11.02.2021,
Zu Unrecht abgelehnte Anzeigen des GBA
Staat begeht Manipulation zu Lasten von Angeklagten
Sehr geehrte, liebe Frau Dr. Hengelbrock,
an dieser Stelle erlaube ich es mir Ihnen meine Hochachtung zu Ihrem interessanten Block auszudrücken, der sich aus meiner journalistischen Sicht, als sehr informativ, außergewöhnlich gut recherchiert und kritisch darstellt. Tolle Leistung! Weiter so! Eine wahre Bereicherung zu der einseitigen Berichterstattung anderer und im Internet verfügbaren Seiten, die zu den unterschiedlichsten Rechtsthemen Stellung beziehen und oftmals leider sehr einseitig sind. Hier nimmt Ihr Block eine lobenswerte und einzigartige Position ein, die ich gerne Ihnen attestiere.
Sie hatten über meinen Fall (Justizskandal) wie der Spiegel und Stern Plus berichtet sowie auch schon zwei Interviews von mir abgedruckt. Nun schreibe ich Ihnen aus meinem Exil und dies aus gutem Grunde. Wie Sie es richtig geschrieben haben, stellte ich im Jahre 2020 Strafanzeigen gegen die Richter des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, gegen zwei Kriminalbeamte aus dem BKA von der Abteilung ST-24 (Staatsschutz), gegen den Generalbundesanwalt und gegen drei Bundesanwälte, die in dem Justizskandal aktiv involviert waren und sich dabei nachweislich strafbar machten.
Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen, dass mein Team als auch ich, diese Strafanzeigen nach genauster fachlicher Prüfung gestellt haben, um dabei sicher zu gehen, dass meine Rechte als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland wie im Grundgesetz verankert gewahrt bleiben.
Diese Anzeigen sind nach einer juristischen Prüfung von verschiedenen Seiten aus als berechtigt und einwandfrei erkannt worden. Dies ist in den aufgeführten Paragrafen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Verschlusssachenanweisung (VSA) klar und deutlich ausgewiesen sowie nachzulesen.
Dabei stützte sich unserer Team auf die VSA vom Jahre 2006, da die erneuerte Auflage aus dem Jahre 2018 (Stand August) nicht durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gegengezeichnet wurde. Der Grund liegt in der Definition von verschiedenen Themeninhalten. Involviert in die VSA und das SÜG sind unter anderem das Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das BMVg, um an dieser Stelle die wichtigsten Partner zu nennen, die sich mit Geheimhaltungsfragen beschäftigen.
Das Team legte dabei großen Wert darauf, dass an der Bewertung des Falles als auch mit dem Umgang mit eingestuften amtlichen Unterlagen der Geheimhaltungsstufe Geheim fachkundige Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen betraut waren, um dies beurteilen und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Umgang nach Rechtslage genau zu prüfen.
Bewusst waren diese Personen handverlesen, um somit zu garantieren, dass nicht an falsche Stellen diese Prüfung durchsickert, um einen Bezug zu meinem Justizskandal herzustellen. Dieser Punkt war sehr wichtig, um der Gegenseite, wie dem Generalbundesanwalt und seinen manipulierenden Kräften, die sehr aktiv sind, keine Steilvorlage zu bieten. Aus internen GBA-Quellen wussten wir, dass hier alles versucht wird, geltendes „Recht anders“ auszulegen, als es legitim ist und im Notfalle auch klar zu brechen, um die Position dieser Justizbehörde, die ungenügend staatlich kontrolliert, aber extrem politisch gesteuert wird, wider geltendes Recht durchzusetzen. Diese Tatsache ist uns allen im Team erst bewusst geworden, nachdem es zahlreiche Gespräche mit Prozessbeobachtern, Insidern, Rechtsexperten, Rechtsanwälten, der Presse und inoffiziellen Informanten aus dem betroffenen Haus gegeben hat. Bei Landesverratsfällen ist diese Arbeitsweise besonders stark beim GBA ausgeprägt, was viele Fälle und deren Akten nachdrücklich belegen.
Als Staatsbürger des Landes Bundesrepublik Deutschland erscheint es im ersten Augenblick als völlig ungewöhnlich, dass der GBA eine solch verlogene und zu großen Teilen rechtsbrechende Rolle einnimmt, wie er dies derzeit und nachweislich macht. Dies ist eine Entwicklung, die wenig bekannt ist und aufgrund der Tatsache, dass nur eine mangelnde Kontrolle über diese juristische Einrichtung ausgeübt wird, die seit Jahren zum Nachteil des Bürgers gereicht, der mit dem GBA in Berührung kommt. Bitte lassen Sie mich hierbei klarstellen, dass nicht alle dort befindlichen Bundesanwälte und Richter so sind. Dies ist keine Frage und kann pauschal nicht gesagt werden. Dennoch sind die meisten von diesen GBA-Juristen Inhaber von Parteibüchern und politisch ausgesucht (Sic). Ferner werden politischen Anweisungen aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) dort sofort umgesetzt, da es gesetzlich in Deutschland möglich ist und Juristen politisch weisungsbefugt sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach in diesem Zusammenhang die starke Verkettung zwischen der deutschen Justiz und der Politik kritisiert und sogar in einem wichtigen Urteil kundgetan. Dieses Urteil verbietet seit dem 27. Mai 2019 der Bundesrepublik Deutschland einen europäischen Haftbefehl zu stellen und zu vollstrecken, da die Politik einen zu starken Einfluss auf die Justiz in Deutschland hat, der vom EuGH als „illegal“ angesehen wird. Das BMI reagierte auf dieses Urteil sehr zurückhaltend, muss sich aber an diese Tatsache halten, denn europäisches Recht bricht das nationale Recht. Pech für die deutschen Politiker, die über das Beamtenrecht tatsächlich enorme Möglichkeiten haben, politisch einzugreifen, wo es geboten erscheint oder auch nicht. Dies ist nach dem europäischen Recht verboten. Aber solange es das Beamtenrecht in Deutschland gibt, dessen Wurzel noch aus dem alten Kaiserreich stammen, welches als recht komplex gilt und darüber hinaus als „standeswahrend“ angesehen werden muss, wird sich daran nur wenig ändern.
Doch zurück zu dem eigentlichen Kernproblem.
Alle Landesverratsverfahren, Spionageangelegenheiten und ähnliches werden vom GBA als anklagende Behörde in Deutschland geführt. Die Prozesse werden immer vor einem Oberlandesgericht (OLG) geführt, damit ausgeschlossen werden kann, dass der oder die Angeklagten eine Berufungsverhandlung anstreben können. Das ist ein Rechtsnachteil für die Beklagten. Diese gibt es vor einem OLG nicht und stellt einen signifikanten Nachteil für die Angeklagten dar, denn diese haben dann nur noch die Möglichkeit, eine Revision einzulegen, die zu 97 Prozent abgelehnt werden. Der Grund: Der GBA setzt den Revisionssenat meist so zusammen, wie es ihm passt und scheut sich dabei auch nicht geltendes Recht zu brechen, wie es in meinem Falle passiert ist und Sie ausführlich sowie richtig (gut) geschrieben haben. Dies passiert auch in anderen Fällen, bei dem es um den Tatbestand des Landesverrats oder der Spionage geht.
Der GBA besitzt hier eine Art juristische Freiheit, um seine Anklage in jedem Falle durchzudrücken. Interessant sind dabei das Studium der einzelnen Fälle und deren Verhandlungsverläufe. Sicher ist, dass viele dieser Verfahren politisch beeinflusst worden sind und dies zum klaren Nachteil der Angeklagten gemacht wurde. Doch dies gilt nicht für alle diese Fälle, aber dennoch für viele und dies darf nicht sein, da es illegal ist. Doch hier setzt der GBA auf eine einfache Karte. Angeblich Schuldige interessieren sowie so die Öffentlichkeit nicht und wenn diese nicht prominent sind, dann kümmern sich die Medien auch nicht darum. Dies ist Fakt. Damit haben sie als Behörde die Blankokarte in der Hand. Der Rest ist reine Formsache, wie uns ein GBA-Insider berichtete und dabei glaubhaft betonte, dass hier auch schon einmal großzügig die Rechtslage vom GBA für den Staat ausgelegt wird, wenn dies so vom Staat gewünscht ist. Dafür gibt es besonders befähigte Bundesanwälte und Richter mit genügend „Phantasie, um sich was auszudenken“, so der gut informierter Insider. Dies wird durch den GBA-Präsidenten politisch und fachlich gedeckt, so sagen es die Kritiker des GBA´s hinter vorgehaltener Hand beim Enten füttern im Park. Dort haben wir viel über die politisch gedeckten Machenschaften der Behörde und über einige Bundesanwälte sowie wichtige Informationen erhalten, was in einem neuen geplanten Buch publiziert wird. Das wird vermutlich einige ins Schwitzen bringen, wenn sie das lesen werden.
Doch worin liegt die Manipulation in meinem Falle mit dem Aktenzeichen III-7StS 1/19?
Nun diese Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten. Doch möchte ich es an dieser Stelle versuchen es journalistisch auszudrücken und damit auch einem juristischen Laien verständlich machen, da das Thema leider sehr komplex ist.
Um sicherheitsrelevante bzw. eingestufte staatliche Unterlagen zu lesen, bedarf es einer Sicherheitsüberprüfung, welche in der Regel vom BMWi ausgestellt wird. Diese ist für alle Menschen egal in was für einer Tätigkeit laut VSA und SÜG bindend. Ausnahme sind Abgeordnete und Richter. Aber Richter dürfen nur VS-Sachen lesen aber keinen Prozess ohne U2 oder Ü3 leiten.
Um was handelt es sich dabei?
Die Sicherheitsüberprüfung mit der Bezeichnung Ü2 und Ü3 stellen unter anderem fest, wer sie sind, ob alle Angaben zur Person stimmen und ob sie auch würdig sind, geheime Papiere in bestimmten Kategorien einzusehen, temporär zu besitzen, zu bearbeiten oder vielleicht nur als Bote zu überbringen.
Bleiben wir bei der Sicherheitsüberprüfung und deren gesetzlicher Auslegung. Wenn sie diese erhalten haben, ist diese fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.
Sie kann bei Zuwiderhandlungen oder Straffälligkeiten entzogen werden. Es ist ebenso möglich, diese freiwillig zurückzugeben, wenn diese nicht mehr gebraucht wird. Wenn man zum Beispiel eine eingestufte Konferenz oder eine NATO-Veranstaltung besuche möchte, in der sicherheitsrelevante Themen behandelt werden, muss man eine Konferenzbescheinigung von seinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommen, um daran teilzunehmen. Diese muss dem Veranstalter der Konferenz vorlegt werden, was gesetzlich so vorgeschrieben ist. Demnach weiß dieser, dass man sicherheitsüberprüft ist und in welchem Geheimhaltungsgrad. Dieses System funktioniert eigentlich sehr gut, bis die GBA-Juristen ins Spiel kommen, eigene und illegale Spielregeln sowie Regeln aufstellen. Worin liegt das Problem?
Nehmen wir an, es handelt sich um ein amtlich festgestelltes Staatsgeheimnis in einer geheimen Papierlage, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen temporären Entwurf oder ein festgelegtes Papier handelt, darf dieses von einem Richter vor dem Prozess gelesen werden. Alle Richter in Deutschland sind nach der aktuellen und bindenden Rechtslage laut 2 §(3) Nr. 2 SÜG von der Tatsache entbunden, eine Sicherheitsüberprüfung zu haben und dürfen diese nur dienstlich lesen. Gemäß § 4 VSA (Stand 2006 und 2018) sind Richter aber gezwungen eine Unterweisung des Geheimschutzbeauftragten des OLG‘s vor einer Gerichtsverhandlung zu erhalten und zuzulassen sowie per Konferenzbescheinigung dieses im Gericht auch noch nachzuweisen.
Diese ist von allen Beteiligten an der Verhandlung und vor Prozessbeginn an auszuhändigen. Die Bundesanwälte müssen ebenfalls nach § 4 VSA vor dem Verhandlungsbeginn eine Konferenzbescheinigung ihrer Geheimhaltungsstufe vor Gericht vorlegen und vom Geheimschutzbeauftragten des OLG´s amtlich bestätigt bekommen. Dies ist zwingend vorgeschrieben in den gesetzlichen Bestimmungen und dort nachzulesen. Die meisten Bundesanwälte haben keine Ü2 oder Ü3 in ihrem Besitz laut des BMWi´s. Diese müssten diese Geheimhaltungsstufe beantragen, um überhaupt die eingestuften Unterlagen vor einem Prozess straffrei lesen zu dürfen.
Trotz dieser gesetzlichen Vorschrift missachtet dies der GBA und lässt geheime Unterlagen auch Bundesanwälte lesen, die keine Sicherheitsfreigabe haben. Das ist illegal und verstößt gegen die gültige VSA und SÜG. Die GBA-Anwälte begehen damit nach § 95 Landesverrat. Im GBA verlassen sich die ungeprüften Bundesanwälte nur auf ihre Pflicht, Amtsgeheimnisse für sich zu behalten. Dies reicht aber nicht.
Haben die Bundesanwälte keine Ü2 oder Ü3, dann ist ihre Teilnahme an dem Prozess illegal, da diese keine Sicherheitsüberprüfung haben.
Darüber hinaus muss die Sicherheitsüberprüfung aller anwesenden Personen im Protokoll des Gerichts über den Prozess, gesondert ausgewiesen werden.
Die meisten Bundesanwälte verfügten nachweislich über keine Ü2 oder Ü3 und dürfen somit und nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht die inkriminierenden (geheimen oder eingestuften) Unterlagen lesen noch an der Verhandlung teilnehmen, da diese sich dann nach § 95 StGB strafbar machen würden. Darüber hinaus müssen auch die Verteidiger und Angeklagten eine Sicherheitsüberprüfung beantragen und vor Gericht beibringen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Problem ist aber in meinem Prozess gewesen, dass ich dies nicht wusste und dass weder die OLG-Richter, die beiden Bundesanwälte Hertrich und Schuldtheiß noch die bestellten Verteidiger Neumann, Reetz noch die beiden Angeklagten Martin M. und ich eine Sicherheitsüberprüfung hatten oder vorweisen mussten.
Ferner wurden wir vom OLG und seinem Richtern nicht darauf aufmerksam gemacht, diese beizubringen und vorzulegen. Das ist ein klarer Rechtsbruch des Vorsitzenden Richters Lars Bachler. Der Geheimhaltungsbeauftragte des OLG Düsseldorf war zu keinem Zeitpunkt über den Prozess informiert noch bei der gesamten Verhandlung anwesend.
Ein klarer Verstoß gegen Artikel 20 Absatz 3 GG, was die Richter und Staatsanwälte anging sowie eine strafbare Handlung gegen die gültige VSA und die SÜG. Der Tatbestand ist eindeutig, wie die gesamte Rechtslage. Die Amtspersonen sind des Landesverrats schuldig, überführt und haben Amts- sowie Staatsgeheimnisse in einer öffentlichen Verhandlung bekannt gemacht.
Prozesse, in denen über Staatsgeheimnisse verhandelt werden, müssen als geheim eingestuft werden und dürfen nicht öffentlich geführt werden. Ein weiterer Verstoß gegen geltendes Gesetz durch Lars Bachler, dem Vorsitzenden des 7. Strafsenats des OLG in Düsseldorf. Der Prozess wurde in Düsseldorf öffentlich geführt und es wurde über den Inhalt der inkriminierenden Unterlagen frei gesprochen. Darunter von General a.D. Rainer Glatz, dem Geheimhaltungsbeauftragten des BMVg Peter Birkenbach, von BKA-Beamten oder von der Bundesstaatsanwaltschaft.
Auch nachzulesen in meinem Buch, da ich alles in dem Prozess mitschrieb. Interessant ist es hierbei, dass meine Aufzeichnungen von denen des Gerichtsprotokolls abweichen und belegen, dass auch hier gelogen wurde.
Die Rechtslage ist eindeutig und kann von jedermann verstanden werden, sofern dieser nicht ein Angehöriger des GBA ist. Diese Herrschaften blenden diese Gesetzgebung für sich aus, um anderen besser unterstellen zu können, vielleicht Geheimnisse verraten haben zu können oder unerlaubt zur Kenntnis genommen zu haben. Geheimhaltungsvorschriften gelten für diese Juristen nicht. Klarer und von der Politik und dem BMJ gewollter Rechtsbruch.
Unser Team hat lange geprüft und sehr genau gelesen, um dann die Strafanzeigen, die wir ihnen zur Kenntnis gebracht haben, zu stellen. Diese Strafanzeigen zeigen genau den Sachverhalt auf und belegen mit Hilfe beigelegter Informationen, dass weder die Auflagen der VSA noch der SÜG vom OLG Düsseldorf erfüllt worden sind. Dies entspricht der Wahrheit und den vorliegenden Fakten. Die Anzeigen gegen die Richter und GBA Bundesanwälte gingen im August 2020, kurz vor meinem Exilantritt bei der Staatsanwaltschaft Bonn auf die Reise.
Darüber hinaus haben wir auch Strafanzeige gegen zwei Beamte der ST-24 des BKA gestellt, die in ihrem Protokoll einen Vermerk über die Vernehmung des Geschäftsführers von Dynamit Nobel Defence gemacht haben und diesem das Staatsgeheimnis nachweislich offenbart haben. Er konnte darin lesen, was er auch laut Protokoll machte. Die Beamten dürften dieses Staatsgeheimnis weder besitzen noch transportieren, denn es war in einer ungesicherten Tasche befördert worden und in einem nicht für geheime Papiere zugelassen Raum offenbart worden.
Beide Beamte der ST-24 verfügten nicht über eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 oder Ü3 noch über eine Bescheinigung zum Transport der als Staatsgeheimnis klassifizierten Papiere noch über einen gesicherten Transportbehälter. Darüber hinaus wussten die Beamten es nicht, dass der Geschäftsführer mit einer russischen Frau in zweiter Ehe verheiratet ist und deshalb immer Probleme mit der Zulassung seiner Sicherheitsüberprüfung hat. Dies sei aber nur am Rande bemerkt, da das BKA meist zu dumm für derartige Nachforschungen ist. Die naiven Beamten machten sich nachweislich strafbar im Sinne des Gesetzes und nach § 95 StGB und haben ein Staatsgeheimnis offenbart und dies in einem Protokoll festgehalten. Dies ist unstrittig und belegbar.
Zwischenbemerkung
Als die Strafanzeigen verschickt wurden haben wir dies mit Zeugen gemacht und uns schriftlich bestätigen lassen, da wir informiert worden sind, dass derartige Sachen auch schon einmal auf dem Dienstweg verloren gehen. Nun, dies konnten wir verhindern.
Die Rechtslage war eindeutig und musste strafrechtlich verfolgt werden. Da aber bei Landesverratsverfahren der GBA immer der Ansprechpartner ist, wurden diese Anzeigen zunächst einmal liegengelassen. Erst nach sehr langer Zeit wurden diese und unter der Billigung des umstrittenen GBA Präsidenten Frank als nicht strafverfolgungswürdig abgetan. Ein Umstand, der einem Rechtsbruch gleichkommt und deutlich belegt, dass geltende Gesetze nicht für alle Menschen in unserem Vaterland gelten, denn dies ist Auslegungssache und man gesteht keine Fehler bei der deutschen Justiz ein. Basta!
Strafanzeigen
Die Strafanzeigen, die vor diesem Hintergrund gemacht werden mussten, wurden gegen die Richter des OLG, die Bundesanwälte und gegen die BKA-Beamten gestellt und alle vom GBA im Oktober 2020 als nicht zulässig erkannt und abgelehnt. Dies ist ein weiterer und beweisbarer Rechtsbruch in diesem Justizskandal, der seines Gleichen sucht. Die Beweislage ist offensichtlich und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, das BMJ und das Justizministerium NRW sind informiert worden über diese Tatsache, die in der Tat unumstößlich ist. Die Rechtsbrecher sind Juristen, die keine Skrupel haben und eigentlich nichts in ihrem Amt zu suchen haben.
Was hätte dies für das Verfahren bedeutet?
Nun, dass Verfahren ist nach deutschen Gesetzen rechtsungültig und das Urteil des OLG mit sofortiger Wirkung ebenfalls, was aber weiter bestehen soll nach dem Willen der Justiz. Soweit die Theorie. In der Praxis hätte diese eine Menge Fragen aufgeworfen, die die Medien sehr gerne aufgenommen hätten.
Verfahrensfehler dieser Art sind eine Steilvorlage für alle Medien in Deutschland. Doch der GBA entschied nicht aktiv zu werden und beging damit eine massive Strafvereitelung im Amt. Verantwortlicher ist Peter Frank, der Präsident des GBA. Wie konnte es dazu kommen?
Der Präsident wusste seit 2017, dass dieses Staatsgeheimnis aus dem Büro von dem Abgeordneten Karl Lamers, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, stammte. Die Ermittlungen sind in Absprache mit dem Bundeskriminalamt und im Wissen von dessen Präsidenten auf kleiner Flamme gefahren worden. Beide Präsidenten sind CDU-Mitglieder und kamen wegen des Parteibuchs auf diese Positionen. Ferner übte Lamers sanften Druck aus und lud erstmalig Frank zur Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2020 nach München ein. Dort nahm er erstmalig als Beobachter der Konferenz teil und konnte mit diesem Status auch mit allen politischen und militärischen Vip´s sprechen. Dies ist für jemanden, der vorher noch nie auf dieser wichtigen internationalen sicherheitspolitischen Konferenz war, ein besonderes Erlebnis, besonders dann, wenn er vom stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses MdB Lamers geführt wurde.
Wie uns aus informierten Kreisen der Sicherheitskonferenz zugetragen wurde, sprach Lamers mit dem GBA Präsidenten Frank über die in die Wirtschaft gelangten geheimen Papiere, die nun als Staatsgeheimnis deklariert waren, um dieses Thema vom Tisch zu bekommen. Frank spielte mit und garantierte offenbar die Revision von Thomas Meuter abzuschmettern.
Dies geschah. Die eingelegte Revision wurde als rechtsfehlerhaft durch den 3. Senat des GBA am 18.02.2020 abgelehnt und beschäftigt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Erstaunlich ist es, dass die Ablehnung mit einem auch fehlerhaften Schreiben, was offensichtlich unter einem hohen zeitlichen Druck verfasst worden ist, den betreffenden Verurteilten zugeschickt wurde. Falsch waren unter anderem das Urteilsdatum, was nicht am 10. Mai, sondern am 12. Juli 2019 gefällt wurde und die Tatsache, dass unter einem Aktenzeichen gleich zwei Namen verzeichnet sind, was ungewöhnlich ist. Das amtliche Schriftstück ist somit falsch ausgestellt und damit anfechtbar. Ferner wurde es unter hohem Zeitdruck erstellt, wie es ein Informant wusste, um die Revision abzuwehren und Lamers aktiv zu schützen. Dies war eine direkte Folge aus dem Gespräch des MdB Lamers mit dem GBA Präsidenten Frank in München, der er nur seine Haut retten wollte und konnte, da es keine weiteren Ermittlungen gegen ihn gab und geben wird.
Politisch geregelt, wie ich es aus dem Deutscher Bundestag später in geselliger Runde hörte.
Gleichfalls wusste der unschuldig angeklagte und verurteilte Thomas Meuter nicht, dass sein Beschuldiger Martin M. ebenfalls Revision eingelegt hatte und seine ehemalige Ermittlungsrichterin Renate Wimmer, die als hoch umstritten und als drittklassig im GBA gilt, in den 6. Senat berufen wurde, um die Revision abzulehnen. Dies geht wahrscheinlich auf die Initiative des Bundesanwalts L. Weiß zurück, der ebenfalls in den Fall involviert war, nun im Revisionsreferat beim GBA sitzt und zahlreiche Fehlschlüsse aus seiner beruflichen Zweitklassigkeit in vielen Fällen schloss. Das diese oben genannten Informationen weder Thomas Meuter noch seinem Strafverteidiger Prof. Dr. Sommer (Verte Anwälte, Köln) mitgeteilt worden sind, ist dies ein weiterer Rechtsverstoß des GBA in diesem Justizskandal, der neben anderen zahlreichen rechtlichen Verstößen in der Verfassungsbeschwerde aufgeführt worden ist.
Fazit
Ein Fazit an dieser Stelle kann nur begrenzt erfolgen. Sicher ist, dass der Hauptschuldige MdB Lamers immer noch frei herumläuft und von amtlichen Ermittlungen verschont bleibt. Er wird in den kommenden Tagen eine Strafanzeige erhalten, um amtliche Ermittlungen trotz seiner politischen Immunität gegen ihn einzuleiten. Tatsache ist aber auch, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unrechtsurteil läuft, die hohe Aussicht auf Erfolg hat und haben muss, wenn wir in einem Rechtsstaat leben sollten, der diese Bezeichnung auch verdient.
Darüber hinaus wurde der Staatssekretär der Landesregierung NRW im Justizministerium in Düsseldorf über die oben genannten Verfahrensfehler des OLG Düsseldorf informiert, der seinerseits diesen Fall an den OLG Präsidenten zur Bearbeitung weitergab. Dieser sieht keine Verfahrensfehler und log damit nachweislich und in Rücksprache mit dem GBA, der sein Verhalten nachweislich deckte und bestätigte, dass dieses Verfahren zu 100 Prozent wasserdicht ist.
Der Staatssekretär in NRW wurde daraufhin nochmals schriftlich informiert, dass dem so nach der aktuellen Rechtslage nicht ist und ein Rechtsbruch durch das OLG erfolgte. Eine Reaktion darauf bleibt aus. Da dieses klar war, wurde ein Schreiben (11 Seiten lang) im letzten Jahr an den Petitionsausschuss des Landtages NRW in Düsseldorf gestellt und diese Sachlage dargestellt, die sich zum Nachteil eines Bürger auswirkt mit ungeahnten Folgen. Dieser Antrag wurde angenommen, was unser Arbeitsteam positiv überraschte, denn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags lehnte diesen mit der Begründung ab (Sic), dies ist Sache der Gerichte und nicht des Deutschen Bundestags, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in seinem Schreiben. Er erkennt natürlich, dass ein MdB aus seinem Hause und guter Parteifreund von ihm in rechtliche Schwierigkeiten kommt, wenn dieser Antrag angenommen und bearbeitet wird, denn Lamers ist der Verräter eines Staatsgeheimnisses, sein Büro oder beide. Wer weiß?
Der GBA nutzt nachweislich seine Möglichkeiten, um geltendes Recht zu brechen und so auszulegen, wie er es für richtig hält, was in dem oben angeführten Justizskandal und nach amtlicher Aktenlage, die öffentlich zugänglich ist, klar bestätigt wird.
In meinem im Mai 2020 bei Amazon erschienen Buch „Für die Freiheit Kämpfen – Unschuldig angeklagt und verurteilt“, ist ein sehr großer Teil der wichtigen Akten dieses Justizskandals veröffentlicht, kommentiert und analysiert worden. Es konnte das bestehende Fehlurteil des OLG klar nachgewiesen werden, was eigentlich nicht die Aufgabe des Betroffenen sein muss. Ebenso konnte das Versagen meines ersten Strafverteidigers nachgewiesen werden, der in dem Fall völlig überfordert, nur an meinem Geld interessiert und möglicherweise gekauft war. Die von ihm gemachten massiven Verteidigungsfehler lassen darauf Rückschlüsse ziehen, die nicht von der Hand zu weisen sind. Angeblich hatte am ersten Verhandlungstag der Vorsitzende des OLG Lars Bachler zu meinem Anwalt gesagt, „dass es keine Haftstrafen geben würde und der Fall auf kleiner Flamme gehalten wird.“ Diese Aussage war gelogen und wurde vermutlich nie so gemacht, um mich in Sicherheit zu wiegen und nicht vor dem Gericht auszusagen, wie der Anwalt es mir riet. Über nachrichtendienstliche Quellen erfuhr ich zu diesem Zeitpunkt, dass das Urteil schon am Tag meiner Festnahme feststand und von Bundesanwältin Hertrich, die kaum fünf Sätze fehlerfrei und ohne zu stocken vorlesen kann, mit 2 Jahren und sechs Monaten Haft bezeichnet wurde. Das war keine 12 Stunden nach meiner Verhaftung.
Reaktionen
Die meisten Leserzuschriften, die mein Team und ich in den letzten Monaten von Lesern des Buches bekamen, belegen klar und deutlich, dass die meisten Menschen sich nach der Buchlektüre fragen, wie es zu einem derartigen Justizskandal überhaupt kommen konnte und wieso deutsche Richter die Augen vor drei widerlegten Falschaussagen meines Beschuldigers und vorbestraften Kinderschänders Martin M. verschließen konnten, diesem immer noch glaubten und ein klares Fehlurteil aussprachen.
Selbst Jurastudenten aus verschiedenen Unis sprachen uns darauf an, die diese Buch gelesen hatten, und fragten nach dem Urteilsvermögen von unfähigen und drittklassigen Richtern, die hier am Werk waren, wie deren Vorsitzender Lars Bachler, der bekannt für seine Fehlurteile ist und einen sehr zweifelhaften Ruf im Kollegenkreis des OLG‘s haben soll.
Gleiches gilt auch für die Berichterstattung auf dieser Internetseite, die zu Rückfragen bei uns aus vielen Ländern führte. Nachfragen zu dem Justizskandal kamen selbst aus Südamerika. Dies war aber eine Ausnahme, denn wir schauten immer nach der Anfrage, die aus dem weit entferntesten Land kam. Selbst eine Nachfrage zu einer Verfilmung des Buches liegt vor, was ein großer Erfolg ist, da hier mein gewähltes Exil und mein Kampf gegen die deutsche Justiz aus der Ferne eine wichtige Rolle spielt. Die Frage ist zurzeit nur, ob eine aufwendige Dokumentation oder TV-Verfilmung produziert werden soll. Dies ist heute noch unklar.
Es kann und muss abschließend hier gesagt werden, dass dieser deutsche Justizskandal allerschwerste Defizite in der deutschen Rechtsprechung aufweist, die so massiv sind, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft im Namen des Deutschen Volkes gezogen werden müssen. Darunter auch MdB Lamers und oder seine Büromannschaft aus dem Jahre 2016.
Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland ist bei weitem nicht so, wie viele Bürger es aus dem TV kennen oder die Justiz von sich behauptet. Dieses Bild ist falsch, verzerrt und entspricht nicht der Realität. Die deutsche Justiz hat ein Selbstverständnis von sich, ihrer Macht und dem eigenen Handlungsspielraum, der eine Reform der Selbigen mehr als überfällig macht. Politisch gesteuerte Richter, Staatsanwälte oder Bundesanwälte sind im Rahmen der Gewaltenteilung nicht mehr gesellschaftlich halt- oder (er-) tragbar. Die Macht dieser politisch ausgesuchten Justizbeamten wird schwächer (oder überhaupt nicht) staatlich kontrolliert, als die eines Streifenpolizisten, der einen Hamburger bezahlt, aber einen zweiten umsonst bekommt, da der Laden diesen sonst entsorgen muss, weil er in fünf Minuten schließt. Wenn er dabei erwischt oder deswegen von einem Kollegen gemeldet wird, dann hat er ein Disziplinarverfahren zu erwarten. Weil Richter oder Bundesstaatsanwälte, die wider besseres Wissen in einem Strafverfahren die oben aufgeführten strafbaren (vorsätzlichen) Fehler machen und ungestraft davon kommen, da niemand sich für den erfolgten Gesetzesbruch in der Politik (Staatssekretär, NRW Justizministerium oder die Bundesministerin der Justiz) oder der vorgesetzten Behörde interessiert, haben diese Juristen freie Bahn für alle juristischen Möglichkeiten gegen jedermann gesetzlich oder auch nicht vorzugehen. Sie brauchen keine Strafverfolgung bei sich zu befürchten.
Dies entspricht nicht dem Willen des „Deutschen Volkes“, in dessen Namen täglich geurteilt wird. Ein Rechtsbruch bleibt immer ein Rechtsbruch, egal ob dieser von Juristen oder von Kriminellen durchgeführt wird. Hier wurde er von kriminellen Juristen durchgeführt, denen das verbindliche Recht egal ist, weil es ihnen „nur um die Ausübung ihrer Macht über andere Menschen geht.“
Diese geistige Haltung ist niederträchtig und zeugt bei vielen Juristen, welche in diesen Fall und Justizskandal involviert sind, von einem willfährigen politisch gesteuerten Apparat, der die gleichen Funktionen erfüllt wie der der einstigen DDR oder der, der von den Alliierten im Deutschen Reich zu Recht endgültig aufgelöst wurde, der Volksgerichtshof.
„Strandgut der Justiz“
Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Juristen schlechte Menschen oder berufliche Versager sind, muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es auch (wenige) gute Vertreter in dieser beruflichen Fachrichtung gibt. Dies ist keine Frage. Aber die sind selten, was aber eine Auslegungssache ist, die immer individuell entschieden werden sollte und muss. Halt von Fall zu Fall. Dennoch darf die Ernsthaftigkeit des Themas Unrechtsurteile und Staatsunrecht vor dem Hintergrund der schwer belastenden deutschen Rechtsgeschichte nicht vergessen werden. Dies zwingt insbesondere Deutschland zu einer besonderen Aufsicht über die Justiz, deren handeln und Ausrichtung in allen Fragen. Eine Reformierung der deutschen Justiz wird kommen müssen. Dafür wird im Zweifelsfalle Europa und dessen Politik dafür sorgen, die die deutsche Justiz für zu sehr politisch beeinflusst hält, was völlig richtig ist und außer Frage. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. In der Zwischenzeit werden weitere Fehlurteile aus politischen Gründen oder aus richterlicher Unfähigkeit jeden Tag aufs Neue gefällt. Die Opfer sind Menschen, die keine Lobby haben, alleine bleiben und meist wirtschaftlich ruiniert sind. Sie sind das Strandgut der überforderten oder schlechten Justiz, aber es sind Menschen, die um hier Recht gebracht worden sind, weil sie Opfer eines Justizirrtums geworden sind und die meist ein Leben lang dafür stigmatisiert werden. Rehabilitiert werden diese meist nicht oder erst sehr spät und ohne die Einsicht der Behörden, die darin bestenfalls einen Kollateralschaden sehen, wenn überhaupt.
Die Rechte eines Bürger für einen ausgefallen Pauschalurlaubstag sind größer als für ein Justizopfer die Entschädigung für einen Hafttag entzogener Freiheit. Diese beträgt 75,- pro Tag, abzüglich das Essen und die Logis, was mit 6,- Euro in Rechnung gestellt wird. Das macht dann nur 69,- Euro pro Tag. So sieht die Haftentschädigung aus. Deutlich weniger als der Mindestlohn in Deutschland, denn es sind nur 0,796667 Cent pro Stunde. Der Urlauber wird mit mindestens 100,- Euro pro ausgefallen Urlaubstag entschädigt, weil das Gesetz dieses so vorschreibt. Die Freizeit ist mehr wert als unser kostbarstes Gut des Bürgers – die Freiheit. Eine Änderung dieser Tatsache ist auch in der kommenden Wahlperiode 2021 von allen Parteien leider oder besser wie immer nicht vorgesehen. Die Betroffenen haben wieder einmal bei den Behörden den Kürzeren gezogen und die Politik sowie die Medien interessiert dies bis heute nicht.
Zu guter Letzt!
Das Warten auf das Ergebnis der eingereichten Verfassungsbeschwerde wird noch einige Monate andauern und nicht vor dem Sommer 2021 erfolgen. In meinem politischen Exil geht es mir gut und hier möchte ich in aller Ruhe abwarten, was passiert. Allerdings ist dies kein Spaß, sondern eine deutliche Lebensqualitätseinschränkung, die aber dadurch kompensiert werden kann, da es eine politische Unterstützung gibt. Diese macht einiges wett, aber leider nicht alles. Doch seine Freiheit zu verteidigen, was ich aktiv mache, ist und soll auch kein Spaß sein. Es ist mein Recht nach Artikel 20 (4) GG Widerstand leisten zu dürfen, wenn Unrecht droht. Mein Widerstand führte mich in das Exil und ist keine Flucht, wie es die Juristen gerne bezeichnen, denn ein Unrechtsurteil wird dadurch nicht rechtens, weil es die Justiz so gerne sehen will oder sieht.
Natürlich besteht die Gefahr, dass das politisch beeinflusste Bundesverfassungsgericht sich sehr viel Zeit lässt und damit die Kosten für den Betroffenen immer höher anwachsen lässt. Dies ist ein bewährtes Mittel. Doch meine Einkünfte ermöglichen es mir auch eine längere Zeit zu warten. Arbeit habe ich und mir wird nicht langweilig. Wenn die Entscheidung aus Karlsruhe negativ ist, dann geht es vor den Europäischen Gerichtshof. Hier hat Deutschland keine Lobby, um Urteile beeinflussen zu können, und das ist sehr gut so. Dennoch hoffe ich auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts, denn unsere Verfassungsbeschwerde beinhaltet viele Fakten, die unumstößlich sind und die auch zu gegebener Zeit von der Presse begleitet werden, um den Druck für eine gute Entscheidung öffentlich zu machen. Zu allen beteiligten Personen an dem Justizskandal liegen bereits heute umfangreiche und fertige Dossiers plus Bilder vor, die wir erarbeitet haben und die veröffentlicht werden, um diesen fragwürdigen Juristen ein Gesicht zu geben, die einem vorbestraften Kinderschänder mehr glauben als einem unbescholtenen Bürger und einen MdB Lamers, der selber oder seine Mitarbeiter oder in Kombination Landesverräter sind, frei herumlaufen lassen. Das geht nicht und ist rechtsstaatlich falsch und verwerflich.
Mein im Mai 2020 erschienenes Buch zu dem Justizskandal wird in einer nochmals 250 Seiten erweiterten Auflage erscheinen und darin neue Fakten zu dem Fall präsentieren, die für viele und auch juristische Leser von Interesse sind. Es sind viele Tatsachen darin enthalten, die uns von amtlichen Quellen zugespielt worden sind und ein erschreckendes Bild auf viele juristische Stellen werfen, die vorsätzlich falsch arbeiten. Nach Plan soll es im Sommer 2021 bei Amazon erscheinen. Wer den ersten Band schon hat, kann einen Ergänzungsband kaufen und wer diesen nicht besitzt, kann sich das erweitere Buch kaufen. Es lohnt sich auch wenn es viel und nicht immer leicht zu lesen ist. Dies ist halt kein fiktiver Thriller, sondern ein realer und schwerer Justizskandal in Deutschland.
Darüber hinaus sind andere wichtige Schritte eingeleitet worden, über die an anderer Stelle berichtet wird und wenn es an der Zeit ist. Derzeit stehe ich in enger Verbindung mit politischen Entscheidungsträgern, Juristen und Journalisten in diesem Fall, um diesen Fall 2021 endgültig zu beenden und für mich zu entscheiden. Dieser tolle Internetseite werde ich weiterhin treu bleiben und mich mit Neuigkeiten melden, wenn diese gemeldet werden können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, bedanke mich für das große Interesse an meinem Justizskandal und verbleibe mit den besten Grüßen aus dem politischen Exil
Ihr Thomas Alexander Meuter
Justizopfer aus Deutschland