Nach seiner gescheiterten Flucht ins europäische Ausland verbüßt Thomas Meuter nun bereits seit April 2021 seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug der JVA Rheinbach. Über die Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2020 gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß noch nicht entschieden. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aufhebung unserer grundrechtlich garantierten Freiheiten im Rahmen der Corona-Pandemie völlig bedenkenlos mitträgt, wird sich wohl kaum für einen als Bauernopfer für den angesehenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Lamers zu Unrecht verurteilten angeblichen Verräter von Staatsgeheimnissen einsetzen. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland steht immer über unbedeutenden Einzelschicksalen, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Beitrag leisten können zur staatlichen Propaganda zwecks Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt.
Ich habe Anfang Februar Informationen zur aktuellen Situation von Thomas Meuter erhalten, die ich im Folgenden in Teilen veröffentlichen möchte. Die dort erwähnten anonymen Briefe liegen mir nicht vor, sodass ich mich zur Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen entlastenden Aussagen nicht weiter äußern kann. Sollte sich die Einschüchterung des potentiellen Entlastungszeugen wie im Bericht beschrieben ereignet haben, so wäre dies ein weiterer beschämender Beleg für den zunehmenden Abbau von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.
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Ein Kommentar zu „Thomas Meuter – das lange Warten und erste Erfolge“