Es gibt Prozesse, bei denen die Öffentlichkeit eher unerwünscht ist, und es gibt Gerichte, die die Corona-Lage ausnutzen, um lästige Zuschauer vom Prozessbesuch auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Corona-Maßnahmen als heilige Regeln bei Teilen der Justiz keine Ausnahmen kennen, außer für den Fall, dass eine Zeugenaussage unumgänglich und erwünscht ist.
Der Abbau von Rechtsstaatlichkeit nimmt in Deutschland mittlerweile apokalyptische Züge an.

Was vor Corona als unveräußerliches Grundrecht galt, wird heute nur noch in Auswahl zurückgegeben oder unter strengen Voraussetzungen zeitlich befristet gewährt.
Wer keine Maske tragen kann, hat zwar – wenn er denn das Glück hat, einen Arzt zu finden – die Möglichkeit, sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen, wird aber dafür von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, in Abhängigkeit von der Willkür der jeweiligen Hausrechtsinhaber. Zu diesen zählen auch die Geschäftsleiter von Gerichten, denen die Durchsetzung des Hausrechts in den Gerichtsgebäuden übertragen wurde. Direkt vor und im Gerichtssaal übt der zuständige Richter das Hausrecht aus.
Am Freitag, 7. Mai 2021, wollte ich am Prozess gegen Bernd Schreiber am Amtsgericht Essen als Prozessbeobachterin teilnehmen. Hierfür musste ich die Verhandlung benennen, die ich zu besuchen gedachte. Als ich dem Justizmitarbeiter bei der Eingangskontrolle dabei mein Attest vorzeigte, erntete ich einen zweifelnd-fragenden Blick. Mir war sofort klar, dass es wohl eine Weisung gab, Besuchern mit Maskenattesten grundsätzlich den Zutritt zu verweigern. So erklärte mir der ansonsten freundliche Beamte nach einem Telefonat dann auch erwartungsgemäß, dass bei diesem Verfahren keine Zeugen geladen seien und es daher keinen zwingenden Grund gäbe, mich ohne Maske teilnehmen zu lassen. Außerdem habe der Geschäftsleiter des Landgerichts ihm erklärt, dass er meine Gründe für die Maskenbefreiung nicht anerkenne. Ich musste schlucken, hatte ich doch mit solch einer massiven Unterstellung nicht gerechnet. Da erdreistete sich ein Geschäftsleiter, der weder Arzt noch Richter ist, ein ärztliches Attest anzuzweifeln. Es ist schon eine enorme Belastung, ein Attest vorzeigen zu müssen, das eine höchst persönliche Diagnose enthält. In einem Rechtsstaat, der die Würde des Menschen achtet, wäre solch eine Vorgabe undenkbar!
Ich war nicht bereit, mich so einfach abwimmeln zu lassen und bat den Justizmitarbeiter, die für das Verfahren zuständige Richtering Lichtinghagen zu kontaktieren. Nach einem weiteren Telefonat schickte man mir schließlich den Geschäftsleiter des Landgerichts vor die Sicherheitsschleuse. Dieser informierte mich großspurig, dass er mir als Inhaber des Hausrechts das Betreten der Flure und Treppen bis zum Gerichtssaals verwehren dürfe, und das müsse er auch tun, um die anderen im Gebäude zu schützen. Er habe die Gründe für die Maskenbefreiung erfahren und akzeptiere diese nicht. Auf der Internetseite des Gerichts seien mögliche Gründe aufgeführt, da könne ich ja mal nachschauen. Als Beispiel für seiner Ansicht nach zulässige Diagnosen nannte er eine schwere Lungenkrankheit. Ich machte dem Herrn ohne medizinische Ausbildung klar, dass er nicht die Kompetenz besitzt, eine ärztliche Diagnose zu bewerten, von der er nicht einmal die Hintergründe kennt. Der Geschäftsleiter zeigte sich von meinen Einwänden völlig unbeeindruckt und erwähnte auf meinen Vorwurf des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin nur beiläufig, dass schließlich das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht sogar die derzeitigen Ausgangsperren als zulässig bewertet habe. Ich entgegnete, dass diese politische Entscheidung gegen die Grundrechte bei dem Vorsitzenden des zuständigen Senats und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth zu erwarten gewesen sei. Wenn ein CDU-Bundestags-Politiker den Auftrag erhält, unser Land vor verfassungsfeindlichen Gesetzgebungen und unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen durch seine Parteifreunde zu schützen, dann hat man den Bock ganz bewusst zum Gärtner gemacht. Die Gewaltenteilung ist damit de facto aufgehoben und ein Schutz vor staatlicher Willkür nicht mehr gegeben.
Der Geschäftsleiter bot mir schließlich einen äußerst faulen Kompromiss an. Er würde mich mit einer leichten OP-Maske bis zum Sitzungssaal gehen lassen. Dort könne ich dann die Richterin Lichtinghagen fragen, ob bei ihr im Saal die Maskenpflicht gelte. Da ich eine Maske auch nicht für kurze Zeit aufsetzen kann, führte sich dieser Vorschlag ohnehin ad absurdum. Ich kündigte dem Geschäftsleiter daraufhin an, dass ich das von ihm ausgesprochene Betretungsverbot der Gerichtsgebäude öffentlich machen würde und bat ihn, Richterin Lichtinghagen zu fragen, ob sie das vielleicht anders sähe und mich teilnehmen lassen würde. Ein Rest von Hoffnung war bei mir noch verblieben, da es sich bei dieser Richterin schließlich um eine deutschlandweit bekannte schillernde Figur der Justiz handelte, die im Verfahren gegen Ex-Post-Chef Zumwinkel im Jahr 2008 so sehr auf die Geltung rechtsstaatlicher Grundsätze auch für die Oberschicht gepocht hatte, dass sie – damals als Staatsanwältin in Steuerstrafsachen – sogar dazu bereit gewesen war , bei Steuersündern etwas grenzwertige Druckmitteln einzusetzen. Ob es ihr dabei um die Wiederherstellung von sozialer Gerechtigkeit oder um den soziale Gedanken gegangen war, ist allerdings äußerst fraglich.
Der Geschäftsleiter entfernte sich für einige Minuten. Als er zurückkehrte, teilte er mir völlig ausdruckslos durch seine FFP2-Maske mit, dass Frau Lichtinghagen meiner Prozessteilnahme nicht zustimme.
Ich wartete vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes auf Bernd Schreiber, der sich verspätet hatte und schließlich den Sitzungssaal ohne mich und ohne andere Prozessbesucher alleine betreten musste. Frau Lichtinghagen soll seinem Bericht zufolge zu Beginn der Verhandlung festgestellt haben, dass keine Öffentlichkeit zugegen sei, weil sich wohl wegen Corona niemand in das Gericht getraut habe. Daraufhin soll Bernd Schreiber die Richterin darauf hingewiesen haben, dass einer Besucherin – wie sie wohl wisse – der Zutritt verwehrt worden sei. Frau Lichtinghagen soll erwidert haben, sie zähle zum gefährdeten Personenkreis und könne daher keine Besucher ohne Maske zulassen. Der Prozess fand nach der Anklage-Verlesung ein schnelles vorläufiges Ende. Bernd Schreiber wunderte sich darüber, dass der Richterin die FFP2-Maske beim Sprechen immer wieder unter die Nase rutschte, sodass die Nasenköcher zum Vorschein kamen. Er machte Richterin Lichtinghagen darauf aufmerksam, dass sie, wenn sie solch eine Angst vor maskenlosen Zuschauern habe, ihre FFP2-Maske doch wenigstens anständig tragen solle. Danach kündigte er an, Frau Lichtinghagen wegen Befangenheit abzulehnen, weil sie den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt habe.
Meine Prozessbeobachtung im Amtsgericht Gelsenkirchen war am 19. März noch ohne Probleme akzeptiert worden. Auch hier war es um ein Verfahren gegen Bernd Schreiber gegangen, das mit einem Freispruch endete.
Richterin Lichtinghagen steht nur wenige Monate vor ihrem Ruhestand. Sie sollte hier in einem Strafverfahren wegen Beleidigung entscheiden, in dem das Amtsgericht Gelsenkirchen Anzeige erstattet hatte. Es ist schon kurios, dass es möglich sein soll, in Deutschland mit einer Satire strafbewehrt ein ganzes Gericht zu beleidigen. Auch wenn man über den Geschmack streiten kann und etwaige Anspielungen auf eine Nähe zum Nationalsozialismus oder zu Kindersex immer problematisch sind, so erscheint mir die Reaktion dieses in seiner Ehre verletzten Richter-Kollektivs, das bekanntlich zur Leserschaft des Blogs zählt, doch als arg überzogen. Auf der einen Seite geben sich diese Juristen als ach so verletzlich und schützenswert, auf der anderen Seite teilen sie gnadenlos aus. Mich wundert das wenig, ist es doch so, dass Recht und Gerechtigkeit schon seit jeher im Widerspruch zueinander stehen, genauso wie Menscheln und Menschlichkeit.
Das ärztliche Attest braucht keine Diagnosen oder weitere nachvollziehbare Gründe, denn das fällt unter das informelle Selbstbestimmungsrecht
https://beamtendumm.home.blog/2021/05/11/muss-das-arztliche-attest-zur-maskenbefreiung-die-diagnosen-beinhalten/
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Die Richterin Lichtinghagen war dafür bekannt, den Öffentlichkeitsgrundsatz auszuhebeln. In einem früheren Strafverfahren ließ einen Prozessbeobachter aus dem Saal entfernen, weil dieser angeblich Notizen im Sitzungssaal gemacht haben sollte.
Das Anfertigen von Notizen ist aber ausdrücklich gestattet, und der Prozessbeobachter hatte tatsächlich keine Notizen im Sitzungssaal angefertigt.
https://beamtendumm.home.blog/2015/01/28/prof-bayyoud-notizen-im-sitzungssaal/
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