meiner Familie in Verbindung und bezeichnete das Urteil als ein Fehlurteil. Die MdB Keul ist selber Anwältin und hat alle meine Akten zur Bewertung erhalten und mein Buch gelesen. Selbstverständlich ist sie als MdB an die Gewaltenteilung gebunden. Dennoch haben wir sie gebeten uns zu helfen und meine Familie steht in einem engen Dialog mit dem Büro.

Da der MDB Lamers der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags ist, habe ich auch den Vorsitzenden des Ausschusses Wolfgang Hellmich (SPD) über den Fall schriftlich informiert und ihm diese Tat mitgeteilt. Dies muss im März oder im April 2019 gewesen sein. Bis heute habe ich nur eine E-Mail des Büroleiters, dass man sich melden würde. Bisher ist keine Meldung bei mir eingegangen. Wohlwollendes Desinteresse ist der Tenor, um nicht Verantwortung zu zeigen, wie es sein müsste. 

Frage: Die Presse hat über ihren Fall berichtet. Wird dieser Fall auch zukünftig in den Medien sein?

Meuter: Das Medieninteresse ist ungebrochen und eine Berichterstattung wird es auch zukünftig geben. Liegt auch an der Tatsache, dass ich seit vielen Monaten im Exil bin. Wo und wann berichtet wird, darf ich Ihnen nicht sagen, denn dies sollen die betroffenen Stellen nicht wissen, da diese versuchen auf die Berichterstattung massiven Einfluss zu nehmen oder und diese zu verhindern. Wann und wo eine Berichterstattung erfolgen wird, bestimmt unserer Team mit den Medien zusammen.

Frage: Wird denn diese Berichterstattung brisant?

Meuter: Ja, sehr! Mehr kann und darf ich dazu nicht sagen.

Frage: Werden sie aus dem Exil zurückkehren, wenn der Fall für sie entschieden ist?

Meuter: Das weiß ich noch nicht. Ein Land, was einen Verräter wie Karl A. Lamers oder seine Mitarbeiter im Parlament deckt und einen Unschuldigen dafür ins Gefängnis bringen will, ist zutiefst verachtenswert, wie seine Justiz, die dieses Spiel mitspielt. Für mich ist dies eine rein hypothetische Frage, die ich heute nicht beantworten kann.

Frage: Wenn sie freigesprochen werden, was nach Aktenlage eigentlich klar sein müsste, wie es viele Juristen bestätigen, wird es finanzielle Entschädigungen vom Staat geben. Ist das nicht ein Anreiz zurückzukommen?

Meuter: Nein, Geld kann den erlittenen Schaden, das Leid, 158 Tage Isolationshaft, die Erniedrigung, das völlig überzogene Verhalten der Behörden, was rechtswidrig war, die seelischen Belastungen, den Verlust des Arbeitsplatzes, die körperlichen Schäden, die ich davontrug, die Tages- und Nachtarbeit, die ich aufwenden musste und noch muss um meine Unschuld zu belegen sowie alles andere nicht wettmachen.

Das Geld nehme ich gerne an, denn die finanziellen Schäden belaufen sich auf 200.000,- Euro derzeit und diese steigen immer noch an. Was wir als Schadensersatz fordern, liegt deutlich höher.

Aber Geld ist nicht alles. Mein Leben hat sich dramatisch geändert, ohne dass ich dies so gewollt habe. Schuld daran ist ein Lügner und Kinderschänder und ein Verräter, der im Parlament sitzt. Beiden schenkt die deutsche Justiz mehr Glauben als einem unschuldigen Bürger, der ein Justizopfer ist. Soll dann Geld ein Anreiz sein nach Deutschland zurückzukommen, in ein Land, was eine ungemein problematische historische Justizgeschichte hat, die bis heute nicht vollständig aufgearbeitet ist und in der immer noch Bundesanwälte beschäftigt werden, die die Todesstrafe für ein legitimes Rechtsmittel halten?

Frage: Glauben sie an ihren Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?

Meuter: Ja, natürlich! Wer die Verfassungsbeschwerde liest, die in meinem Buch „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt“, veröffentlicht worden ist, weiß sehr schnell, dass ein Sieg aufgrund der dargelegten und beweisbaren Faktenlage unumgänglich ist. Prof. Dr. Sommer aus Köln hat in einer unglaublich guten Verfassungsbeschwerde dargelegt, was verfassungsrechtlich in dem Prozess falsch gelaufen ist, was an gültigen Gesetzen gebrochen wurde und dies hervorragend begründet sowie belegt. Falls dies abgelehnt wird, ziehe ich vor den Europäischen Gerichtshof und klage dort mein Recht gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Frage: Ihr Buch wird eine Fortsetzung haben oder und eine Ergänzung in einer neuen Auflage bekommen?

Meuter: Eine Ergänzung des Buches wird es im Rahmen einer erweiterten Buchauflage geben. Diese redaktionelle Erweiterung wird auch als kleines Heft zur Ergänzung des ersten Buches angeboten werden. Wer schon das erste Buch erworben hat, braucht nur die Ergänzung zu kaufen. Wer noch kein Buch über den Justizskandal besitzt, kann dann die erweiterte Publikation erwerben, die nur geringfügig teurer als das erste Buch sein wird. Die Ergänzung wird rund 250 Druckseiten betragen, was eine ganze Menge ist. Aber es zeigt auf wie dumm die Behörden sind, wie geltende Gesetze vom GBA und BGH gebrochen werden und wie dies nach außen verkauft wird. Bis heute gibt es eine Nachrichtensperre über den Fall. Warum nur? Weil der BGH und der GBA stinksauer über meine Publikation sind und ihr angestrebtes Ziel nicht erreicht haben, einen unschuldigen Bürger hinter Gitter zu bringen, was uns Insider aus diesen Institutionen immer wieder bestätigt haben.

Frage: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Meuter: Die Entscheidung wird nicht vor dem Sommer 2021 fallen. Bis dahin muss man aushalten und dann mit den jeweiligen Stellen gnadenlos abrechnen! Um es an dieser Stelle etwas salopp zu formulieren. Aber es kann auch noch viel länger dauern. Es gibt keine genauen zeitlichen Pläne beim Bundesverfassungsgericht, die besagen, wann sie eine Antwort auf eine Verfassungsbeschwerde bekommen können, wenn diese dann überhaupt angenommen wird. Was auch kaum einer weiß, dass nur drei Prozent aller Beschwerden angenommen werden. Es kann auch mehrere Jahre dauern. Denken sie an die Corona-Krise, die vieles verlangsamt und den politischen Druck, den es in diesem Fall gibt. Die Justiz nimmt sich Zeit, um die Kosten für die Betroffenen immer weiter in die Höhe zu treiben und sie davon abzuhalten, etwas gegen diese Institution zu machen. Das ist ein alter Trick. Doch wir überstehen auch das, da ich viele Unterstützer habe, die Seite an Seite mit mir für meine Freiheit und eine entsprechende finanzielle Entschädigung kämpfen.

Frage: Wie kann man sie denn am besten unterstützen?

Meuter: Das ist recht einfach. Mein Buch bei Amazon kaufen und dessen Inhalt ins Internet stellen, darauf hinweisen, dass dies ein großer deutscher Justizskandal ist, der in die Öffentlichkeit gehört. Nur so ist es möglich, den Justizbehörden Feuer unter dem Hintern zu machen oder denen mächtig in den Arsch zu treten, würde der Volksmund sagen. Die Justizbehörden haben mächtig Angst vor der Presse und der Öffentlichkeit, da sie diese oft sehr geschickt und effektiv belügen. Daher ist das die beste Waffe gegen die Justiz, wenn diese Fehler macht.

Frage: Würden Sie Ihren Schritt als mutig bezeichnen?

Meuter: Nun, aus seinem eigenen Land als Justizopfer ins Exil zu gehen, in dem sie niemand kennt, und dies ist nur eines der Probleme neben der Sprache, der sozialen Integration, der beruflichen Tätigkeit etc., bezeichnen die einen als sehr mutig, die anderen als falsch und die dritte Partei als logischen Schritt einem Unrecht auszuweichen. Die Interpretationen hierzu sind völlig unterschiedlich und auch legitim.

Ich hätte es mir nie träumen lassen als unbescholtener Bürger so von einer fanatischen Justiz meines Vaterland verfolgt zu werden, nur um einen vorbestraften Kinderschänder und einen Abgeordneten zu schützen. Für mich ist und bleibt ein Exil der einzig richtige Schritt, der einem zu Unrecht verfolgten Menschen bleibt, wenn seine Freiheit und seine Grundrechte bedroht sind und er  diese mit allen Mitteln verteidigen muss. Selbst dann, wenn damit ein Exil verbunden ist. Heute weiß ich, wie sich politisch verfolgte Menschen, wo immer diese herkommen mögen, fühlen, wenn sie ihr Land verlassen müssen, um einem bestehenden Unrecht auszuweichen oder einer politischen Verfolgung zu entkommen. Ich habe das Gleiche getan und in einem anderen Land Aufnahme gefunden, in dem ich frei bin und weiter juristisch um meine Freiheit kämpfen kann. Das würde ich als einen mutigen und entschlossen Schritt bezeichnen, der ohne meine Freunde und Unterstützer sowie das notwendige Rückgrat dafür  nicht möglich wäre. Auch wenn es viele Entbehrungen mit sich bringt, die aber alle zu meistern sind, was aber nicht immer ganz einfach ist. Ich selbst betrachte mich als einen politischen Flüchtling aus Deutschland. Man muss also nicht immer aus Afrika oder Asien kommen, um ein politischer Flüchtling zu sein. Das gibt es auch aus Deutschland. Leider!

Frage: Was darf man Ihnen wünschen in dieser schweren persönlichen Zeit?

Meuter: Kraft, Durchhaltevermögen und letztlich eine Zulassung der eingereichten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichts, um gegen ein Unrechtsurteil als Justizopfer zu obsiegen und um dann rechtliche Schritte gegen die wahren Schuldigen einzuleiten. Ferner erlaube ich es mir auf mein Buch aufmerksam zu machen, für das ich mir hohe Verkaufszahlen wünsche, wenn es an dieser Stelle erlaubt ist, dies anzumerken zu dürfen. Dies ist derzeit die beste Unterstützung, die ich bekommen kann.

Mit den besten Grüßen aus dem Exil

Ihr Thomas Meuter

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Thomas Meuter und sein Kampf für Gerechtigkeit im Schweigekartell von Justiz, Politik und Medien

Es ist still gewordenen um Thomas Meuter, seit in der Online-Ausgabe von Stern Plus am 13. August 2020 ein letzter Artikel zu seinem Fall erschienen ist. Der Autor des Artikels Hans-Martin Tillack stellte gleich zu Beginn fest: „Der eine war lange Lobbyist für die Rüstungsindustrie. Er muss am 4. September für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vor vier Jahren soll er ein geheimes Dokument über deutsche Rüstungspläne weitergegeben haben. Zwar gibt es für diesen Vorwurf keinen überzeugenden Beweis. Aber es gibt ein rechtskräftiges Urteil. Der andere Mann ist Professor, CDU-Bundestagsabgeordneter, stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Ritter der Ehrenlegion…“

Gegen Ende des Artikels werden die entscheidenden Fragen gestellt: Aber kann es wirklich sein, dass jemand wie Meuter nun ins Gefängnis kommt, nur weil er die Möglichkeit gehabt hätte, eine Straftat zu begehen? Braucht es nicht auch einen schlagenden Beweis? Offenbar nicht aus Sicht der Richter. Die störten sich auch nicht daran, dass das eigentliche Leck bis heute unentdeckt blieb…“

Auch wenn Thomas Meuter durch seinen Anwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hat einlegen lassen, so erscheint dem Stern-Autor eine Abwendung des Strafantritts doch als unwahrscheinlich:

„Das wird wohl nichts an einer Sache ändern: Am 4. September soll sein Mandant wieder ins Gefängnis, diesmal in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen.“

Leider folgten diesem doch recht kritischen Beitrag keine weiteren Medienberichte. Es gibt in Deutschland keinen investigativen Journalismus mehr bei den Mainstream-Medien, der es auch nur im Ansatz wagt, sich mit den Schützern des Ansehens deutscher Staatsorgane anzulegen. Kollateralschäden im Sinne der Staatsraison erfahren weder Mitgefühl noch Aufmerksamkeit von Seiten der Medien – man hüllt sich lieber in Schweigen, um weiterhin die staatliche Unterstützung finanzieller Natur in Anspruch nehmen zu können.  

Wenn alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt einem Justizopfer nur noch der Gang ins Exil. Für einen Mann mit Selbstachtung ist es keine Option, eine Haftstrafe abzusitzen und sein von Politik und Justiz aufgezwungenes „Schicksal“ in der Hoffnung auf eine spätere Rehabilitierung zu akzeptieren.

Es ist alles andere als einfach, Deutschland zu verlassen um vom Ausland aus den Kampf gegen die deutsche Justiz fortzusetzen.

Thomas Meuter hat im Sommer mehrere Anzeigen wegen Landesverrats und Verrats von Amtsgeheimnissen bei den Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Düsseldorf gestellt: gegen die Bundesanwälte Schuldheiß und Weiß, gegen die Staatsanwältin beim GBA Hertrich und gegen den Generalbundesanwalt Frank sowie gegen die sechs Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die seine Verhandlung öffentlich geführt haben, obwohl sie hätte geheim geführt werden müssen. Außerdem hatte der 7. Senat des OLG Düsseldorf unter anderem auf die zwingend erforderlichen Geheimhaltungserklärungen und die Anwesenheit eines Geheimschutzbeauftragten verzichtet. Das geltende Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Verschlusssachenverordnung wurden somit ignoriert.

Eine weitere Anzeige wurde gegen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes, Abteilung ST-24, bei der Staatanwaltschaft Bonn gestellt,  die die angeblich so brisanten geheimen Papiere bei ihren Ermittlungen Unbefugten zugänglich gemacht haben sollen.

Eine Rückmeldung auf sämtliche Anzeigen blieb zumindest bis Ende Oktober 2020 aus, es erfolgte keinerlei Reaktion, nichts!   

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Staatsanwaltschaft, die korrekte Ermittlungen zu den Vorwürfen einleiten und auch Anklage erheben könnte, falls die Taten dann noch nicht verjährt sein sollten. Das System von innen heraus zu schlagen ist nicht möglich, wenn man außen steht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei den bearbeitenden Staatsanwaltschaften auch nur die geringste Bereitschaft gibt, in den eigenen Reihen zu ermitteln. Vermutlich mussten die Staatsanwaltschaften nicht einmal von der Exekutive angewiesen werden, sie handeln nicht nur in vorauseilendem Gehorsam sondern auch im Interesse ihrer diversen Seilschaften. Die Anzeigen werden einfach liegen gelassen, nicht reagieren ist die Lösung schlechthin zur Abwehr bürgerlicher Rechtsersuche, wenn diese politisch ungewollt sind.

Ich wünsche Thomas Meuter viel Erfolg und Kraft bei seinem Kampf gegen das Unrechtsurteil und hoffe, dass er vor den deutschen Strafverfolgungsbehörden in Sicherheit ist. Ich frage mich, was so im Hintergrund läuft, ob Zielfahnder eingesetzt werden oder ob Beamte des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes sowie des Bundeskriminalamtes längst dabei sind, mögliche Kontakte zu beobachten und Informationen aus dem Ausland abzufangen, mitzulesen. Werden die Sicherheitsbehörden in Kommunikationen aktiv einzugreifen versuchen, um zu manipulieren, zu zersetzen? Möglich ist alles!

Eine öffentliche Fahndung würde Aufmerksamkeit erzeugen, die dem Sinn des Schweigekartells aus Justiz, Politik und Medien zuwider laufen würde. Oder belässt man es bei dem Status quo: Thomas Meuter wird nicht gesucht und die Medien berichten nicht darüber, dass er seine Haft am 4. September nicht angetreten hat. Alle Versuche des Justizopfers, rechtliche Schritte einzuleiten, lässt man im Sande verlaufen, um den Fall des Baueropfers für einen CDU-Politiker in Vergessenheit geraten zu lassen.

Sogar Katja Keul vom Rechtsausschuss des deutschen Bundestages für Bündnis 90 / Die Grünen soll gegenüber Thomas Meuter die Meinung geäußert haben, dass es sich bei seiner Verurteilung um ein Unrechtsurteil handelt. Doch leider haben Politiker keine Möglichkeit, Unrechtsurteile – seien sie auch noch so offensichtlich – aufzuheben. Die Gewaltenteilung scheint nur zum Nachteil der Bürger zu funktionieren, ansonsten hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Der Generalbundesanwalt sowie der Bundesgerichtshof haben zum Fall Meuter eine Informationssperre verhängt, die Pressestellen antworten also nicht auf Anfragen von Journalisten. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass die Immunität des Abgeordneten Lamers aufgehoben werden könnte, um Ermittlungen in seinem Büro zu ermöglichen.

Entlastungsmaterial wie eine Zeugenaussage zur Falschbeschuldigung wird weiter zurückgehalten. Wo Rechtsbeugung zu geltendem Recht geworden ist, macht der Rechtsweg wenig Sinn.  

Ich kann gut verstehen, dass Thomas Meuter nicht dazu bereit ist, einen Kompromiss mit der deutschen Justiz einzugehen. Er wird sich den Behörden nicht stellen mit einem Deal zur Hafterleichterung oder Ähnlichem. Nur ein Wiederaufnahmeverfahren wäre ein akzeptables Angebot für die Rückkehrt nach Deutschland – oder eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

In seinem letzten Video von Ende August 2020 hat Thomas Meuter über seine Zukunft gesprochen, deren Planbarkeit die Justiz ohne irgendwelche Skrupel für ihn aufgehoben hat – und das vielleicht für alle Zeiten.

Thomas Meuter in seinem letzten Podcast vom 21. August 2020 https://www.facebook.com/AutorThomasMeuter

Meuter: „Will man im Gefängnis gesessen haben und den Leuten erklären, man ist in einem großen – wie soll ich sagen – Rehabilitationsprozess? Man hat erst einmal eine Strafe abgesessen, die dann sozusagen als Unrecht aberkannt wird… Es ist eine ausgesprochen schwierige Situation, die die Justiz genau kennt und ausnutzt… Aber die Zukunft ist ausgesprochen schwierig zu gestalten. Das ist Ziel der deutschen Justiz, diese unplanbar zu machen für jemanden und diese Unplanbarkeit soll ihn auch noch über das Maß der Strafe, die man ungerechter Weise zugeteilt bekommen hat, noch weiter bestrafen. Es geht also hier um eine wenn man so will existenzbedrohende Situation, und in der sich zu bewegen und zu bewähren, ist ausgesprochen schwierig… Deshalb müssen wir an die Medien… Und kaum hat man so etwas erlebt, wird man sehr sehr schnell gewahr, dass man nicht die finanziellen Mittel hat, so etwas zu stemmen, das können die wenigsten von euch. Und ihr verliert alles, Haus, Hof, Beruf, Job und obendrein auch noch vielleicht eure Ehre…“

Prozesskostenhilfe bekommen nur diejenigen, die finanziell ohnehin nichts zu verlieren haben, und das auch nur dann, wenn die Justiz eine Erfolgsaussicht festgestellt hat.

Es gibt keine Waffengleichheit gegenüber dem Staat und seinen Vertretern, Recht bekommen ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage des Einflusses und vor allem eine Frage der Macht.  

Der sittliche Wert der Kompromisse richtet sich lediglich nach den Beweggründen der dabei beteiligten Personen. Entspringen Kompromisse nur aus der sittlichen Schlaffheit, die den notwendig gewordenen Kampf scheut, so sind sie verwerflich.

Franz von Holtzendorff

Die Konsequenz und der Kompromiss sind Todfeinde auf Lebenszeit.

© Erich Limpach

Zugeständnisse sind auch Geständnisse.

© Hanspeter Rings

Gehen Sie geraden Weges, ohne Kompromisse im Leben.

Fjodor Michailowitsch Dostojewski

Verhandlungsergebnis: Kompromist

© Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger

Kompromisse brauchen integre Partner.

© Gjergj Perluca