Es ist still gewordenen um Thomas Meuter, seit in der Online-Ausgabe von Stern Plus am 13. August 2020 ein letzter Artikel zu seinem Fall erschienen ist. Der Autor des Artikels Hans-Martin Tillack stellte gleich zu Beginn fest: „Der eine war lange Lobbyist für die Rüstungsindustrie. Er muss am 4. September für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vor vier Jahren soll er ein geheimes Dokument über deutsche Rüstungspläne weitergegeben haben. Zwar gibt es für diesen Vorwurf keinen überzeugenden Beweis. Aber es gibt ein rechtskräftiges Urteil. Der andere Mann ist Professor, CDU-Bundestagsabgeordneter, stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Ritter der Ehrenlegion…“
Gegen Ende des Artikels werden die entscheidenden Fragen gestellt: „Aber kann es wirklich sein, dass jemand wie Meuter nun ins Gefängnis kommt, nur weil er die Möglichkeit gehabt hätte, eine Straftat zu begehen? Braucht es nicht auch einen schlagenden Beweis? Offenbar nicht aus Sicht der Richter. Die störten sich auch nicht daran, dass das eigentliche Leck bis heute unentdeckt blieb…“
Auch wenn Thomas Meuter durch seinen Anwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hat einlegen lassen, so erscheint dem Stern-Autor eine Abwendung des Strafantritts doch als unwahrscheinlich:
„Das wird wohl nichts an einer Sache ändern: Am 4. September soll sein Mandant wieder ins Gefängnis, diesmal in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen.“
Leider folgten diesem doch recht kritischen Beitrag keine weiteren Medienberichte. Es gibt in Deutschland keinen investigativen Journalismus mehr bei den Mainstream-Medien, der es auch nur im Ansatz wagt, sich mit den Schützern des Ansehens deutscher Staatsorgane anzulegen. Kollateralschäden im Sinne der Staatsraison erfahren weder Mitgefühl noch Aufmerksamkeit von Seiten der Medien – man hüllt sich lieber in Schweigen, um weiterhin die staatliche Unterstützung finanzieller Natur in Anspruch nehmen zu können.
Wenn alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt einem Justizopfer nur noch der Gang ins Exil. Für einen Mann mit Selbstachtung ist es keine Option, eine Haftstrafe abzusitzen und sein von Politik und Justiz aufgezwungenes „Schicksal“ in der Hoffnung auf eine spätere Rehabilitierung zu akzeptieren.
Es ist alles andere als einfach, Deutschland zu verlassen um vom Ausland aus den Kampf gegen die deutsche Justiz fortzusetzen.
Thomas Meuter hat im Sommer mehrere Anzeigen wegen Landesverrats und Verrats von Amtsgeheimnissen bei den Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Düsseldorf gestellt: gegen die Bundesanwälte Schuldheiß und Weiß, gegen die Staatsanwältin beim GBA Hertrich und gegen den Generalbundesanwalt Frank sowie gegen die sechs Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die seine Verhandlung öffentlich geführt haben, obwohl sie hätte geheim geführt werden müssen. Außerdem hatte der 7. Senat des OLG Düsseldorf unter anderem auf die zwingend erforderlichen Geheimhaltungserklärungen und die Anwesenheit eines Geheimschutzbeauftragten verzichtet. Das geltende Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Verschlusssachenverordnung wurden somit ignoriert.
Eine weitere Anzeige wurde gegen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes, Abteilung ST-24, bei der Staatanwaltschaft Bonn gestellt, die die angeblich so brisanten geheimen Papiere bei ihren Ermittlungen Unbefugten zugänglich gemacht haben sollen.
Eine Rückmeldung auf sämtliche Anzeigen blieb zumindest bis Ende Oktober 2020 aus, es erfolgte keinerlei Reaktion, nichts!
Es gibt in Deutschland keine unabhängige Staatsanwaltschaft, die korrekte Ermittlungen zu den Vorwürfen einleiten und auch Anklage erheben könnte, falls die Taten dann noch nicht verjährt sein sollten. Das System von innen heraus zu schlagen ist nicht möglich, wenn man außen steht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei den bearbeitenden Staatsanwaltschaften auch nur die geringste Bereitschaft gibt, in den eigenen Reihen zu ermitteln. Vermutlich mussten die Staatsanwaltschaften nicht einmal von der Exekutive angewiesen werden, sie handeln nicht nur in vorauseilendem Gehorsam sondern auch im Interesse ihrer diversen Seilschaften. Die Anzeigen werden einfach liegen gelassen, nicht reagieren ist die Lösung schlechthin zur Abwehr bürgerlicher Rechtsersuche, wenn diese politisch ungewollt sind.
Ich wünsche Thomas Meuter viel Erfolg und Kraft bei seinem Kampf gegen das Unrechtsurteil und hoffe, dass er vor den deutschen Strafverfolgungsbehörden in Sicherheit ist. Ich frage mich, was so im Hintergrund läuft, ob Zielfahnder eingesetzt werden oder ob Beamte des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes sowie des Bundeskriminalamtes längst dabei sind, mögliche Kontakte zu beobachten und Informationen aus dem Ausland abzufangen, mitzulesen. Werden die Sicherheitsbehörden in Kommunikationen aktiv einzugreifen versuchen, um zu manipulieren, zu zersetzen? Möglich ist alles!
Eine öffentliche Fahndung würde Aufmerksamkeit erzeugen, die dem Sinn des Schweigekartells aus Justiz, Politik und Medien zuwider laufen würde. Oder belässt man es bei dem Status quo: Thomas Meuter wird nicht gesucht und die Medien berichten nicht darüber, dass er seine Haft am 4. September nicht angetreten hat. Alle Versuche des Justizopfers, rechtliche Schritte einzuleiten, lässt man im Sande verlaufen, um den Fall des Baueropfers für einen CDU-Politiker in Vergessenheit geraten zu lassen.
Sogar Katja Keul vom Rechtsausschuss des deutschen Bundestages für Bündnis 90 / Die Grünen soll gegenüber Thomas Meuter die Meinung geäußert haben, dass es sich bei seiner Verurteilung um ein Unrechtsurteil handelt. Doch leider haben Politiker keine Möglichkeit, Unrechtsurteile – seien sie auch noch so offensichtlich – aufzuheben. Die Gewaltenteilung scheint nur zum Nachteil der Bürger zu funktionieren, ansonsten hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Der Generalbundesanwalt sowie der Bundesgerichtshof haben zum Fall Meuter eine Informationssperre verhängt, die Pressestellen antworten also nicht auf Anfragen von Journalisten. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass die Immunität des Abgeordneten Lamers aufgehoben werden könnte, um Ermittlungen in seinem Büro zu ermöglichen.
Entlastungsmaterial wie eine Zeugenaussage zur Falschbeschuldigung wird weiter zurückgehalten. Wo Rechtsbeugung zu geltendem Recht geworden ist, macht der Rechtsweg wenig Sinn.
Ich kann gut verstehen, dass Thomas Meuter nicht dazu bereit ist, einen Kompromiss mit der deutschen Justiz einzugehen. Er wird sich den Behörden nicht stellen mit einem Deal zur Hafterleichterung oder Ähnlichem. Nur ein Wiederaufnahmeverfahren wäre ein akzeptables Angebot für die Rückkehrt nach Deutschland – oder eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
In seinem letzten Video von Ende August 2020 hat Thomas Meuter über seine Zukunft gesprochen, deren Planbarkeit die Justiz ohne irgendwelche Skrupel für ihn aufgehoben hat – und das vielleicht für alle Zeiten.

Thomas Meuter in seinem letzten Podcast vom 21. August 2020 https://www.facebook.com/AutorThomasMeuter
Meuter: „Will man im Gefängnis gesessen haben und den Leuten erklären, man ist in einem großen – wie soll ich sagen – Rehabilitationsprozess? Man hat erst einmal eine Strafe abgesessen, die dann sozusagen als Unrecht aberkannt wird… Es ist eine ausgesprochen schwierige Situation, die die Justiz genau kennt und ausnutzt… Aber die Zukunft ist ausgesprochen schwierig zu gestalten. Das ist Ziel der deutschen Justiz, diese unplanbar zu machen für jemanden und diese Unplanbarkeit soll ihn auch noch über das Maß der Strafe, die man ungerechter Weise zugeteilt bekommen hat, noch weiter bestrafen. Es geht also hier um eine wenn man so will existenzbedrohende Situation, und in der sich zu bewegen und zu bewähren, ist ausgesprochen schwierig… Deshalb müssen wir an die Medien… Und kaum hat man so etwas erlebt, wird man sehr sehr schnell gewahr, dass man nicht die finanziellen Mittel hat, so etwas zu stemmen, das können die wenigsten von euch. Und ihr verliert alles, Haus, Hof, Beruf, Job und obendrein auch noch vielleicht eure Ehre…“
Prozesskostenhilfe bekommen nur diejenigen, die finanziell ohnehin nichts zu verlieren haben, und das auch nur dann, wenn die Justiz eine Erfolgsaussicht festgestellt hat.
Es gibt keine Waffengleichheit gegenüber dem Staat und seinen Vertretern, Recht bekommen ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage des Einflusses und vor allem eine Frage der Macht.
Der sittliche Wert der Kompromisse richtet sich lediglich nach den Beweggründen der dabei beteiligten Personen. Entspringen Kompromisse nur aus der sittlichen Schlaffheit, die den notwendig gewordenen Kampf scheut, so sind sie verwerflich.
Die Konsequenz und der Kompromiss sind Todfeinde auf Lebenszeit.
Zugeständnisse sind auch Geständnisse.
Gehen Sie geraden Weges, ohne Kompromisse im Leben.
Fjodor Michailowitsch Dostojewski
Verhandlungsergebnis: Kompromist
Kompromisse brauchen integre Partner.