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Der Justizskandal Meuter und das Konstrukt des Staatsgeheimnisses  

Im Ukraine-Krieg zeigt sich das mehr als deutlich, was auch im November 2016 längst kein Geheimnis mehr war:  die unzureichende Ausstattung der Bundeswehr mit funktionsfähigen Waffensystemen aller Art. Was die Bundesregierung der Ukraine verspricht scheint kurzfristig nicht in einem einsatzfähigen Zustand lieferbar zu sein. Thomas Meuter wurde im Jahr 2018 Bauernopfer eines Systems, was offenbar  unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ gut funktionierte. Einmal aufgedeckt entwickelten die verantwortlichen Regierungsstellen jedoch ein unstillbares Bedürfnis, ein einzelnes Individuum hart zur Verantwortung zu ziehen. Dabei hielt man sich allerdings nicht an den der Weitergabe der Papiere überführten Martin M., sondern an den von diesem als Lieferanten beschuldigten Thomas Meuter. Die wahren Wege des mehr oder weniger geheimen Entwurfs sollten tunlichst nicht offenbart werden. Die Regierung mit ihrem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt hatte wohl nicht damit gerechnet, dass Thomas Meuter sich nicht in sein Schicksal ergeben, sondern massiv gegen seine Verurteilung vorgehen würde. Leider stehen die Chancen für eine Rehabilitierung sehr schlecht, wenn damit das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beschädigt würde. Im Folgenden möchte ich einen aktuellen Beitrag von Thomas Meuter veröffentlichen, der Informationen zum Sachstand und zum „Geheimnisverrat des BKA’s“ enthält. Ich habe bewusst letzteres in Anführungsstriche gesetzt, da ich – anders als Thomas Meuter – diese Papiere nicht als Staatsgeheimnis ansehe, genauso wie der 6. Senat des OLG Düsseldorf, der zunächst im Juli 2018 genau aus diesem Grund die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte. Deswegen halte ich es auch nicht für zielführend und ganz davon abgesehen für nicht durchsetzbar, die zwei BKA-Beamten juristisch verfolgen lassen zu wollen, die wie im Beitrag beschrieben die Papiere in formal juristisch offenbar unzulässiger Weise herumgezeigt hatten. Dennoch kann ich seine Motivation nachvollziehen. Meuter fordert schlichtweg eine Gleichbehandlung aller in den Fall involvierten Personen – gerade auch weil er die Papiere nach eigener Aussage und nach Beweislage niemals erhalten und weitergegeben hat. In einem Rechtsstaat darf es nicht vorkommen, dass ein Nicht-Angehöriger des Staatsapparats für den Verrat eines angeblichen Staatsgeheimnisses verurteilt wird während staatliche Stellen sich nicht an geltendes Recht halten müssen.

Auf der Seite der Bundesregierung kann man nachlesen, wie schlecht es um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes bestellt ist.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/faq-waffenlieferungen-2027766

Aus Beständen der Bundeswehr hat die Bundesregierung bereits kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Panzerabwehrwaffen, Flugabwehrraketen, Maschinengewehre, Munition, Fahrzeuge und andere militärische Güter in die Ukraine geliefert.

Deutschland hat zudem dem Export von Flugabwehr-Panzern des Typs Gepard aus Beständen der Rüstungsindustrie zugestimmt und liefert sieben Artilleriegeschütze des Typs Panzerhaubitze 2000. „Die Ausbildung ist fast abgeschlossen. Und jetzt können die ukrainischen Soldaten, die daran ausgebildet wurden, mit den Panzer-Haubitzen dann auch in die Ukraine verlegt werden“, sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht am Rande des Nato-Verteidigungsministertreffen am 15.Juni 2022.

In der Generaldebatte zum Bundeshaushalt am 1. Juni 2022 hat Bundeskanzler Scholz weitere Waffenlieferungen für die Ukraine angekündigt. Darunter Mehrfachraketenwerfer vom Typ MARS und das Luftabwehrsystem IRIS-T SLM

Der Umfang von Materiallieferungen aus der Bundeswehr heraus ist begrenzt. „Anfangs haben wir die Ukraine mit Waffen aus unseren eigenen Beständen beliefert. Inzwischen müssen wir erkennen, dass die Möglichkeiten, die wir haben, an ihre Grenzen stoßen“, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Bundeswehr hat geliefert, was möglich ist, ohne die eigenen Fähigkeiten einzuschränken…

Weil die Bestände der Bundeswehr keine weiteren Abgaben von Großgerät möglich machen, hat die Bundesregierung entschieden, die Mittel für die so genannte Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung deutlich zu erhöhen. Sie stellt der Ukraine mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung, damit sie sich die Militärgüter aus industrieller Produktion kaufen kann, die sie benötigt… 

Man liefert etwa aussortierte abgehalfterte Geparden-Panzer samt Schulung oder voraussichtlich einige wenige Mehrfachraketenwerfer vom Typ Mars, deren Bestände und Planungsvorhaben für Modernisierungen über Wikipedia zu finden sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Flugabwehrkanonenpanzer_Gepard

… Ende April 2022 billigte die Bundesregierung … den Export von bis zu 50 gebrauchten Flugabwehrpanzern des Typs Gepard bis Ende des Jahres an die ukrainischen Streitkräfte. … Im März 2010 gab der Inspekteur des Heeres, General Hans-Otto Budde, bekannt, dass alle 90 noch verbliebenen Systeme aus Kostengründen stillgelegt werden, sodass der letzte Panzer des Typs 2012 aus der Nutzung genommen und die Heeresflugabwehrtruppe der Bundeswehr im März 2012 aufgelöst wurde.

Veröffentlicht am 28.11.2018 von T.Wiegold

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am (heutigen) Mittwoch nicht nur, als größtes Vorhaben an diesem Tag, der Beschaffung neuer Hubschrauber für den Such- und Rettungsdienst (SAR) zugestimmt… Die Projekte der so genannten 25-Millionen-Vorlagen …:

…• Raketenwerfer MARS II: 18 weitere Raketenwerfer des Mittleren Artillerie-Raketensystems (MARS) sollen auf den Stand MARS II umgerüstet werden. 22 der Systeme waren bereits in den Jahren 2008 bis 2013 umgerüstet worden, 18 wurden eingelagert und sollen von 2020 bis 2022 modernisiert werden, vor allem mit dem europäischen Feuerleitsystem ECFS, elektrischen statt hydraulischer Richtantriebe und einer Stickstoff-Feuerlöschanlage. Die Modernisierung soll rund 42 Millionen Euro kosten.

Soll mir da doch einer erklären, inwiefern Beschaffungsentwürfe, die innerhalb der Rüstungsindustrie kursieren, in irgendeiner Form die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden können.

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Thomas Meuter – das lange Warten und erste Erfolge

Nach seiner gescheiterten Flucht ins europäische Ausland verbüßt Thomas Meuter nun bereits seit April 2021 seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug der JVA Rheinbach. Über die Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2020 gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß noch nicht entschieden. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aufhebung unserer grundrechtlich garantierten Freiheiten im Rahmen der Corona-Pandemie völlig bedenkenlos mitträgt, wird sich wohl kaum für einen als Bauernopfer für den angesehenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Lamers zu Unrecht verurteilten angeblichen Verräter von Staatsgeheimnissen einsetzen. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland steht immer über unbedeutenden Einzelschicksalen, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Beitrag leisten können zur staatlichen Propaganda zwecks Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt.    

Ich habe Anfang Februar Informationen zur aktuellen Situation von Thomas Meuter erhalten, die ich im Folgenden in Teilen veröffentlichen möchte. Die dort erwähnten anonymen Briefe liegen mir nicht vor, sodass ich mich zur Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen entlastenden Aussagen nicht weiter äußern kann. Sollte sich die Einschüchterung des potentiellen Entlastungszeugen wie im Bericht beschrieben ereignet haben, so wäre dies ein weiterer beschämender Beleg für den zunehmenden Abbau von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.    

Geheimnisverrat – Ermittlungen eingestellt

Die folgende Stellungnahme habe ich als Reaktion auf den Beitrag “Thomas Meuter – ein Brief aus der JVA Rheinbach“ erhalten. Der Autor möchte nicht namentlich genannt werden.

Leser-Reaktion (gekürzt):

Der sogenannte Geheimnisverrat, bei dem angeblich die Kronjuwelen der deutschen Geheimpapiere, die nachweislich aus dem Berliner Büro des stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Dr. Karl A. Lamers stammten, an die Industrie gelangten, scheint jetzt nicht mehr so dramatisch zu sein. Ganz heimlich wurden die Ermittlungen beim GBA nach dessen eigenen Angaben eingestellt. „Es wurden keine Anhaltspunkte gegen bestimmte Personen gefunden“, so der O-Ton der Karlsruher Bundesbehörde. Der GBA tat sich sehr schwer in seiner ohnehin sehr fragwürdigen und teils gelogenen Informationspolitik mit dem Fall, der nun abgeschlossen ist. Doch was verschweigt der Bundesanwalt? Es gibt einige anonyme Briefe, die an das BKA und den GBA gingen im Zeitraum Februar und September 2020. Das Interessante ist hierbei der Inhalt der Schriftstücke, die aus der Industrie oder dem Bundeswehrumfeld stammen. Die „Autoren dieser Briefe“ wussten offensichtlich sehr viel über den Weg der Papiere, die aus dem Büro Lamers stammen. Das BKA ermittelte nur sehr oberflächlich in dem Büro des scheidenden  MdBs. Interessant ist in einem der Briefe mit unbekanntem Absender, dass schon kurz nach der Pressemitteilung Nr. 5 2018 des GBA bei der Industrie die „Aktion Flächenbrand“ ausgelöst worden ist. Dies betraf alle Berliner Büros und die wehrtechnische Industrie selber, die nach der Herausgabe der Pressemittelung alle im Umlauf befindlichen VS-Unterlagen in den unterschiedlichen Ausführungen vernichteten. Unternehmen Flächenbrand wurde dies in der Industrie genannt. Die Unterlagen, die als „Kronjuwelen“ bezeichnet wurden, lagen offensichtlich einer Berliner Lobbyagentur vor, die auch zahlreiche wehrtechnische Unternehmen berät. Darunter auch den US-Konzern Raytheon, der auch im Besitz einer Kopie der Papiere gewesen sein soll.   

Der GBA stellt seine Ermittlungen ein, obwohl der eigentliche Schuldige MdB Lamers und die im Brief benannten Personenkreise sowie die ausländische Industrie keiner genauen Untersuchung unterzogen worden sind. Warum? Wussten der GBA und das BKA, dass es keinen Sinn mehr hatte nachdem alle Unterlagen oder Beweise in der Industrie entsorgt wurden? 

Doch was ist mit den Hinweisen in den Briefen, dass Martin M. auch ein Netzwerk innerhalb der Bundeswehr hatte, was ihn und damit seine Arbeitgeber die ESG und dann auch Boeing mit Infos versorgten.  Ebenso wurde in den Briefen, von dem einer möglicherweise von einem ehemaligen Luftwaffenkameraden stammte, den Martin M. kannte, klar ausgesagt, dass er nur einen glaubwürdigen Mann den Polizeibehörden nannte, um nicht in Untersuchungshaft zu kommen.

Thomas Meuter – ein Brief aus der JVA Rheinbach

Als ich regelmäßige Zugriffe aus Griechenland auf meine Blogbeiträge zu dem Justizopfer Thomas Meuter feststellte, erahnte ich bereits, dass sich der Journalist in diesem EU-Land aufhielt. Mir war klar, dass das nicht lange gut gehen konnte. Meine Befürchtungen sollten sich sehr bald bewahrheiten. Es gibt ein Auslieferungsabkommen mit Griechenland und ich rechnete damit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nicht locker lassen würden, denn nichts ist denen wichtiger als die Vollstreckung eines Unrechtsurteils. Nur so lässt sich nach außen hin der Schein einer Rechtsstaatlichkeit wahren. Gerade im Fall politischer Verurteilungen kann auf die Dauer nur eine Flucht ins außereuropäische Ausland von Erfolg sein, in Länder z. B. in Asien oder Südamerika, die nur in Ausnahmefällen und bei schweren Straftaten nach Deutschland ausliefern. Das sagt sich so leicht, ist aber ohne entsprechende Kontakte und Unterstützung vor Ort und vor allem ohne die passende finanzielle Ausstattung nur schwer umzusetzen – besonders zu Corona-Zeiten mit stark eingeschränkter Reisefreiheit, Einreisesperren, weltweit verstärkter Überwachung und Visumspflicht.

Seit dem 16. April ist Thomas Meuter nun in Haft. In einem Brief von 24. Juni 2021 aus der JVA Rheinbach, den ich am 15. Juli erhalten habe, berichtet er über seine Behandlung durch die griechische Justiz und beantwortet Fragen zum Stand der Dinge.

In Griechenland wurde Thomas Meuter nach eigenen Aussagen in der Auslieferungshaft drei Tage in einem Verlies gehalten und am Schlafen gehindert. Polizeibeamte sollen ihm mehrfach gedroht haben, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil er ein Verräter militärischer Geheimnisse sein soll. Deutsche Ermittler, das Auswärtige Amt und das BKA sollen massiv Druck auf Griechenland ausgeübt haben, um eine Auslieferung zu erzwingen. Nach Angaben von Thomas Meuter wurde durch den GBA auch ein fehlerhafter Haftbefehl ausgestellt. Nach einem Urteil vom 27. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland verboten, europäische Haftbefehle durch Staatsanwälte ausstellen zu lassen, weil diese aufgrund der Weisungsgebundenheit nicht politisch unabhängig sind. Allerdings bedeutet das Urteil des EuGH keineswegs, dass nicht von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden darf, sondern lediglich, dass bei nicht gegebener Zustimmung der auszuliefernden Person das Verfahren länger dauert, weil ein Gericht den Fall prüfen und ein Richter den europäischen Haftbefehl unterzeichnen muss. Thomas Meuter schreibt hierzu, es sei betont worden, „dass europäische Gesetze nicht in seinem Fall gelten“, was auch immer das heißen soll. Es folgte eine Irrfahrt von zwei Monaten durch zahlreiche Gefängnisse ohne Wechselwäsche und andere persönliche Gegenstände. Nach Angaben der Behörden soll es Monate dauern können, bis die beschlagnahmten Gegenstände, darunter auch Kreditkarten, Computer und Sticks, wieder zurück in Deutschland sind.

Thomas Meuter wartet nun mittlerweile seit 16 Monaten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme seiner Beschwerde gegen das Fehlurteil. Leider hat die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt und es ist ohnehin zu befürchten, dass der politisch besetzte Senat entweder in Kürze ablehnt oder aber erst nach dem Absitzen der zweijährigen Reststrafe entscheidet.

Thomas Meuter beantwortet in seinem Brief sechs von im selbst formulierte Fragen, die ich hier zusammen mit den Antworten leicht gekürzt wiedergeben möchte.

Frage 1: Wie geht es heute und was ist passiert?

Meuter: Den Umständen entsprechend gut, um es „vorsichtig zu formulieren“. Gesundheitlich sind die letzten vier Jahre nicht spurlos an mir vorbeigegangen, denn bei mir wurde auch eine schwere PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) festgestellt. Seit über zwei Jahren leide ich an schweren Schlafstörungen und schlafe maximal drei Stunden pro Nacht. Die Tiefschlafphase wird nicht mehr erreicht und ausgeruht bin ich auch nicht mehr. Konzentrationsschwächen und Flashbacks runden die Sache ab. Eine Behandlung in einer JVA ist leider nicht möglich. An dieser Stelle will ich nicht alle Erlebnisse erzählen, das sprengt den Rahmen bei weitem. Die griechischen Gefängnisse waren die Hölle. Die sanitären Anlagen waren nicht vorhanden. Als Klo gab es ein Loch in der Erde und mehr nicht. Klopapier schon mal gar nicht und auch auf „Anfrage“ nicht. Wechselwäsche wurde mir nicht ausgehändigt. Ganze drei Wochen nicht. Man lebte buchstäblich im Dreck. Schaben, Ratten oder anderes Ungeziefer waren die ständigen Gäste in einer total verdreckten Zelle, die nur kleine Fenster hatte. Das Neonlicht brannte Tag und Nacht. Einmal pro Tag gab es ein warmes Essen. Auch Kaffee konnte man gegen Geld bekommen und telefonieren, das war aus der Zelle mit Telefonkarte möglich. Der Kontakt zu Anwalt und Familie riss nicht ab, was gut war. Über ein Gerichtsurteil und gleich zwei falsche bzw. nicht gültige europäische Haftbefehle erfolgte die Abschiebung über Athen nach Deutschland. Innerhalb des Abschiebegefängnisses wurde ich durch den Leiter der Abteilung sehr fair behandelt, der offensichtlich ein sehr umfangreiches Dossier von mir hatte und wusste, dass ich Reservist bin. Er sorgte dafür, dass ich zwei Leute zugeteilt bekam, die mich vor gewalttätigen Insassen aktiv schützen sollten. Dies geschah und ich hatte rundum Schutz, der auch sehr wichtig vor Ort war. Es war wie in einem schlechten Film. Die Zelle war mit 16 Personen besetzt. Die Umstände waren sehr grenzwertig. Das BKA schickte zwei junge Beamte, die mit Schutzwesten anreisten. Beide waren sehr nett, was ich nicht erwartet hatte. In Deutschland brauchte es noch ganze zwei Wochen, um in die JVA Rheinbach zu kommen. Der Transport war unglaublich schlecht organisiert und eine Zumutung. Auch hier konnte ich mehrere Tage die Wäsche nicht wechseln und war sehr schmutzig. Das war unzumutbar und ekelhaft.

Frage 2: Wie ist die Situation heute zu bewerten?

Meuter: Ein zu Unrecht verurteilter Mensch hat es sehr schwer in einem Umfeld von Menschen, mit denen er eigentlich nichts zu tun haben möchte. Unter kriminellen Gefangenen zu sein ist mir zutiefst zuwider, genauso das gesamte Umfeld, deren Bildungsgrad, der meist nicht über ein „Comicheft“ hinausreicht. Außer TV zu schauen gibt es noch die Möglichkeit des Hofgangs für eine Stunde mit fragwürdigen Gestalten. Darauf verzichte ich sehr gerne.

Leider muss ich auf die Entscheidung aus Karlsruhe vom Verfassungsgericht noch warten. Das sind schon heute 16 Monate und noch immer weiß ich rein gar nichts. Die gesamte Situation ist sehr schlecht und das Warten auf Entscheidungen, die sich noch über Monate und Jahre hinziehen könnten, macht die Lage nicht besser. Aufgeben werde ich auf keinen Fall. Die Fakten sprechen zu stark für meine Unschuld.

Frage 3: Gibt es politische Unterstützung?

Meuter: Ein wenig davon habe ich. Nur leider nicht genug, denn die Wahlen stehen im September vor der Türe. Da hängt sich keiner aus dem Fenster. Aber ein wenig Unterstützung habe ich. Bis zur Wahl rechne ich mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dennoch ist eine politische Unterstützung weiterhin zwingend in dem Justizskandal.

Frage 4: Angeblich gibt es zurückgehaltene Beweise durch den GBA, was ist an der Sache dran?

Meuter: Der GBA, hier die Staatsanwältin Stefanie Hertrich, hält Beweise nachweislich zurück, die uns aus informierten Kreisen zugespielt wurden. Es handelt sich um Briefe, die im Februar und September 2020 an den GBA und auch an das BKA gingen. Der Absender ist unbekannt. In den Briefen stehen sehr interessante und auch entlastende Dinge, die weder mir noch meinem Anwalt zur Kenntnis gebracht worden sind. Laut dem Inhalt der Briefe, die uns zugespielt wurden aus Kreisen der Industrie, wurde dem GBA mitgeteilt, dass die geheimen Papiere unter dem Titel „Entwurf der geheimen Erläuterungen Teil 1 zum Einzelplan 14“ von einer Polit-Agentur und deren Mitarbeitern an Martin M. gingen. Ebenso konnte festgestellt werden, dass die Spur zwischen M. und seiner Bezugsquelle auch in Richtung Bundeswehr führte, eine Spur, die nach Aktenlage nicht von GBA und BKA verfolgt wurde. Aus den Briefen geht klar hervor in welche Richtung hätte ermittelt werden müssen. Ebenso, dass diese Unterlagen auch an Industrievertreter der US-Industrie gingen. Der GBA und das BKA sind ebenso der Tatsache nicht nachgegangen, dass Martin M. bei der Bundeswehr einen Kurs über professionelles Lügen absolvierte. Die Medien sind informiert, um die Sache zu veröffentlichen. Wo auch immer dies sein wird. Eine Stellungnahme wird erst kurz vor der Veröffentlichung vom GBA eingeholt, denn die Staatsanwältin Hertrich hat von drei Briefen, die vorliegen, meinen Anwalt informiert. Es sind vier, die uns vorliegen. Hinzu kommt, dass der GBA diese Briefe nach Angaben von Insidern für Trittbrettfahrerschriften hält. Intensive Recherchen von unserer Seite ergaben, dass die Briefe aus der Industrie stammen und die Infos darin weitestgehend richtig sind.

Frage 5: Im Mai 2021 war der Fall in der Presse. Die Welt berichtete am 15. Mai mit einer Seite über den Justizskandal. Wird die Presse am Ball bleiben?

Meuter: Wir haben mit der Presse ein gutes Verhältnis und stehen in einem regen Kontakt. Leider hat Corona alles überschattet, was nicht mit dem Thema zu tun hat. Die Berichterstattung wird fortgesetzt und das ist gut so, denn wir müssen sehen, dass der Justizskandal in der Öffentlichkeit bleibt. Das ist das Ziel. Öffentlichkeit ist für die deutsche Justiz ein Schreckgespenst. Diese Tatsache ist sehr nützlich. Das TV ist auch an dem Fall interessiert. Wir stehen in einem engen Kontakt mit den Redaktionen. Im Sommer wird etwas über den Fall kommen.

Frage 6: Wird es zu schaffen sein, die Freiheit zurückzugewinnen nach all den schrecklichen Ereignissen?

Meuter: Ich bin davon überzeugt, auch wenn ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren habe und der kommt nicht wieder. Aber gewinnen werde ich in diesem Fall. Dies ist immer noch mein Glaube und Hoffnung. Die Fakten sprechen alle für mich und die Rechtsbrüche, welche die Behörden verursachten, um ein Fehlurteil zu sprechen, sind eklatant sowie nicht haltbar. Aus diesem Grund bin ich noch optimistisch, wenn auch sehr vorsichtig optimistisch.

Thomas Meuters ungebrochener Wille, weiter für eine Rehabilitierung zu kämpfen, ist schon bemerkenswert. Leider kann ich seinen Optimismus nicht teilen. Die Medien arbeiten seit Beginn der Corona-Krise geschlossen als Staatsfunk und es scheint zur neuen Normalität zu gehören, dass Journalisten wie auch die Repräsentanten des Staates Fakten ignorieren oder gezielt fehlinterpretieren. Die öffentliche Meinungsbildung zielt auf die Durchsetzung eines für einige Berufsgruppen direkten und für alle anderen Bürger indirekten Impfzwangs ab, was eine ganz massive Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedeutet und damit eine Aufhebung der Gültigkeit der eigentlich unveräußerlichen Grundrechte. Das Recht der Herde kommt also vor dem Recht des Individuums auf eine persönliche Risiko-Nutzen-Abwägung für diesen hochriskanten gentechnischen Eingriff in unser Immunsystem. Hier wird eine rote Linie überschritten, was massive Proteste und einen Aufschrei der Medien hätte auslösen müssen. Doch nichts dergleichen geschieht. Stattdessen übernimmt die Presse kritiklos autoritäre Forderungen und die „Schafe“ applaudieren.

In unserer Gesellschaft des betreuten Denkens werden die Einzelschicksale von Politik und Medien vorgegeben, für die sich die Bevölkerung zu interessieren hat. Unrechtsurteile gegen nicht-organisierte Individuen werden als persönliches Pech qualifiziert, da gibt es heutzutage keinen Aufschrei mehr bei den „woken“ Moralisten.

Das Bundesverfassungsgericht weigert sich, gegen die massiven Corona-Maßnahmen im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren Entscheidungen zu treffen. Warum sollten sie sich dann für ein Einzelopfer ins Zeug legen. Die Richter des Verfassungsgerichts scheinen es zu bevorzugen, die Zeit für die Repräsentanten unseres Staates arbeiten zu lassen.

Für ein Wiederaufnahmeverfahren braucht es mehr als anonyme Briefe. Selbst bei dem Vorliegen einer Zeugenaussage und eindeutiger Beweise würde ich auf das Einlenken unserer Justiz keine Wetten abschließen. Bei den deutschen Staatsanwaltschaften und in der weisungsbefugten Politik gibt es keine Fehler-Kultur. Die oberste Staatsraison ist die Wahrung des Ansehens staatlicher Stellen. Bei Fehlentscheidungen ist also grundsätzlich kein Zurück zu erwarten, sondern ein radikales Weiter so.

Dass Die Welt hinter einer Bezahlschranke über das Ende der Flucht von Thomas Meuter berichtet hat, ist zwar begrüßenswert, man erreicht aber nur dann eine größere Öffentlichkeit, wenn andere Medien die Berichterstattung aufgreifen.

Ich wünsche Thomas Meuter allen erdenklichen Erfolg bei seinem Kampf, doch halte ich es für unrealistisch, mit rechtsstaatlichen Mitteln staatliches Unrecht bezwingen zu wollen.

Prozess bei Richterin Magrit Lichtinghagen – wie das Landgericht und das Amtsgericht Essen den Öffentlichkeitsgrundsatz aushebeln

Es gibt Prozesse, bei denen die Öffentlichkeit eher unerwünscht ist, und es gibt Gerichte, die die Corona-Lage ausnutzen, um lästige Zuschauer vom Prozessbesuch auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Corona-Maßnahmen als heilige Regeln bei Teilen der Justiz keine Ausnahmen kennen, außer für den Fall, dass eine Zeugenaussage unumgänglich und erwünscht ist.

Der Abbau von Rechtsstaatlichkeit nimmt in Deutschland mittlerweile apokalyptische Züge an.

Die Hoffnung liegt hinter der Finsternis.

Was vor Corona als unveräußerliches Grundrecht galt, wird heute nur noch in Auswahl zurückgegeben oder unter strengen Voraussetzungen zeitlich befristet gewährt.

Wer keine Maske tragen kann, hat zwar – wenn er denn das Glück hat, einen Arzt zu finden – die Möglichkeit, sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen, wird aber dafür von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, in Abhängigkeit von der Willkür der jeweiligen Hausrechtsinhaber. Zu diesen zählen auch die Geschäftsleiter von Gerichten, denen die Durchsetzung des Hausrechts in den Gerichtsgebäuden übertragen wurde. Direkt vor und im Gerichtssaal übt der zuständige Richter das Hausrecht aus.   

Am Freitag, 7. Mai 2021, wollte ich am Prozess gegen Bernd Schreiber am Amtsgericht Essen als Prozessbeobachterin teilnehmen. Hierfür musste ich die Verhandlung benennen, die ich zu besuchen gedachte. Als ich dem Justizmitarbeiter bei der Eingangskontrolle dabei mein Attest vorzeigte, erntete ich einen zweifelnd-fragenden Blick. Mir war sofort klar, dass es wohl eine Weisung gab, Besuchern mit Maskenattesten grundsätzlich den Zutritt zu verweigern. So erklärte mir der ansonsten freundliche Beamte nach einem Telefonat dann auch erwartungsgemäß, dass bei diesem Verfahren keine Zeugen geladen seien und es daher keinen zwingenden Grund gäbe, mich ohne Maske teilnehmen zu lassen. Außerdem habe der Geschäftsleiter des Landgerichts ihm erklärt, dass er meine Gründe für die Maskenbefreiung nicht anerkenne. Ich musste schlucken, hatte ich doch mit solch einer massiven Unterstellung nicht gerechnet. Da erdreistete sich ein Geschäftsleiter, der weder Arzt noch Richter ist, ein ärztliches Attest anzuzweifeln. Es ist schon eine enorme Belastung, ein Attest vorzeigen zu müssen, das eine höchst persönliche Diagnose enthält. In einem Rechtsstaat, der die Würde des Menschen achtet, wäre solch eine Vorgabe undenkbar!

Ich war nicht bereit, mich so einfach abwimmeln zu lassen und bat den Justizmitarbeiter, die für das Verfahren zuständige Richtering Lichtinghagen zu kontaktieren. Nach einem weiteren  Telefonat schickte man mir schließlich den Geschäftsleiter des Landgerichts vor die Sicherheitsschleuse. Dieser informierte mich großspurig, dass er mir als Inhaber des Hausrechts das Betreten der Flure und Treppen bis zum Gerichtssaals verwehren dürfe, und das müsse er auch tun, um die anderen im Gebäude zu schützen. Er habe die Gründe für die Maskenbefreiung erfahren und akzeptiere diese nicht. Auf der Internetseite des Gerichts seien mögliche Gründe aufgeführt, da könne ich ja mal nachschauen. Als Beispiel für seiner Ansicht nach zulässige Diagnosen nannte er  eine schwere Lungenkrankheit. Ich machte dem Herrn ohne medizinische Ausbildung klar, dass er nicht die Kompetenz besitzt, eine ärztliche Diagnose zu bewerten, von der er nicht einmal die Hintergründe kennt. Der Geschäftsleiter zeigte sich von meinen Einwänden völlig unbeeindruckt und erwähnte auf meinen Vorwurf des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin nur beiläufig, dass schließlich das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht sogar die derzeitigen Ausgangsperren als zulässig bewertet habe. Ich entgegnete, dass diese politische Entscheidung gegen die Grundrechte bei dem Vorsitzenden des zuständigen Senats und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth zu erwarten gewesen sei. Wenn ein CDU-Bundestags-Politiker den Auftrag erhält, unser Land vor verfassungsfeindlichen Gesetzgebungen und unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen durch seine Parteifreunde zu schützen, dann hat man den Bock ganz bewusst zum Gärtner gemacht. Die Gewaltenteilung ist damit de facto aufgehoben und ein Schutz vor staatlicher Willkür nicht mehr gegeben.

Der Geschäftsleiter bot mir schließlich einen äußerst faulen Kompromiss an. Er würde mich mit einer leichten OP-Maske bis zum Sitzungssaal gehen lassen. Dort könne ich dann die Richterin Lichtinghagen fragen, ob bei ihr im Saal die Maskenpflicht gelte. Da ich eine Maske auch nicht für kurze Zeit aufsetzen kann, führte sich dieser Vorschlag ohnehin ad absurdum. Ich kündigte dem Geschäftsleiter daraufhin an, dass ich das von ihm ausgesprochene Betretungsverbot der Gerichtsgebäude öffentlich machen würde und bat ihn, Richterin Lichtinghagen zu fragen, ob sie das vielleicht anders sähe und mich teilnehmen lassen würde. Ein Rest von Hoffnung war bei mir noch verblieben, da es sich bei dieser Richterin schließlich um eine deutschlandweit bekannte schillernde Figur der Justiz handelte, die im Verfahren gegen Ex-Post-Chef Zumwinkel im Jahr 2008 so sehr auf die Geltung rechtsstaatlicher Grundsätze auch für die Oberschicht gepocht hatte, dass sie – damals als Staatsanwältin in Steuerstrafsachen – sogar dazu bereit gewesen war , bei Steuersündern etwas grenzwertige Druckmitteln einzusetzen. Ob es ihr dabei um die Wiederherstellung von sozialer Gerechtigkeit oder um den soziale Gedanken gegangen war,  ist allerdings äußerst fraglich.

Der Geschäftsleiter entfernte sich für einige Minuten. Als er zurückkehrte, teilte er mir völlig ausdruckslos durch seine FFP2-Maske mit, dass Frau Lichtinghagen meiner Prozessteilnahme nicht zustimme.

Ich wartete vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes auf Bernd Schreiber, der sich verspätet hatte und schließlich den Sitzungssaal ohne mich und ohne andere Prozessbesucher alleine betreten musste. Frau Lichtinghagen soll seinem Bericht zufolge zu Beginn der Verhandlung festgestellt haben, dass keine Öffentlichkeit zugegen sei, weil sich wohl wegen Corona niemand in das Gericht getraut habe. Daraufhin soll Bernd Schreiber die Richterin darauf hingewiesen haben, dass einer Besucherin – wie sie wohl wisse – der Zutritt verwehrt worden sei. Frau Lichtinghagen soll erwidert haben, sie zähle zum gefährdeten Personenkreis und könne daher keine Besucher ohne Maske zulassen. Der Prozess fand nach der Anklage-Verlesung ein schnelles vorläufiges Ende. Bernd Schreiber wunderte sich darüber, dass der Richterin die FFP2-Maske beim Sprechen immer wieder unter die Nase rutschte, sodass die Nasenköcher zum Vorschein kamen. Er machte Richterin Lichtinghagen darauf aufmerksam, dass sie, wenn sie solch eine Angst vor maskenlosen Zuschauern habe, ihre FFP2-Maske doch wenigstens anständig tragen solle. Danach kündigte er an, Frau Lichtinghagen wegen Befangenheit abzulehnen, weil sie den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt habe.

Meine Prozessbeobachtung im Amtsgericht Gelsenkirchen war am 19. März noch ohne Probleme akzeptiert worden. Auch hier war es um ein Verfahren gegen Bernd Schreiber gegangen, das mit einem Freispruch endete.

Richterin Lichtinghagen steht nur wenige Monate vor ihrem Ruhestand. Sie sollte hier in einem Strafverfahren wegen Beleidigung entscheiden, in dem das Amtsgericht Gelsenkirchen Anzeige erstattet hatte. Es ist schon kurios, dass es möglich sein soll, in Deutschland mit einer Satire strafbewehrt ein ganzes Gericht zu beleidigen. Auch wenn man über den Geschmack streiten kann und etwaige Anspielungen auf eine Nähe zum Nationalsozialismus oder zu Kindersex immer problematisch sind, so erscheint mir die Reaktion dieses in seiner Ehre verletzten Richter-Kollektivs, das bekanntlich zur Leserschaft des Blogs zählt, doch als arg überzogen. Auf der einen Seite geben sich diese Juristen als ach so verletzlich und schützenswert, auf der anderen Seite teilen sie gnadenlos aus. Mich wundert das wenig, ist es doch so, dass Recht und Gerechtigkeit schon seit jeher im Widerspruch zueinander stehen, genauso wie Menscheln und Menschlichkeit.  

Gegen Windmühlen ankämpfen? – Warum Straftaten in der Justiz nicht verfolgt werden

Gastbeitrag von Thomas Meuter, Justizopfer

Die Rechtslage ist eindeutig für den Bürger in Deutschland. Grundsätzlich, so betonte es immer wieder die Polizei, sollte eine Straftat möglichst schnell zur Anzeige gebracht werden, um diese verfolgen zu können. Dazu kann der Bürger zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen und diese Strafanzeige aufgeben. Soweit die juristische und praktische Theorie.

Selbstverständlich wird einer Anzeige auch nachgegangen, um zu prüfen, ob die Anzeige berechtigt beziehungsweise begründet ist. Dies ist Pflicht für die Behörden, um Beweise für die Strafverfolgung zu ermitteln, sicherzustellen um die Tat vor Gericht zu bringen. Das ist der zweite theoretische Anteil der Angelegenheit. Nun kommen Staatsanwälte und Richter ins Spiel, die entweder ihrem Beruf gerecht werden oder nicht.

Auf dieser Internetseite ist von meinem Fehlurteil des Oberlandesgericht Düsseldorf und der Unfähigkeit des 7. Strafsenats unter dem drittklassigen und politisch beeinflussten Vorsitzenden Richter Lars Bachler sowie von den beiden in der beruflichen Qualifikation fragwürdigen Bundesstaatsanwälten Hertrich sowie Schuldheiß berichtet worden, die genauso schlecht wie ihre Amtskollegen im BGH waren. 

Nach dem ich den Kampf als Justizopfer gegen die deutsche Justiz aufnahm, hatte mein Team und  ich nicht die geringste Ahnung, wie abgeschottet gegen diese Institution ein rechtliches Vorgehen ist, selbst dann, wenn diese selbst nachweislich Straftaten begangen hatte, was in meinem Fall gerichtsfest belegt und der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung gemeldet worden ist. Auf dieser Internetseite ist dies schon hinreichend beschrieben worden. Dennoch werden wir an Hand eines Beispiels, welches aus dem Nachtrag meiner eingereichten Verfassungsklage stammt, einmal aufzeigen, wie gegen geltendes Recht durch den Generalbundesanwalt (GBA) Peter Frank, gesetzesbrechenden Ermittlungsbeamten des BKA´s Böhmer und Schäfer sowie von dem Richter Lars Bachler nachweislich (absichtlich?) verstoßen wurde.

Der Tatbestand ist nach § 95 StGB Landesverrat. Immerhin eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Die gestellten Strafanzeigen, die wir gegen die Beamten im GBA, BKA und gegen die OLG Richter ausgeführt hatten, sind auf meiner Facebookseite veröffentlicht worden. Diese Strafanzeigen sind alle an den GBA gegangen, da diese Einrichtung für die Strafverfolgung bei Landesverrat zuständig ist und, wie kann es anders sein, wenn einer den anderen vor der berechtigten Strafe schützt, abgelehnt worden. Es gab keine Strafverfolgung, obwohl die Beweise sogar von den Ermittlungsbehörden selbst festgehalten worden sind. Das ist eine klare Strafvereitelung im Amt und eine Untätigkeit des Staatsanwalts nach §§ 258a, 13 StGB. Dies beging der GBA wissentlich und muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus sind der Staatssekretär für Justiz im Justizministerium NRW, der Gerichtspräsident des OLG in Düsseldorf, der Petitionsausschuss des Landtags NRW und die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz über diese Tatsache ausführlich informiert worden. Hier gilt das Gleiche. Es erfolgten von deren Seite nur abschlägige Antworten, die auf dieser Seite teilweise veröffentlicht worden sind.

Antwort des Petitionsausschusses des Landtags NRW

Eine Strafverfolgung mehrerer nachgewiesener Straftaten wurde nicht in die Wege geleitet, trotz der Tatsache, dass diese einwandfrei belegt und bewiesen wurden. Die Strafvereitelung wurde also von einem Landtag, einem Landesministerium für Justiz, dem Generalbundesanwalt, dem Gerichtspräsidenten des OLG Düsseldorf und dem BKA begangen. Starker Tobak, würde der Volksmund sagen und dies alles, um den MdB Lamers offensichtlich zu schützen. Aber Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch!

Wie dramatisch diese nachweisbaren Fehlentscheidungen bzw. Rechtsbrüche des Staates sind, belegen folgende rechtliche Ausführungen einer juristischen Internetseite mit Namen „Recht interessant:“

„Die Untätigkeit eines Staatsanwaltes – nicht nur §§ 258a, 13 StGB sondern auch § 339 StGB?

Schauen wir uns die Voraussetzungen dieser – sofern es die Klausur betrifft – „Exotennorm“ einmal genauer an.

Unterlässt ein Staatsanwalt es, trotz Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts Anklage gem. § 170 I StPO zu erheben und tritt dadurch Verjährung ein, dann macht er sich gem. §§ 258a, 13 StGB strafbar. Die Garantenstellung ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip (§§ 152 II, 170 I StPO). Macht er sich darüber hinaus aber auch gem. §§ 339, 13 StGB wegen Rechtsbeugung strafbar?

Als Staatsanwalt ist er zunächst ein Amtsträger, welchem die Entscheidung einer Rechtssache obliegt und damit tauglicher Täter. Er kann sowohl durch Entscheidungen gem. §§ 153 I, 153a I und 170 II StPO als auch durch dauerhaftes Nichtbearbeiten einer Sache eine Rechtsbeugung begehen.

Als Rechtsbeugung kommen allerdings nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Der BGH (Beschluss v. 14.09.2017 – 4 StR 274/16) führt dazu folgendes aus:

§ 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben … Eine unrichtige Rechtsanwendung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt …. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden.“

Eine Rechtsbeugung kann nicht nur in einem Verstoß gegen materielles Recht liegen sondern auch in einer Verletzung des Verfahrensrechts. Hier war der Staatsanwalt gehalten, aufgrund des hinreichenden Tatverdachts, Anklage gem. § 170 I StPO zu erheben. In dem Unterlassen der Anklageerhebung mit der Folge, dass Verjährung eintrat und die Tat nicht mehr verfolgt werden konnte, könnte eine Rechtsbeugung liegen. Dazu der BGH:

Hat der Täter Verfahrensrecht durch ein Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB) verletzt, wird das Tatbestandsmerkmal der Rechtsbeugung in der Regel nur dann als erfüllt angesehen werden können, wenn eine rechtlich eindeutig gebotene Handlung unterblieben ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Richter oder Staatsanwalt bewusst gegen eine Vorschrift verstoßen hat, die ein bestimmtes Handeln unabweislich zur Pflicht macht oder wenn er untätig bleibt, obwohl besondere Umstände sofortiges Handeln zwingend gebieten…“

Die Garantenstellung ergibt sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip.“

Zitat nach www.juracademy.de

Was ist für ein Fazit zu ziehen?

Die deutsche Politik, Staatsanwaltschaft und die Justiz kommen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht (oder vorsätzlich) nach. Halten wir fest: Ein Bürger erkennt während eines Strafverfahrens, was gegen ihn zu Unrecht angestrengt wurde, eine Reihe von Straftaten, die Seitens der Ermittler begangen wurden und zeigte diese den Behörden an. Die behördliche Reaktion darauf war gleich null und endete immer mit dem Hinweis, dass die Gerichte in den Urteilen in Deutschland immer unabhängig sind. Auf die aufgeführten und bewiesenen Rechtsbrüche des Staates zum Nachteil des Bürgers wurde von keinen der angeschrieben Stellen auch nur mit einem Wort eingegangen. Viele mögen nun denken, dies ist in einem Rechtsstaat, wie in Deutschland, nicht möglich.

Doch es ist möglich, es ist politisch gewollt und sogar toleriert, um die Justiz als entscheidendes Element eines Rechtsstaats wirkungsvoll vor einer Strafverfolgung zu schützen. Dies passiert nur zum Nachteil des betroffenen Bürgers und dies unabhängig von der angezeigten Straftat. In diesem Falle unter anderem Landesverrat, Missachtung der Vorschriften über wie über Landesverrat in einem Gericht zu verhandeln ist und das polizeiliche (verbotene) Vorzeigen eines Staatsgeheimnisses durch BKA-Beamte an den Geschäftsführer von Dynamit Nobel Defence, Michael Humbek, Tatsachen, die schwerwiegend und unbedingt verfolgungswürdig sind. Allerdings nicht in Deutschland, da dort die Justiz und ihre Entscheider politisch geschützt werden, denn sonst müsste eine Strafverfolgung einsetzten.

Wie kann es dazu kommen? Diese Frage ist berechtigt und erfordert unterschiedliche Antworten. Zunächst sind die Juristen beim Generalbundesanwalt fast alle Parteibuchträger und durch die Politik alle weisungsberechtigt. Es gibt also einen direkten politischen Einfluss auf die Juristen, die damit nicht mehr unabhängig sind. Dies gilt auch mit Hilfe der Bindung durch ein Parteibuch, was die Nähe zu einer Partei garantiert und die politisch gestützte Laufbahn als Beamter stützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon mehrfach auf diesen Umstand in Deutschland hingewiesen und den Einfluss der Politik auf Gerichtsurteile kritisiert und die deutsche Regierung aufgefordert, diesen Umstand sofort zu ändern. Die deutsche Regierung reagiert aber nicht auf diese Weisung des Europäischen Gerichtshofs und bleibt (rechtswidrig) bei den alten Strukturen, die dies ermöglichen. Der Grund liegt auf der Hand: Reiner und purer Selbstschutz der Justiz, um juristisch unangreifbar zu sein. Das ist illegal und entspricht nicht dem Rechtsstaatsprinzip!

Auch dies ist aus der Sicht vieler europäischer Juristen ein klarer Rechtsbruch, der politisch in Deutschland gedeckt wird. Offizielle Stellungnahmen hierzu aus der Regierung oder den Ministerien gibt es (selbstverständlich) nicht. Man schweigt das Thema bewusst Tod und fährt seinen politischen Kurs einfach und unbehindert in der Regierung weiter. (Sic)     

Was wurde den Behörden als Rechtsbruch aufgezeigt?

Es ist die Pflicht eines Staatsbürgers, Rechtsbrüche aufzuzeigen, damit diese verfolgt werden. Dies liegt auf der Hand. Ebenso ist es die Pflicht des Staates nach Artikel 20 des Grundgesetzes sich an seine eigene Gesetzgebung zu halten, was der Staat aber nicht immer macht, um in der Lage zu sein, politisch gewollte Urteile bestehen zu lassen. Dabei spielt das Individualrecht des Bürgers keine Rolle. Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen, denn 25 Prozent aller deutschen Gerichtsurteile weisen Fehler auf, sind unberechtigt oder gar ungültig. Dies ist die höchste Fehlerquote, die es im öffentlichen Dienst gibt. Würde es diese Fehlerquote bei Ärzten geben, die kranke Menschen behandeln, würde niemand zum Arzt ohne anwaltlichen Beistand gehen. Trotz dieser bekannten Tatsache, die sogar von Juristen untermauert wird, kümmert sich niemand um diesen Missstand, der diese Republik seit Jahrzehnten begleitet.

Nicht jeder Mensch hat Freunde, die bei Justizirrtümern oder einem Justizskandal so hilfsbereit sind, wie das Team, was ich um mich herum habe. Wir haben im Laufe der letzten Jahre alles Menschenmögliche getan, um die Stellen aufmerksam zu machen, die nachgewiesene Straftaten verfolgen. Das Ergebnis ist erschütternd. Keinen interessiert das! Doch an dieser Stelle sollte nicht spekulativ diskutiert werden, sondern aufgezeigt werden, was bisher getan worden ist. Hier ist ein Ausschnitt aus der Verfassungsbeschwerde, genauer aus einem Nachtrag, der im Sommer 2020 an das Bundesverfassungsgericht zu den Rechtsbrüchen des OLG und seinem Vorsitzenden Richter Lars Bachler ging. Darüber hinaus ist diese Argumentation, wie hier abgebildet, auch an die entsprechende Fachabteilung des BMJ und die Justizministerin in Berlin sowie an den Landtag NRW brieflich vorbereitet worden. Die entsprechenden Briefe werden in Kürze per Post verschickt. 

Hier einige Auszüge aus den Schreiben.

(…) „Als Staatsbürger meines Landes erwarte ich, dass der Gesetzgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben auch dann hält, wenn es um eine falsche Anschuldigung geht, aus der ein Fehlurteil erging, welches eine angestrebte Freiheitsentziehung zu Folge hat, die nun vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, da es um zahlreiche Verstöße (!) gegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte eines Bürgers geht.

In meinem Falle sind nachweislich mehrfach Gesetze gebrochen worden und die Quelle der als Staatsgeheimnis klassifizierten Papiere nicht einmal amtlichen Ermittlungen unterzogen worden, die im Deutschen Bundestag ist, um diese offensichtlich zu schützen. Der amtierende Bundestagsabgeordnete und der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, MdB Karl Lamers oder sein Büro haben dieses Staatsgeheimnis nachweislich und vom BKA ermittelt verraten.

An dieser Stelle, erlaube ich es mir, Ihnen die gesetzlichen Ausführungen einmal im vollem Umfang dazulegen, damit Ihr Ministerium, diesen Missstand beseitigt, denn es fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich.

(…) Hier einen Auszug aus der eingelegten Ergänzung zur Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 523/20, die gegen das Fehlurteil des OLG Düsseldorf  am 20.03.2020  eingelegt worden ist.

In dieser wurde durch mich als Beschwerdeführer Thomas Alexander Meuter und ergänzend zu den Ausführungen meines Anwalts Prof. Dr. Sommer darauf hinweisen, dass in meinem Verfahren gegen unter anderem Artikel 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde.

„Das Tatobjekt, eine geheime Verschlusssache wurde nicht gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Verschlusssachenanweisung behandelt, sondern lediglich nach den Kommentaren zur Rechtsprechung bei Landesverrat. Das ist verfassungswidrig.

Bei dem dem Beschwerdeführer vorgehaltenen Tatobjekt sollte es sich um eine geheime Verschlusssache (VS) der Sicherheitsstufe „Geheim“ mit dem Titel „Entwurf der geheimen Erläuterungen, Teil 1, Einzelplan 14“, gehandelt haben. Solche VS-Unterlagen oder eingestufte amtliche Papiere unterliegen den gesetzlichen Vorschriften:

– des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vom 20.4.1994 und seinen Rechtsvorschriften, insbesondere

– der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) vom 31. März 2006“ (veraltet) zur Tatzeit, aber auch

– der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 für die Zeit der Gerichtsverhandlungen, sowie

– der Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen (Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung – SÜFV) vom 30.7.2003.

Der Umgang mit VS-Akten, Unterlagen etc. ist eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit gemäß des § 1 SÜG:

„(2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer

1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die entweder STRENG GEHEIM, GEHEIM ODER VSVERTRAULICH eingestuft sind.

…..“

Personen, die eine solche Tätigkeit ausüben oder Zugang zu solchen VS haben können, müssen, gemäß § 2 SÜG, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Diese muss der erforderlichen Sicherheitsstufe gemäß § 7 SÜG entsprechend. Darüber hinaus sind sie gemäß §§ 10, 11 VSA von 2006, bzw. § 4 VSA von 2018 vorher für diese VS, bzw. Tätigkeiten zu ermächtigen und zuzulassen.

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG)
§ 2 Betroffener Personenkreis

(1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimmung der betroffenen Person, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung kann verzichtet werden, wenn für die betroffene Person bereits vor weniger als fünf Jahren eine gleich- oder höherwertige Überprüfung abgeschlossen wurde, ohne dass ein Sicherheitsrisiko festgestellt worden ist.

(2) In die Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 oder nach § 10 soll einbezogen werden:

1. die volljährige Ehegattin oder der volljährige Ehegatte der betroffenen Person,

2. die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner der betroffenen Person oder

3. die volljährige Partnerin oder der volljährige Partner, mit der oder dem die betroffene Person in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährtin oder Lebensgefährte).

Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Die Einbeziehung bedarf der Zustimmung dieser Person. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Sofern die Person im Sinne des Satzes 1 in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird, ist sie mitbetroffene Person. Geht die betroffene Person die Ehe während oder nach der Sicherheitsüberprüfung ein oder begründet sie die Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte Gemeinschaft während oder nach der Sicherheitsüberprüfung, so hat die betroffene Person die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn die Volljährigkeit der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten während oder nach der Sicherheitsüberprüfung eintritt.

(3) Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht durchzuführen für

1. die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes,

1a. die in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments,

2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen,

3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 ausüben sollen; Regelungen über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen bleiben unberührt.

Die in Satz 1 Nummer 1 bis 2 genannten Personen erhalten den Zugang zu Verschlusssachen kraft Amtes.“

Der vorliegende Fall – geheime VS

Die Voraussetzungen für geheime VS wurden beim erstinstanzlichen OLG Düsseldorf im Falle Meuter nicht geprüft. Es wurde lediglich aufgrund der Kennzeichnung „GEHEIM – amtlich geheim gehalten“ behauptet, es handele sich um eine geheime VS. Somit konnte der Senat auch nicht auf eine Offenbarung von geheimen VS verurteilen. Auch nach dem SÜG lagen bei dem Beschwerdeführer, – abgesehen davon, dass er nicht im Besitz des geheimen Papiers war, – keine geheimen VS vor. Geheime VS sind in § 4 SÜG definiert:

„(1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.

(2) Eine Verschlusssache ist

1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,

2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,

……“

Selbst wenn der Beschwerdeführer Thomas Meuter das Dokument erhalten hätte, dann wurde es ihm nicht als geheime VS übergeben. Denn er war Unbefugter (Urteil Seite 49, c) und nicht dazu berechtigt. Eine Offenbarung gemäß § 95 kann es nur von einer amtlichen Stelle geben (Urteil Seite 49, b), nicht jedoch von einem Unbefugten. Denn die amtliche Stelle hält die VS unter Verschluss und kontrolliert ihren Verbleib. Der Beschwerdeführer hatte keine geheimen VS in Empfang genommen oder besessen. Es gibt dazu nicht den geringsten Hinweis oder eine Empfangsbestätigung. Wer keine geheimen VS erhalten hat, kann logischer Weise auch keine weitergeben.

Selbst wenn der Beschwerdeführer das Dokument gehabt hätte, wäre das für ihn Beweis, dass es schon durch seinen Übergeber nicht geheim gehalten wurde. Auch danach konnte es weder ein Staatsgeheimnis (§ 93 StGB) noch eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache gemäß § 4 SÜG sein. Auch wenn er das Dokument gehabt hätte, wäre er nicht geheimschutzrechtlich für den Erhalt verantwortlich. Er war dafür nicht ermächtigt.

Auch als Staatsgeheimnis (§ 93 StGB) nicht geheim gehalten

Das Gericht hat jegliche Prüfung in Bezug auf eine VS bei Herrn Meuter unterlassen und schwenkt stattdessen auf eine Bewertung als Staatsgeheimnis nach den Kommentaren der Rechtsprechung, da es selbst die Anforderungen für geheime VS gemäß SÜG und VSA nicht erfüllte. Aber selbst in Bezug auf Staatsgeheimnisse ist das Urteil widersprüchlich.

Das Gericht schließt sich der Anklageschrift an und meint, allein durch die formelle Sekretur und ein kontrolliertes Ausgabeverfahren wäre die amtliche Geheimhaltung gewährleistet (Seite 41 in der Anklageschrift):

„2. Geheimhaltung durch amtliche Stelle

Die Vorschriften der §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 2 StGB setzen voraus, dass das Staatsgeheimnis zur Zeit der Tat von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung tatsächlich geheim gehalten wird. Amtlich sind alle Stellen, die einen fest umrissenen Kreis staatlicher Aufgaben erfüllen, gleich ob sie gesetzgebenden Organen, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung angehören. Es muss tatsächliche Vorsorge getroffen werden, um das Geheimnis vor Bekanntwerden über den begrenzten Personenkreis hinaus zu schützen (Fischer a.a.O., § 95 Rdnr. 2). Eine solche Vorsorge war hier durch die formelle Sekretur und das kontrollierte Ausgabeverfahren erfolgt.“

Dieses „kontrollierte Ausgabeverfahren“ endete jedoch schon am 05. September 2016. Die Ermittlungen des BKA bestätigen, dass das inkriminierende Dokument am 05. September 2016 von Edmund Kasztner, Mitarbeiter des MdB Karl A. Lamers, aus der Geheimregistratur des Deutschen Bundestags entliehen wurde. Das Gericht hat danach keine weitere Kontrolle nachgewiesen.

Bei geheimen VS wird jede Einsichtnahme und Kopie registriert. Es wäre für das Gericht kein Problem gewesen, Kopien der VS-Tagebuch-Einträge für das Dokument anzufordern, ebenso die Liste der Zugangsberechtigten und – eventuell noch wichtiger – eine Liste der sonst in Bereichen mit Umgang für geheime VS Beschäftigten, um seine Aussage einer „kontrollierten Ausgabe“ zu bestätigen. Das Gericht hat keine „kontrollierte Ausgabe“ nachgewiesen.

Gleichsam heißt es in der Anklageschrift (Seite 40): dass der Angeschuldigte MEUTER dieses [das Staatsgeheimnis] bereits als Unbefugter erlangt hatte.“ Abgesehen davon, dass dem Angeschuldigten MEUTER der Besitz nie nachgewiesen wurde, wird bestätigt, dass er auch Unbefugter dieser geheimen VS gewesen wäre. Als Unbefugter war er nicht berechtigt zum Erhalt des Dokuments. Einen Verrat an ihn hätten andere, die das Dokument unter Kontrolle hatten, begehen müssen.

Das Gericht hat einen solchen Erhalt nicht nachgewiesen!

Das Gericht hat aber auch keine landesverräterische Ausspähung (§ 96 StGB) ermittelt und nicht nachgewiesen, dass Herr Meuter sich selbst das Dokument verschafft hätte. Auch das schließt den Besitz und eine Weitergabe durch Herrn Meuter aus.

Eine Weitergabe einer registrierten und kontrollierten VS einer dem Gericht bekannten amtlichen Stelle kann nur durch diese erfolgt sein. Das Gericht hat jedoch nicht einmal den Erhalt eines Geheimnisses nachweisen können. Darüber hinaus war Herr Meuter, wie festgestellt, „Unbefugter“. Damit wäre das Geheimnis bereits an ihn als Unbefugter gemäß § 95 oder § 97 StGB offenbart worden. Ein Landesverrat wäre bereits vollzogen gewesen.

Das bestätigt, dass es gerade kein „kontrolliertes Ausgabeverfahren“ gab. Der Besitz des Dokuments wurde Herrn Meuter einfach unterstellt, um den erforderlichen Landesverrat konstruieren zu können.

Wenn amtlich Befugte, wie die Mitarbeiter im Büro des MdB Karl A. Lamers selbst den Willen einer Sekretur nicht respektieren, sind die Schuldigen unter diesen zu suchen. Für einen Unbefugten, wie Herrn Meuter hätte eine Sekretur nur indizielle Bedeutung. Sie wäre nur eine Willensausdruck des Urhebers (Lampe/Hegrnann a.a.O., § 93 Rdnr. 10).

Weder das erstinstanzliche noch das Revisionsgericht hat die Herkunft und die Einsichtnahme in das Dokument als geheime VS überprüft. Weder eine geheime VS noch ein Staatsgeheimnis kann durch einen Unbefugten entstehen (§ 4 SÜG, bzw. Verweis oben auf „2. Geheimhaltung durch amtliche Stelle“).

Diese Tatsachen bestätigen die nach den gültigen Geheimschutzbestimmungen falsche Rechtsauffassung sowohl des OLG Düsseldorf, als auch des Revisionsgerichts.

Verrat durch das Gericht?

Die oben angezeigte Ausführung:

 „2. Geheimhaltung durch amtliche Stelle“

weist aber auch auf die „Rechtsprechung“, d.h. auf das Gericht als verantwortliche amtliche Stelle für die Geheimhaltung hin. Das Gericht muss sich selbst fragen lassen, wie es die gesetzlichen Anforderungen der Geheimhaltung des angeblichen Staatsgeheimnisses erfüllte.

Das Dokument war gemäß seinem Urteil eine geheime VS. Aber niemand der Beteiligten beim OLG, GBA und beim BGH war gesetzlich zur Kenntnisnahme befugt, weil sie nicht für geheim ermächtigt oder auch nicht sicherheitsüberprüft waren, wie z.B. die ermittelnden Bundesanwälte Weiß, Schuldtheiß, und Bundesanwältin Hertrich nicht Ü2 sicherheitsüberprüft waren und die geheimen Unterlagen hätten nicht einsehen dürfen.

Das Gleiche gilt für die BKA-Beamten der Abteilung ST-24 Georg Böhmer, Schäfer und andere, die diese Unterlagen nach dem Vernehmungsprotokoll auch dem Geschäftsführer Michael Humbek von Dynamit Nobel Defence GmbH zeigten. Die BKA-Beamten Krauss und Böhmer verfügten nicht über eine Ü2 und waren nicht zum Transport der geheimen Papiere autorisiert.

Selbst wenn es ein Staatsgeheimnis gewesen wäre, so wäre es durch das Gericht gemäß § 95 StGB an Unbefugte offenbart worden. Im Gegensatz zu dem Beschwerdeführer Meuter war das Dokument tatsächlich im Besitz der Richter, des BKA, der Bundesanwälte und die Justizbediensteten nahmen Kenntnis. Das würde ein Landesverrat begründen, so wie er für den Beschwerdeführer im Urteil beschrieben wird. Das bedeutet eine Sicherheitslücke in der Justiz, die die Staatssicherheit gefährdet.

Fehlende gesetzliche Voraussetzungen der Verfahrensbeteiligte

Dieses rechtswidrige Verhalten ist damit begründet, dass die Verfahrensbeteiligten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen im Umgang von geheimen VS hatten. Die Vorschriften im Umgang mit geheimen VS wurden nicht angewendet, obwohl gemäß des Generalbundesanwalts das Dokument als geheime VS in das Verfahren eingeführt wurde und Sachverhalte zum Umgang mit geheimen VS ermittelt und erörtert wurden.

Die Beteiligten, außer dem Beschwerdeführer Meuter und den Zeugen des Unternehmens ESG, waren nicht für „Geheim“ sicherheitsüberprüft und niemand, einschließlich der Richter, sowie Bundesanwälte war gemäß § 4 VSA (2018) für geheim ermächtigt und zugelassen.

Auch wenn Richter gemäß § 2(3) Nr. 2 SÜG von einer Sicherheitsüberprüfung befreit sind, unterliegen sie gemäß § 4 VSA (2018) der Forderung einer vorherigen Ermächtigung und Zulassung durch ihren Geheimschutzbeauftragten. Diese lagen jedoch nicht vor. Es gab weder erstinstanzlich noch bei der Revision den gesetzlich geforderten Richter für geheime VS.

Die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) weist in § 1 Nr. 5 ausdrücklich darauf hin:

„§ 1 Aufgaben mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit

Folgende Behörden des Bundes nehmen Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr:

……

5. der Generalbundesanwalt, soweit er bei Ermittlungstätigkeiten auf dem Gebiet der Spionageabwehr und der Terrorismusbekämpfung übermittelte Informationen der Nachrichtendienste des Bundes verwendet,

6. …“

Zweifellos hatte der Generalbundesanwalt eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeführt. Ob es sich um Informationen der Nachrichtendienste gehandelt hat wurde nicht geprüft.

Ein Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit geheimen VS ist, wie bei anderen Behörden, eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit, für die SÜG und VSA anzuwenden sind. Diese wurden jedoch selbst von den nicht ermächtigten, und damit ungesetzlichen Richtern ignoriert und so kein gesetzmäßiges Verfahren durchgeführt.

Bei Verhandlungen über geheime VS reicht es nicht aus, nicht-öffentliche Sitzungen anzuberaumen, sondern es müssen geheime Sitzungen sein. Der Vorsitzende hätte die Befugnis der Anwesenden zur Kenntnisnahme geheimer VS feststellen und protokollieren müssen (Konferenzbescheinigung durch die Geheimschutzbeauftragten bei Gericht etc.). § 29 VSA (2018) wurde in keiner Weise respektiert oder in der Verhandlung angewandt. Selbst ein Geheimschutzbeauftragter des Gerichts war weder bei den Verhandlungen des OLG zugegen noch zu Rate gezogen und ist noch nicht einmal im Urteil erwähnt. Weitere Verstöße gegen die VSA mögen vorliegen.

Prüfung der Ermächtigung

Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Revisionsgericht war nicht von für geheime VS gesetzlich ermächtigten Richtern besetzt, hat den gesetzlich nach § 29(4) VSA (2018) geforderten Nachweis nicht erbracht, und ist deshalb rechtswidrig. Weder im Urteil noch im Gerichts-/ Sitzungsprotokoll des OLG Düsseldorf wurden die Anwesenden/ Kenntnisnehmenden der geheimen VS protokolliert.

Dem Gericht waren die gesetzlichen Anforderungen bekannt

Das vorliegende Urteil im Fall Meuter bestätigt, dass dem Senat aus den Vorgängen der Angeklagten hätte bekannt sein müssen, dass zur Kenntnisnahme des Tatobjekts, einer angeblich geheimen VS, die vorherige Sicherheitsüberprüfung, Ermächtigung und Zulassung erforderlich war. Dennoch wurden diese gesetzlichen Anforderungen im Verfahren ignoriert und alle Beteiligte waren in Bezug auf geheime VS „Unbefugte.“ Es lag eine Offenbarung gemäß § 95/97 StGB vor.

Das Tatobjekt, eine angeblich geheime VS wurde in einer nicht-öffentlichen Verhandlung allen anwesenden in Kopie zur Kenntnisnahme vorgelegt, ohne dass auch nur eine einfache Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung ausgesprochen oder schriftlich vorlag. Wäre es tatsächlich eine geheime VS, und damit ein Staatsgeheimnis gewesen, wäre dies eine Offenbarung von Staatsgeheimnissen durch den Generalbundesanwalt und das Gericht, als der Prozess lief und über die Wichtigkeit des Dokuments gesprochen wurde.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags erläuterte und bestätigte im Jahre 2015 in einem Infobrief den Umgang zum Geheimschutz:

http://www.bundestag.de/resource/blob/384456/52c23ac82c63178f15e7610be21ee2ba/geheimschutzrecht-data.pdf

Das OLG Urteil basiert auf überholter Rechtsprechung und ignoriert Geheimschutzgesetze

Staatsgeheimnisse müssen, gerade wenn sie, wie hier, von der Justiz als geheime VS bewertet werden, auch nach gültigen SÜG und VSA behandelt werden. Gerade in der rechtlichen Bewertung wird jedoch die Geheimhaltung nach der VSA im Tathergang völlig ignoriert und nur nach der überholten Rechtsprechung in den Kommentaren zum Landesverrat geurteilt.

Darin fehlen jegliche Hinweise auf das 1994 eingeführte Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die gültige VSA von 2006 und 2018.

Das Urteil wurde damit nicht nach den zur Zeit der Tat und der Gerichtsverhandlung geltenden Geheimschutzgesetzgebung, dem SÜG und der VSA erstellt, sondern nach Kommentaren und Rechtsprechungen verfasst, die die geltenden Gesetze noch nicht berücksichtigt.

Ein solches Urteil ist deshalb gemäß Art. 20 Abs 3 GG rechtswidrig.

Dass selbst die neuesten Kommentare das 1994 eingeführte SÜG nicht einmal erwähnen (!), bestätigt dringenden Handlungsbedarf seitens der Justiz, die an ihrem althergebrachten Recht der Rechtsprechungen festhält und so Fehlurteile produziert.

(…) Aufgrund der Abweichungen zwischen Geheimschutzgesetzgebung und der Rechtsprechung zum Landesverrat gibt es Rechtsklärungsbedarf gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG um Fehlurteile, wie dem Meinen zu vermeiden. Zudem führen, wie mein Fall zeigt, die von SÜG und VSA abweichenden Kommentare zu Sicherheitslücken in der Justiz und Offenbarung von geheimen Informationen an Unbefugte. Schon im staatlichen Interesse bedarf dies der Rechtsprüfung und Bereinigung.“

Soweit die rechtlichen Anmerkungen zu der Komplexität des Falles im Einzelnen und zu Ihrer Kenntnis.

Nun können Sie  vielleicht nachvollziehen, dass vor diesem Hintergrund ein unbescholtener und zu Unrecht verurteilter Staatsbürger sich aus seinem selbst gewählten Exil gegen eine deutsche Justiz wehrt, die nachweislich falsch entschieden hat. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz muss sich diesem Thema annehmen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch zur Wirkung zu bringen.

Dies ist mit Ihrer sehr kurz ausgefallenen Antwort nicht getan, was die Medien genauso sehen. Klären Sie diesen Sachverhalt, um weitere Justizskandale und Rechtsbruch im Falle des Geheimschutzes in unserem Land zu vermeiden.

Die Ministerin ist in einem gesonderten Schreiben hierüber ebenfalls informiert worden.

Für Rückfragen steht Ihnen mein Strafverteidiger Dr. Ulrich Sommer, Verte Anwälte, Köln oder meine Ehefrau gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Alexander Meuter“

Beweise offengelegt und keine Reaktion erhalten

Keine Frage, jeder Hausjurist muss sich diesem Thema annehmen, wenn es in einer derartigen juristischen Tiefe dargelegt wird. Das BMJ ist dafür zuständig, wie der Landtag NRW, in dessen Bundesland Richter eines OLGs nachweislich Rechtsbruch begehen und dieses vom Präsidenten des Gerichts Dr. Werner Richter, der ebenfalls politisch angewiesen ist, entsprechend zu handeln und gegebenenfalls zu dementieren. Dies hat er in diesem Fall mehrfach und sogar mit Rücksprache des Landesministeriums für Justiz in Düsseldorf getan, wie es informierte Kreise immer wieder kolportieren. Als ein strammes Partei-Mitglied folgt er gerne den erteilten politischen Anweisungen, wie ein gelehriger Hund, der einem geworfenen Leckerchen seines Herrchens folge leistet.

Die wegen Landesverrats, Verrat im Amt und Vergehen gegen das SÜG und die VSA angezeigten Richter des 7. Strafsenats gingen natürlich straffrei aus, obwohl die Rechtsbrüche alle einwandfrei nachgewiesen worden sind. Dies war dem politisch gesteuerten GBA zu verdanken. Klarer Rechtsbruch, der durch den amtierenden Präsidenten Dr. Peter Frank, der auch CDU-Mitglied ist, zu verantworten ist. Darüber ist auch der Staatssekretär des Justizministeriums in NRW zweimal brieflich informiert worden, der den Vorgang sogar an das OLG in Düsseldorf zurückverwies, was in dieser Angelegenheit mehr als verwunderlich ist. Doch dies ist die Art, wie man derartige Vorgänge für das betroffene Justizopfer zu Tode administriert, damit es aufgibt.

Wie geht es weiter?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht im April 2020 noch aus. Wie lange dies in dem Fall noch dauern wird, ist zurzeit völlig unklar. Das Karlsruher Verfassungsgericht braucht bis zu zwei Jahre, um zu einem Ergebnis zu kommen, vielleicht sogar wesentlich länger, was aber nur bei ca. sieben Prozent der Fall ist. Das ist eine sehr lange Zeit, die bewusst so gehalten ist, um einen Antragsteller abzuhalten, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Darüber hinaus muss der Antragsteller über viel Geld und Zeit verfügen, was die meisten Justizopfer nicht haben, wenn sie schon beim Bundesverfassungsgericht gelandet sind.

Die berechtigte Frage ist nun, was ist als Justizopfer zu machen, außer zu warten bis die Behörden reagieren? Die Frage ist klar zu beantworten, man muss sich an die Medien wenden. Das ist die einzige Möglichkeit, die einem Justizopfer dann noch bleibt. Dies wurde im Fall Meuter getan. Im März 2021 lief der letzte Beitrag über diesen Justizskandal in der Bonner Rundschau und das TV ist zur Zeit in der Vorbereitung einen Bericht zu machen, der zur Primetime gesendet werden soll. Der Termin ist noch unklar.

Das Fazit dürfte in dem „Justizskandal Meuter“ für alle beteiligten und informierten Behörden vernichtend ausfallen. Es liegt klar auf der Hand, dass angezeigte Straftaten vorsätzlich und gesetzeswidrig nicht verfolgt werden, was tatsächlich in einem Rechtsstaat nicht passieren dürfte. Doch dieses schwere und menschenverachtende Defizit gibt es in Deutschland und es ist politisch (offensichtlich) so toleriert. Was kann der Staatsbürger dann machen, um erfolgreich auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und sich aus der schrecklichen Situation zu befreien? Antwort: Auf die Medienberichterstattung warten und hoffen. Kommt diese allerdings nicht, ist alle Hoffnung umsonst und es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshofs Recht spricht. Die Chancen stehen, optimistisch formuliert, beim Verfassungsgericht in Karlsruhe bei nur zwei Prozent, bei denen die Verfassungsbeschwerde angenommen wird. Beim Europäischen Gerichtshof sind die Aussichten deutlich höher. Doch auf beide zu setzen ist teuer, dauert Jahre und ist nicht unbedingt erfolgreich. Dem Justizopfer bleibt als letzte Option nur noch die Möglichkeit in ein Exil zu gehen und dort zu warten, bis dass die verhängte Strafe verfällt.

Alternativ dazu sind die Medien zu nennen, die genügend öffentlichen Druck aufbauen können, um sehr schnell eine Wende in dem Kampf um (seine) Gerechtigkeit zu erreichen. Doch hierzu muss man erst einmal Medien finden, die sich für den Fall interessieren und nicht unter den Androhungen der Justizbehörden einknicken, die mit Sicherheit erfolgen. Dies haben unter anderem in dem Justizskandal Meuter die Welt, der Spiegel, die Nachrichtenagentur RND und andere Medien getan. Der ausgeübte Druck der Justiz muss so stark gewesen sein, dass die Chefredaktionen es den Redakteuren verboten haben, diesen Justizskandal auf die Tagesordnung zu bringen und zu veröffentlichen. Dies zeigt, dass der Gegner „Justiz“ über eine Macht in den Medien verfügt, die diese gar nicht darüber haben darf oder sollte.

Letztlich bleibt nur zu hoffen, dass man einen Journalisten oder eine Redaktion findet, die sich mit der Story durchsetzten kann und diese veröffentlichen will. Dies ist in diesem Justizskandal teilweise gelungen. Wie es weitergeht, hängt von den Veröffentlichungen der Presse ab, die noch kommen werden. Bis dahin muss man abwarten, was kommt.

Sehr hilfreich war das veröffentlichte Buch mit dem Titel „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt.“ Diese Publikation hat sehr viel bewegt und insbesondere die Behörden massiv geärgert und aufzeigen können, wie in diesem Falle vom GBA, BGH und BKA massiv gelogen worden ist. Dies hat dazu beigetragen, dass es über den Justizskandal eine Informationssperre gibt, die immer noch anhält, obwohl dieser aus Sicht der Behörden als abgeschossen gilt. Pressemitteilungen über den Stand der noch laufenden Ermittlungen, wer der Mann war, der die Unterlagen aus dem Deutschen Bundestag organisierte und weitergab, gibt es nicht. Es gibt auch keine Ermittlungen gegen MdB Lamers, der der Verantwortliche für die geheimen Unterlagen war, die als Staatsgeheimnis klassifiziert worden sind. Aber es gibt neue Erkenntnisse, die im GBA seit über einem Jahr zurückgehalten werden und „entlastende Beweise“ sind. Diese Unterlagen sind seitens der Verteidigung von Meuter beim GBA angefordert worden. Dass Beweise vom Generalbundesanwalt zurückgehalten werden und welche dies im einzeln sind, wird in einem gesonderten Artikel beschrieben, da wir hier noch einige rechtliche Fragen klären müssen, um dies sicher publizieren zu können.

Was beweist dieser Fall bzw. Justizskandal?

Dieser Fall zeigt in erschreckender Weise, dass Straftaten, die von staatlichen Stellen begangen wurden und belegbar sind, nicht verfolgt werden, um Fehlurteile bestehen lassen zu können. Es ist unfassbar, wie dies in einem Staat passieren kann, der sich Rechtsstaat nennt. Es geht um den Schutz eines Bundestagsabgeordneten, der selber oder seine Mitarbeiter nachweislich ein Staatsgeheimnis verraten hatte. Dieser Mann muss politisch und vor allem vor der eigenen Justiz geschützt werden, um keinen politischen Skandal zu verursachen. Dazu werden alle Register gezogen, um eine Justiz der Lage anzupassen, um nicht reagieren zu müssen. Dazu ziehen die Politik, die Justiz und alle Ermittlungsbehörden an einem Strang.

Es ist unfassbar, wenn man selbst die Aktenlage nicht kennt und betroffen ist. Wer kann so mächtig sein, einen derartigen komplizierten Prozess so stark zu beeinflussen? Diese Frage wird wohl nicht zu beantworten sein, denn das System funktioniert offensichtlich wie von selbst und wird auch von keinem hinterfragt oder gar in Frage gestellt. Das erklärte Ziel ist es dabei, dass die deutsche Justiz unangreifbar ist und bleiben soll, wenn oder weil es politisch so gewollt ist. Dabei greifen alle möglichen Mechanismen, die es noch zu klären gilt, denn Rechtsbruch durch den Staat ist genauso wenig akzeptabel wie Rechtsbrüche durch überführte Straftäter. Die Beweisketten liegen auf dem Tisch in dem Fall und werden auch nicht dadurch entkräftet, weil die eine Seite die andere mit dem Argument schützt, die Gerichte seien in ihren Entscheidungen frei. Dies sind diese eben nicht, denn die Entscheidungen müssen bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, was nicht immer der Fall ist. Wir sprechen in Deutschland von 25 Prozent Fehlurteilen, wie es Experten schon mehrfach bestätigten. Dies ist ein sehr hoher Prozentsatz, der nicht durch das deutsche Volk zu billigen ist. Richter oder Staatsanwälte, die nachweislich schwere Fehler machen, müssen beruflich und öffentlich exekutiert werden, um keine weitere Gefahrenquelle für die Allgemeinheit darzustellen, was diese sind, wenn Fehler unterlaufen. Die Regeln müssen so streng sein, um garantieren zu können, dass richtig entschieden wird. Derartige Berufsregeln gibt es in vielen Berufsgruppen, an denen man sich ein Beispiel nehmen kann und muss. Es wird Zeit, dass dies bei der deutschen Justiz auch endlich passiert.

Leserbrief von Thomas Meuter aus dem Exil

11.02.2021,

Zu Unrecht abgelehnte Anzeigen des GBA

Staat begeht Manipulation zu Lasten von Angeklagten

Sehr geehrte, liebe Frau Dr. Hengelbrock,

an dieser Stelle erlaube ich es mir Ihnen meine Hochachtung zu Ihrem interessanten Block auszudrücken, der sich aus meiner journalistischen Sicht, als sehr informativ, außergewöhnlich gut recherchiert und kritisch darstellt. Tolle Leistung! Weiter so! Eine wahre Bereicherung zu der einseitigen Berichterstattung anderer und im Internet verfügbaren Seiten, die zu den unterschiedlichsten Rechtsthemen Stellung beziehen und oftmals leider sehr einseitig sind. Hier nimmt Ihr Block eine lobenswerte und einzigartige Position ein, die ich gerne Ihnen attestiere.

Sie hatten über meinen Fall (Justizskandal) wie der Spiegel und Stern Plus berichtet sowie auch schon zwei Interviews von mir abgedruckt. Nun schreibe ich Ihnen aus meinem Exil und dies aus gutem Grunde. Wie Sie es richtig geschrieben haben, stellte ich im Jahre 2020 Strafanzeigen gegen die Richter des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, gegen zwei Kriminalbeamte aus dem BKA von der Abteilung ST-24 (Staatsschutz), gegen den Generalbundesanwalt und gegen drei Bundesanwälte, die in dem Justizskandal aktiv involviert waren und sich dabei nachweislich strafbar machten.

Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen, dass mein Team als auch ich, diese Strafanzeigen nach genauster fachlicher Prüfung gestellt haben, um dabei sicher zu gehen, dass meine Rechte als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland wie im Grundgesetz verankert gewahrt bleiben.

Diese Anzeigen sind nach einer juristischen Prüfung von verschiedenen Seiten aus als berechtigt und einwandfrei erkannt worden. Dies ist in den aufgeführten Paragrafen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Verschlusssachenanweisung (VSA) klar und deutlich ausgewiesen sowie nachzulesen.

Dabei stützte sich unserer Team auf die VSA vom Jahre 2006, da die erneuerte Auflage aus dem Jahre 2018 (Stand August) nicht durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gegengezeichnet wurde. Der Grund liegt in der Definition von verschiedenen Themeninhalten. Involviert in die VSA und das SÜG sind unter anderem das Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das BMVg, um an dieser Stelle die wichtigsten Partner zu nennen, die sich mit Geheimhaltungsfragen beschäftigen.

Das Team legte dabei großen Wert darauf, dass an der Bewertung des Falles als auch mit dem Umgang mit eingestuften amtlichen Unterlagen der Geheimhaltungsstufe Geheim fachkundige Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen betraut waren, um dies beurteilen und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Umgang nach Rechtslage genau zu prüfen.

Bewusst waren diese Personen handverlesen, um somit zu garantieren, dass nicht an falsche Stellen diese Prüfung durchsickert, um einen Bezug zu meinem Justizskandal herzustellen. Dieser Punkt war sehr wichtig, um der Gegenseite, wie dem Generalbundesanwalt und seinen manipulierenden Kräften, die sehr aktiv sind, keine Steilvorlage zu bieten. Aus internen GBA-Quellen wussten wir, dass hier alles versucht wird, geltendes „Recht anders“ auszulegen, als es legitim ist und im Notfalle auch klar zu brechen, um die Position dieser Justizbehörde, die ungenügend staatlich kontrolliert, aber extrem politisch gesteuert wird, wider geltendes Recht durchzusetzen. Diese Tatsache ist uns allen im Team erst bewusst geworden, nachdem es zahlreiche Gespräche mit Prozessbeobachtern, Insidern, Rechtsexperten, Rechtsanwälten, der Presse und inoffiziellen Informanten aus dem betroffenen Haus gegeben hat. Bei Landesverratsfällen ist diese Arbeitsweise besonders stark beim GBA ausgeprägt, was viele Fälle und deren Akten nachdrücklich belegen.

Als Staatsbürger des Landes Bundesrepublik Deutschland erscheint es im ersten Augenblick als völlig ungewöhnlich, dass der GBA eine solch verlogene und zu großen Teilen rechtsbrechende Rolle einnimmt, wie er dies derzeit und nachweislich macht. Dies ist eine Entwicklung, die wenig bekannt ist und aufgrund der Tatsache, dass nur eine mangelnde Kontrolle über diese juristische Einrichtung ausgeübt wird, die seit Jahren zum Nachteil des Bürgers gereicht, der mit dem GBA in Berührung kommt. Bitte lassen Sie mich hierbei klarstellen, dass nicht alle dort befindlichen Bundesanwälte und Richter so sind. Dies ist keine Frage und kann pauschal nicht gesagt werden. Dennoch sind die meisten von diesen GBA-Juristen Inhaber von Parteibüchern und politisch ausgesucht (Sic). Ferner werden politischen Anweisungen aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) dort sofort umgesetzt, da es gesetzlich in Deutschland möglich ist und Juristen politisch weisungsbefugt sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach in diesem Zusammenhang die starke Verkettung zwischen der deutschen Justiz und der Politik kritisiert und sogar in einem wichtigen Urteil kundgetan. Dieses Urteil verbietet seit dem 27. Mai 2019 der Bundesrepublik Deutschland einen europäischen Haftbefehl zu stellen und zu vollstrecken, da die Politik einen zu starken Einfluss auf die Justiz in Deutschland hat, der vom EuGH als „illegal“ angesehen wird. Das BMI reagierte auf dieses Urteil sehr zurückhaltend, muss sich aber an diese Tatsache halten, denn europäisches Recht bricht das nationale Recht. Pech für die deutschen Politiker, die über das Beamtenrecht tatsächlich enorme Möglichkeiten haben, politisch einzugreifen, wo es geboten erscheint oder auch nicht. Dies ist nach dem europäischen Recht verboten. Aber solange es das Beamtenrecht in Deutschland gibt, dessen Wurzel noch aus dem alten Kaiserreich stammen, welches als recht komplex gilt und darüber hinaus als „standeswahrend“ angesehen werden muss, wird sich daran nur wenig ändern.

Doch zurück zu dem eigentlichen Kernproblem.

Alle Landesverratsverfahren, Spionageangelegenheiten und ähnliches werden vom GBA als anklagende Behörde in Deutschland geführt. Die Prozesse werden immer vor einem Oberlandesgericht (OLG) geführt, damit ausgeschlossen werden kann, dass der oder die Angeklagten eine Berufungsverhandlung anstreben können. Das ist ein Rechtsnachteil für die Beklagten. Diese gibt es vor einem OLG nicht und stellt einen signifikanten Nachteil für die Angeklagten dar, denn diese haben dann nur noch die Möglichkeit, eine Revision einzulegen, die zu 97 Prozent abgelehnt werden. Der Grund: Der GBA setzt den Revisionssenat meist so zusammen, wie es ihm passt und scheut sich dabei auch nicht geltendes Recht zu brechen, wie es in meinem Falle passiert ist und Sie ausführlich sowie richtig (gut) geschrieben haben. Dies passiert auch in anderen Fällen, bei dem es um den Tatbestand des Landesverrats oder der Spionage geht.

Der GBA besitzt hier eine Art juristische Freiheit, um seine Anklage in jedem Falle durchzudrücken. Interessant sind dabei das Studium der einzelnen Fälle und deren Verhandlungsverläufe. Sicher ist, dass viele dieser Verfahren politisch beeinflusst worden sind und dies zum klaren Nachteil der Angeklagten gemacht wurde. Doch dies gilt nicht für alle diese Fälle, aber dennoch für viele und dies darf nicht sein, da es illegal ist. Doch hier setzt der GBA auf eine einfache Karte. Angeblich Schuldige interessieren sowie so die Öffentlichkeit nicht und wenn diese nicht prominent sind, dann kümmern sich die Medien auch nicht darum. Dies ist Fakt. Damit haben sie als Behörde die Blankokarte in der Hand. Der Rest ist reine Formsache, wie uns ein GBA-Insider berichtete und dabei glaubhaft betonte, dass hier auch schon einmal großzügig die Rechtslage vom GBA für den Staat ausgelegt wird, wenn dies so vom Staat gewünscht ist. Dafür gibt es besonders befähigte Bundesanwälte und Richter mit genügend „Phantasie, um sich was auszudenken“, so der gut informierter Insider. Dies wird durch den GBA-Präsidenten politisch und fachlich gedeckt, so sagen es die Kritiker des GBA´s hinter vorgehaltener Hand beim Enten füttern im Park. Dort haben wir viel über die politisch gedeckten Machenschaften der Behörde und über einige Bundesanwälte sowie wichtige Informationen erhalten, was in einem neuen geplanten Buch publiziert wird. Das wird vermutlich einige ins Schwitzen bringen, wenn sie das lesen werden.

Doch worin liegt die Manipulation in meinem Falle mit dem Aktenzeichen III-7StS 1/19?

Nun diese Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten. Doch möchte ich es an dieser Stelle versuchen es journalistisch auszudrücken und damit auch einem juristischen Laien verständlich machen, da das Thema leider sehr komplex ist.

Um sicherheitsrelevante bzw. eingestufte staatliche Unterlagen zu lesen, bedarf es einer Sicherheitsüberprüfung, welche in der Regel vom BMWi ausgestellt wird. Diese ist für alle Menschen egal in was für einer Tätigkeit laut VSA und SÜG bindend. Ausnahme sind Abgeordnete und Richter. Aber Richter dürfen nur VS-Sachen lesen aber keinen Prozess ohne U2 oder Ü3 leiten.

Um was handelt es sich dabei?

Die Sicherheitsüberprüfung mit der Bezeichnung Ü2 und Ü3 stellen unter anderem fest, wer sie sind, ob alle Angaben zur Person stimmen und ob sie auch würdig sind, geheime Papiere in bestimmten Kategorien einzusehen, temporär zu besitzen, zu bearbeiten oder vielleicht nur als Bote zu überbringen.

Bleiben wir bei der Sicherheitsüberprüfung und deren gesetzlicher Auslegung. Wenn sie diese erhalten haben, ist diese fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.

Sie kann bei Zuwiderhandlungen oder Straffälligkeiten entzogen werden. Es ist ebenso möglich, diese freiwillig zurückzugeben, wenn diese nicht mehr gebraucht wird. Wenn man zum Beispiel eine eingestufte Konferenz oder eine NATO-Veranstaltung besuche möchte, in der sicherheitsrelevante Themen behandelt werden, muss man eine Konferenzbescheinigung von seinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommen, um daran teilzunehmen. Diese muss dem Veranstalter der Konferenz vorlegt werden, was gesetzlich so vorgeschrieben ist. Demnach weiß dieser, dass man sicherheitsüberprüft ist und in welchem Geheimhaltungsgrad. Dieses System funktioniert eigentlich sehr gut, bis die GBA-Juristen ins Spiel kommen, eigene und illegale Spielregeln sowie Regeln aufstellen. Worin liegt das Problem?

Nehmen wir an, es handelt sich um ein amtlich festgestelltes Staatsgeheimnis in einer geheimen Papierlage, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen temporären Entwurf oder ein festgelegtes Papier handelt, darf dieses von einem Richter vor dem Prozess gelesen werden. Alle Richter in Deutschland sind nach der aktuellen und bindenden Rechtslage laut 2 §(3) Nr. 2 SÜG von der Tatsache entbunden, eine Sicherheitsüberprüfung zu haben und dürfen diese nur dienstlich lesen. Gemäß § 4 VSA (Stand 2006 und 2018) sind Richter aber gezwungen eine Unterweisung des Geheimschutzbeauftragten des OLG‘s vor einer Gerichtsverhandlung zu erhalten und zuzulassen sowie per Konferenzbescheinigung dieses im Gericht auch noch nachzuweisen.

Diese ist von allen Beteiligten an der Verhandlung und vor Prozessbeginn an auszuhändigen. Die Bundesanwälte müssen ebenfalls nach § 4 VSA vor dem Verhandlungsbeginn eine Konferenzbescheinigung ihrer Geheimhaltungsstufe vor Gericht vorlegen und vom Geheimschutzbeauftragten des OLG´s amtlich bestätigt bekommen. Dies ist zwingend vorgeschrieben in den gesetzlichen Bestimmungen und dort nachzulesen. Die meisten Bundesanwälte haben keine Ü2 oder Ü3 in ihrem Besitz laut des BMWi´s. Diese müssten diese Geheimhaltungsstufe beantragen, um überhaupt die eingestuften Unterlagen vor einem Prozess straffrei lesen zu dürfen.

Trotz dieser gesetzlichen Vorschrift missachtet dies der GBA und lässt geheime Unterlagen auch Bundesanwälte lesen, die keine Sicherheitsfreigabe haben. Das ist illegal und verstößt gegen die gültige VSA und SÜG. Die GBA-Anwälte begehen damit nach § 95 Landesverrat. Im GBA verlassen sich die ungeprüften Bundesanwälte nur auf ihre Pflicht, Amtsgeheimnisse für sich zu behalten. Dies reicht aber nicht.

Haben die Bundesanwälte keine Ü2 oder Ü3, dann ist ihre Teilnahme an dem Prozess illegal, da diese keine Sicherheitsüberprüfung haben.

Darüber hinaus muss die Sicherheitsüberprüfung aller anwesenden Personen im Protokoll des Gerichts über den Prozess, gesondert ausgewiesen werden.

Die meisten Bundesanwälte verfügten nachweislich über keine Ü2 oder Ü3 und dürfen somit und nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht die inkriminierenden (geheimen oder eingestuften) Unterlagen lesen noch an der Verhandlung teilnehmen, da diese sich dann nach § 95 StGB strafbar machen würden. Darüber hinaus müssen auch die Verteidiger und Angeklagten eine Sicherheitsüberprüfung beantragen und vor Gericht beibringen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Problem ist aber in meinem Prozess gewesen, dass ich dies nicht wusste und dass weder die OLG-Richter, die beiden Bundesanwälte Hertrich und Schuldtheiß noch die bestellten Verteidiger Neumann, Reetz noch die beiden Angeklagten Martin M. und ich eine Sicherheitsüberprüfung hatten oder vorweisen mussten.

Ferner wurden wir vom OLG und seinem Richtern nicht darauf aufmerksam gemacht, diese beizubringen und vorzulegen. Das ist ein klarer Rechtsbruch des Vorsitzenden Richters Lars Bachler. Der Geheimhaltungsbeauftragte des OLG Düsseldorf war zu keinem Zeitpunkt über den Prozess informiert noch bei der gesamten Verhandlung anwesend.

Ein klarer Verstoß gegen Artikel 20 Absatz 3 GG, was die Richter und Staatsanwälte anging sowie eine strafbare Handlung gegen die gültige VSA und die SÜG. Der Tatbestand ist eindeutig, wie die gesamte Rechtslage. Die Amtspersonen sind des Landesverrats schuldig, überführt und haben Amts- sowie Staatsgeheimnisse in einer öffentlichen Verhandlung bekannt gemacht.

Prozesse, in denen über Staatsgeheimnisse verhandelt werden, müssen als geheim eingestuft werden und dürfen nicht öffentlich geführt werden. Ein weiterer Verstoß gegen geltendes Gesetz durch Lars Bachler, dem Vorsitzenden des 7. Strafsenats des OLG in Düsseldorf. Der Prozess wurde in Düsseldorf öffentlich geführt und es wurde über den Inhalt der inkriminierenden Unterlagen frei gesprochen. Darunter von General a.D. Rainer Glatz, dem Geheimhaltungsbeauftragten des BMVg Peter Birkenbach, von BKA-Beamten oder von der Bundesstaatsanwaltschaft.

Auch nachzulesen in meinem Buch, da ich alles in dem Prozess mitschrieb. Interessant ist es hierbei, dass meine Aufzeichnungen von denen des Gerichtsprotokolls abweichen und belegen, dass auch hier gelogen wurde.

Die Rechtslage ist eindeutig und kann von jedermann verstanden werden, sofern dieser nicht ein Angehöriger des GBA ist. Diese Herrschaften blenden diese Gesetzgebung für sich aus, um anderen besser unterstellen zu können, vielleicht Geheimnisse verraten haben zu können oder unerlaubt zur Kenntnis genommen zu haben. Geheimhaltungsvorschriften gelten für diese Juristen nicht. Klarer und von der Politik und dem BMJ gewollter Rechtsbruch.

Unser Team hat lange geprüft und sehr genau gelesen, um dann die Strafanzeigen, die wir ihnen zur Kenntnis gebracht haben, zu stellen. Diese Strafanzeigen zeigen genau den Sachverhalt auf und belegen mit Hilfe beigelegter Informationen, dass weder die Auflagen der VSA noch der SÜG vom OLG Düsseldorf erfüllt worden sind. Dies entspricht der Wahrheit und den vorliegenden Fakten. Die Anzeigen gegen die Richter und GBA Bundesanwälte gingen im August 2020, kurz vor meinem Exilantritt bei der Staatsanwaltschaft Bonn auf die Reise.

Darüber hinaus haben wir auch Strafanzeige gegen zwei Beamte der ST-24 des BKA gestellt, die in ihrem Protokoll einen Vermerk über die Vernehmung des Geschäftsführers von Dynamit Nobel Defence gemacht haben und diesem das Staatsgeheimnis nachweislich offenbart haben. Er konnte darin lesen, was er auch laut Protokoll machte. Die Beamten dürften dieses Staatsgeheimnis weder besitzen noch transportieren, denn es war in einer ungesicherten Tasche befördert worden und in einem nicht für geheime Papiere zugelassen Raum offenbart worden.

Beide Beamte der ST-24 verfügten nicht über eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 oder Ü3 noch über eine Bescheinigung zum Transport der als Staatsgeheimnis klassifizierten Papiere noch über einen gesicherten Transportbehälter. Darüber hinaus wussten die Beamten es nicht, dass der Geschäftsführer mit einer russischen Frau in zweiter Ehe verheiratet ist und deshalb immer Probleme mit der Zulassung seiner Sicherheitsüberprüfung hat. Dies sei aber nur am Rande bemerkt, da das BKA meist zu dumm für derartige Nachforschungen ist. Die naiven Beamten machten sich nachweislich strafbar im Sinne des Gesetzes und nach § 95 StGB und haben ein Staatsgeheimnis offenbart und dies in einem Protokoll festgehalten. Dies ist unstrittig und belegbar.

Zwischenbemerkung

Als die Strafanzeigen verschickt wurden haben wir dies mit Zeugen gemacht und uns schriftlich bestätigen lassen, da wir informiert worden sind, dass derartige Sachen auch schon einmal auf dem Dienstweg verloren gehen. Nun, dies konnten wir verhindern.

Die Rechtslage war eindeutig und musste strafrechtlich verfolgt werden. Da aber bei Landesverratsverfahren der GBA immer der Ansprechpartner ist, wurden diese Anzeigen zunächst einmal liegengelassen. Erst nach sehr langer Zeit wurden diese und unter der Billigung des umstrittenen GBA Präsidenten Frank als nicht strafverfolgungswürdig abgetan. Ein Umstand, der einem Rechtsbruch gleichkommt und deutlich belegt, dass geltende Gesetze nicht für alle Menschen in unserem Vaterland gelten, denn dies ist Auslegungssache und man gesteht keine Fehler bei der deutschen Justiz ein. Basta!

Strafanzeigen

Die Strafanzeigen, die vor diesem Hintergrund gemacht werden mussten, wurden gegen die Richter des OLG, die Bundesanwälte und gegen die BKA-Beamten gestellt und alle vom GBA im Oktober 2020 als nicht zulässig erkannt und abgelehnt. Dies ist ein weiterer und beweisbarer Rechtsbruch in diesem Justizskandal, der seines Gleichen sucht. Die Beweislage ist offensichtlich und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, das BMJ und das Justizministerium NRW sind informiert worden über diese Tatsache, die in der Tat unumstößlich ist. Die Rechtsbrecher sind Juristen, die keine Skrupel haben und eigentlich nichts in ihrem Amt zu suchen haben.

Was hätte dies für das Verfahren bedeutet?

Nun, dass Verfahren ist nach deutschen Gesetzen rechtsungültig und das Urteil des OLG mit sofortiger Wirkung ebenfalls, was aber weiter bestehen soll nach dem Willen der Justiz. Soweit die Theorie. In der Praxis hätte diese eine Menge Fragen aufgeworfen, die die Medien sehr gerne aufgenommen hätten.

Verfahrensfehler dieser Art sind eine Steilvorlage für alle Medien in Deutschland. Doch der GBA entschied nicht aktiv zu werden und beging damit eine massive Strafvereitelung im Amt. Verantwortlicher ist Peter Frank, der Präsident des GBA. Wie konnte es dazu kommen?

Der Präsident wusste seit 2017, dass dieses Staatsgeheimnis aus dem Büro von dem Abgeordneten Karl Lamers, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, stammte. Die Ermittlungen sind in Absprache mit dem Bundeskriminalamt und im Wissen von dessen Präsidenten auf kleiner Flamme gefahren worden. Beide Präsidenten sind CDU-Mitglieder und kamen wegen des Parteibuchs auf diese Positionen. Ferner übte Lamers sanften Druck aus und lud erstmalig Frank zur Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2020 nach München ein. Dort nahm er erstmalig als Beobachter der Konferenz teil und konnte mit diesem Status auch mit allen politischen und militärischen Vip´s sprechen. Dies ist für jemanden, der vorher noch nie auf dieser wichtigen internationalen sicherheitspolitischen Konferenz war, ein besonderes Erlebnis, besonders dann, wenn er vom stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses MdB Lamers geführt wurde.

Wie uns aus informierten Kreisen der Sicherheitskonferenz zugetragen wurde, sprach Lamers mit dem GBA Präsidenten Frank über die in die Wirtschaft gelangten geheimen Papiere, die nun als Staatsgeheimnis deklariert waren, um dieses Thema vom Tisch zu bekommen. Frank spielte mit und garantierte offenbar die Revision von Thomas Meuter abzuschmettern.

Dies geschah. Die eingelegte Revision wurde als rechtsfehlerhaft durch den 3. Senat des GBA am 18.02.2020 abgelehnt und beschäftigt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Erstaunlich ist es, dass die Ablehnung mit einem auch fehlerhaften Schreiben, was offensichtlich unter einem hohen zeitlichen Druck verfasst worden ist, den betreffenden Verurteilten zugeschickt wurde. Falsch waren unter anderem das Urteilsdatum, was nicht am 10. Mai, sondern am 12. Juli 2019 gefällt wurde und die Tatsache, dass unter einem Aktenzeichen gleich zwei Namen verzeichnet sind, was ungewöhnlich ist. Das amtliche Schriftstück ist somit falsch ausgestellt und damit anfechtbar. Ferner wurde es unter hohem Zeitdruck erstellt, wie es ein Informant wusste, um die Revision abzuwehren und Lamers aktiv zu schützen. Dies war eine direkte Folge aus dem Gespräch des MdB Lamers mit dem GBA Präsidenten Frank in München, der er nur seine Haut retten wollte und konnte, da es keine weiteren Ermittlungen gegen ihn gab und geben wird.

Politisch geregelt, wie ich es aus dem Deutscher Bundestag später in geselliger Runde hörte.

Gleichfalls wusste der unschuldig angeklagte und verurteilte Thomas Meuter nicht, dass sein Beschuldiger Martin M. ebenfalls Revision eingelegt hatte und seine ehemalige Ermittlungsrichterin Renate Wimmer, die als hoch umstritten und als drittklassig im GBA gilt, in den 6. Senat berufen wurde, um die Revision abzulehnen. Dies geht wahrscheinlich auf die Initiative des Bundesanwalts L. Weiß zurück, der ebenfalls in den Fall involviert war, nun im Revisionsreferat beim GBA sitzt und zahlreiche Fehlschlüsse aus seiner beruflichen Zweitklassigkeit in vielen Fällen schloss. Das diese oben genannten Informationen weder Thomas Meuter noch seinem Strafverteidiger Prof. Dr. Sommer (Verte Anwälte, Köln) mitgeteilt worden sind, ist dies ein weiterer Rechtsverstoß des GBA in diesem Justizskandal, der neben anderen zahlreichen rechtlichen Verstößen in der Verfassungsbeschwerde aufgeführt worden ist.

Fazit

Ein Fazit an dieser Stelle kann nur begrenzt erfolgen. Sicher ist, dass der Hauptschuldige MdB Lamers immer noch frei herumläuft und von amtlichen Ermittlungen verschont bleibt. Er wird in den kommenden Tagen eine Strafanzeige erhalten, um amtliche Ermittlungen trotz seiner politischen Immunität gegen ihn einzuleiten. Tatsache ist aber auch, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unrechtsurteil läuft, die hohe Aussicht auf Erfolg hat und haben muss, wenn wir in einem Rechtsstaat leben sollten, der diese Bezeichnung auch verdient.

Darüber hinaus wurde der Staatssekretär der Landesregierung NRW im Justizministerium in Düsseldorf über die oben genannten Verfahrensfehler des OLG Düsseldorf informiert, der seinerseits diesen Fall an den OLG Präsidenten zur Bearbeitung weitergab. Dieser sieht keine Verfahrensfehler und log damit nachweislich und in Rücksprache mit dem GBA, der sein Verhalten nachweislich deckte und bestätigte, dass dieses Verfahren zu 100 Prozent wasserdicht ist.

Der Staatssekretär in NRW wurde daraufhin nochmals schriftlich informiert, dass dem so nach der aktuellen Rechtslage nicht ist und ein Rechtsbruch durch das OLG erfolgte. Eine Reaktion darauf bleibt aus. Da dieses klar war, wurde ein Schreiben (11 Seiten lang) im letzten Jahr an den Petitionsausschuss des Landtages NRW in Düsseldorf gestellt und diese Sachlage dargestellt, die sich zum Nachteil eines Bürger auswirkt mit ungeahnten Folgen. Dieser Antrag wurde angenommen, was unser Arbeitsteam positiv überraschte, denn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags lehnte diesen mit der Begründung ab (Sic), dies ist Sache der Gerichte und nicht des Deutschen Bundestags, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in seinem Schreiben. Er erkennt natürlich, dass ein MdB aus seinem Hause und guter Parteifreund von ihm in rechtliche Schwierigkeiten kommt, wenn dieser Antrag angenommen und bearbeitet wird, denn Lamers ist der Verräter eines Staatsgeheimnisses, sein Büro oder beide. Wer weiß?  

Der GBA nutzt nachweislich seine Möglichkeiten, um geltendes Recht zu brechen und so auszulegen, wie er es für richtig hält, was in dem oben angeführten Justizskandal und nach amtlicher Aktenlage, die öffentlich zugänglich ist, klar bestätigt wird.

In meinem im Mai 2020 bei Amazon erschienen Buch „Für die Freiheit Kämpfen – Unschuldig angeklagt und verurteilt“, ist ein sehr großer Teil der wichtigen Akten dieses Justizskandals veröffentlicht, kommentiert und analysiert worden. Es konnte das bestehende Fehlurteil des OLG klar nachgewiesen werden, was eigentlich nicht die Aufgabe des Betroffenen sein muss. Ebenso konnte das Versagen meines ersten Strafverteidigers nachgewiesen werden, der in dem Fall völlig überfordert, nur an meinem Geld interessiert und möglicherweise gekauft war. Die von ihm gemachten massiven Verteidigungsfehler lassen darauf Rückschlüsse ziehen, die nicht von der Hand zu weisen sind. Angeblich hatte am ersten Verhandlungstag der Vorsitzende des OLG Lars Bachler zu meinem Anwalt gesagt, „dass es keine Haftstrafen geben würde und der Fall auf kleiner Flamme gehalten wird.“ Diese Aussage war gelogen und wurde vermutlich nie so gemacht, um mich in Sicherheit zu wiegen und nicht vor dem Gericht auszusagen, wie der Anwalt es mir riet. Über nachrichtendienstliche Quellen erfuhr ich zu diesem Zeitpunkt, dass das Urteil schon am Tag meiner Festnahme feststand und von Bundesanwältin Hertrich, die kaum fünf Sätze fehlerfrei und ohne zu stocken vorlesen kann, mit 2 Jahren und sechs Monaten Haft bezeichnet wurde. Das war keine 12 Stunden nach meiner Verhaftung.

Reaktionen

Die meisten Leserzuschriften, die mein Team und ich in den letzten Monaten von Lesern des Buches bekamen, belegen klar und deutlich, dass die meisten Menschen sich nach der Buchlektüre fragen, wie es zu einem derartigen Justizskandal überhaupt kommen konnte und wieso deutsche Richter die Augen vor drei widerlegten Falschaussagen meines Beschuldigers und vorbestraften Kinderschänders Martin M. verschließen konnten, diesem immer noch glaubten und ein klares Fehlurteil aussprachen.

Selbst Jurastudenten aus verschiedenen Unis sprachen uns darauf an, die diese Buch gelesen hatten, und fragten nach dem Urteilsvermögen von unfähigen und drittklassigen Richtern, die hier am Werk waren, wie deren Vorsitzender Lars Bachler, der bekannt für seine Fehlurteile ist und einen sehr zweifelhaften Ruf im Kollegenkreis des OLG‘s haben soll.

Gleiches gilt auch für die Berichterstattung auf dieser Internetseite, die zu Rückfragen bei uns aus vielen Ländern führte. Nachfragen zu dem Justizskandal kamen selbst aus Südamerika. Dies war aber eine Ausnahme, denn wir schauten immer nach der Anfrage, die aus dem weit entferntesten Land kam. Selbst eine Nachfrage zu einer Verfilmung des Buches liegt vor, was ein großer Erfolg ist, da hier mein gewähltes Exil und mein Kampf gegen die deutsche Justiz aus der Ferne eine wichtige Rolle spielt. Die Frage ist zurzeit nur, ob eine aufwendige Dokumentation oder TV-Verfilmung produziert werden soll. Dies ist heute noch unklar.

Es kann und muss abschließend hier gesagt werden, dass dieser deutsche Justizskandal allerschwerste Defizite in der deutschen Rechtsprechung aufweist, die so massiv sind, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft im Namen des Deutschen Volkes gezogen werden müssen. Darunter auch MdB Lamers und oder seine Büromannschaft aus dem Jahre 2016.

Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland ist bei weitem nicht so, wie viele Bürger es aus dem TV kennen oder die Justiz von sich behauptet. Dieses Bild ist falsch, verzerrt und entspricht nicht der Realität. Die deutsche Justiz hat ein Selbstverständnis von sich, ihrer Macht und dem eigenen Handlungsspielraum, der eine Reform der Selbigen mehr als überfällig macht. Politisch gesteuerte Richter, Staatsanwälte oder Bundesanwälte sind im Rahmen der Gewaltenteilung nicht mehr gesellschaftlich halt- oder (er-) tragbar. Die Macht dieser politisch ausgesuchten Justizbeamten wird schwächer (oder überhaupt nicht) staatlich kontrolliert, als die eines Streifenpolizisten, der einen Hamburger bezahlt, aber einen zweiten umsonst bekommt, da der Laden diesen sonst entsorgen muss, weil er in fünf Minuten schließt. Wenn er dabei erwischt oder deswegen von einem Kollegen gemeldet wird, dann hat er ein Disziplinarverfahren zu erwarten. Weil Richter oder Bundesstaatsanwälte, die wider besseres Wissen in einem Strafverfahren die oben aufgeführten strafbaren (vorsätzlichen) Fehler machen und ungestraft davon kommen, da niemand sich für den erfolgten Gesetzesbruch in der Politik (Staatssekretär, NRW Justizministerium oder die Bundesministerin der Justiz) oder der vorgesetzten Behörde interessiert, haben diese Juristen freie Bahn für alle juristischen Möglichkeiten gegen jedermann gesetzlich oder auch nicht vorzugehen. Sie brauchen keine Strafverfolgung bei sich zu befürchten.

Dies entspricht nicht dem Willen des „Deutschen Volkes“, in dessen Namen täglich geurteilt wird. Ein Rechtsbruch bleibt immer ein Rechtsbruch, egal ob dieser von Juristen oder von Kriminellen durchgeführt wird. Hier wurde er von kriminellen Juristen durchgeführt, denen das verbindliche Recht egal ist, weil es ihnen „nur um die Ausübung ihrer Macht über andere Menschen geht.“

Diese geistige Haltung ist niederträchtig und zeugt bei vielen Juristen, welche in diesen Fall und Justizskandal involviert sind, von einem willfährigen politisch gesteuerten Apparat, der die gleichen Funktionen erfüllt wie der der einstigen DDR oder der, der von den Alliierten im Deutschen Reich zu Recht endgültig aufgelöst wurde, der Volksgerichtshof.

„Strandgut der Justiz“

Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Juristen schlechte Menschen oder berufliche Versager sind, muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es auch (wenige) gute Vertreter in dieser beruflichen Fachrichtung gibt. Dies ist keine Frage. Aber die sind selten, was aber eine Auslegungssache ist, die immer individuell entschieden werden sollte und muss. Halt von Fall zu Fall. Dennoch darf die Ernsthaftigkeit des Themas Unrechtsurteile und Staatsunrecht vor dem Hintergrund der schwer belastenden deutschen Rechtsgeschichte nicht vergessen werden. Dies zwingt insbesondere Deutschland zu einer besonderen Aufsicht über die Justiz, deren handeln und Ausrichtung in allen Fragen. Eine Reformierung der deutschen Justiz wird kommen müssen. Dafür wird im Zweifelsfalle Europa und dessen Politik dafür sorgen, die die deutsche Justiz für zu sehr politisch beeinflusst hält, was völlig richtig ist und außer Frage. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. In der Zwischenzeit werden weitere Fehlurteile aus politischen Gründen oder aus richterlicher Unfähigkeit jeden Tag aufs Neue gefällt. Die Opfer sind Menschen, die keine Lobby haben, alleine bleiben und meist wirtschaftlich ruiniert sind. Sie sind das Strandgut der überforderten oder schlechten Justiz, aber es sind Menschen, die um hier Recht gebracht worden sind, weil sie Opfer eines Justizirrtums geworden sind und die meist ein Leben lang dafür stigmatisiert werden. Rehabilitiert werden diese meist nicht oder erst sehr spät und ohne die Einsicht der Behörden, die darin bestenfalls einen Kollateralschaden sehen, wenn überhaupt.

Die Rechte eines Bürger für einen ausgefallen Pauschalurlaubstag sind größer als für ein Justizopfer die Entschädigung für einen Hafttag entzogener Freiheit. Diese beträgt 75,- pro Tag, abzüglich das Essen und die Logis, was mit 6,- Euro in Rechnung gestellt wird. Das macht dann nur 69,- Euro pro Tag. So sieht die Haftentschädigung aus. Deutlich weniger als der Mindestlohn in Deutschland, denn es sind nur 0,796667 Cent pro Stunde. Der Urlauber wird mit mindestens 100,- Euro pro ausgefallen Urlaubstag entschädigt, weil das Gesetz dieses so vorschreibt. Die Freizeit ist mehr wert als unser kostbarstes Gut des Bürgers – die Freiheit. Eine Änderung dieser Tatsache ist auch in der kommenden Wahlperiode 2021 von allen Parteien leider oder besser wie immer nicht vorgesehen. Die Betroffenen haben wieder einmal bei den Behörden den Kürzeren gezogen und die Politik sowie die Medien interessiert dies bis heute nicht.

Zu guter Letzt!

Das Warten auf das Ergebnis der eingereichten Verfassungsbeschwerde wird noch einige Monate andauern und nicht vor dem Sommer 2021 erfolgen. In meinem politischen Exil geht es mir gut und hier möchte ich in aller Ruhe abwarten, was passiert. Allerdings ist dies kein Spaß, sondern eine deutliche Lebensqualitätseinschränkung, die aber dadurch kompensiert werden kann, da es eine politische Unterstützung gibt. Diese macht einiges wett, aber leider nicht alles. Doch seine Freiheit zu verteidigen, was ich aktiv mache, ist und soll auch kein Spaß sein. Es ist mein Recht nach Artikel 20 (4) GG Widerstand leisten zu dürfen, wenn Unrecht droht. Mein Widerstand führte mich in das Exil und ist keine Flucht, wie es die Juristen gerne bezeichnen, denn ein Unrechtsurteil wird dadurch nicht rechtens, weil es die Justiz so gerne sehen will oder sieht.

Natürlich besteht die Gefahr, dass das politisch beeinflusste Bundesverfassungsgericht sich sehr viel Zeit lässt und damit die Kosten für den Betroffenen immer höher anwachsen lässt. Dies ist ein bewährtes Mittel. Doch meine Einkünfte ermöglichen es mir auch eine längere Zeit zu warten. Arbeit habe ich und mir wird nicht langweilig. Wenn die Entscheidung aus Karlsruhe negativ ist, dann geht es vor den Europäischen Gerichtshof. Hier hat Deutschland keine Lobby, um Urteile beeinflussen zu können, und das ist sehr gut so. Dennoch hoffe ich auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts, denn unsere Verfassungsbeschwerde beinhaltet viele Fakten, die unumstößlich sind und die auch zu gegebener Zeit von der Presse begleitet werden, um den Druck für eine gute Entscheidung öffentlich zu machen. Zu allen beteiligten Personen an dem Justizskandal liegen bereits heute umfangreiche und fertige Dossiers plus Bilder vor, die wir erarbeitet haben und die veröffentlicht werden, um diesen fragwürdigen Juristen ein Gesicht zu geben, die einem vorbestraften Kinderschänder mehr glauben als einem unbescholtenen Bürger und einen MdB Lamers, der selber oder seine Mitarbeiter oder in Kombination Landesverräter sind, frei herumlaufen lassen. Das geht nicht und ist rechtsstaatlich falsch und verwerflich.

Mein im Mai 2020 erschienenes Buch zu dem Justizskandal wird in einer nochmals 250 Seiten erweiterten Auflage erscheinen und darin neue Fakten zu dem Fall präsentieren, die für viele und auch juristische Leser von Interesse sind. Es sind viele Tatsachen darin enthalten, die uns von amtlichen Quellen zugespielt worden sind und ein erschreckendes Bild auf viele juristische Stellen werfen, die vorsätzlich falsch arbeiten. Nach Plan soll es im Sommer 2021 bei Amazon erscheinen. Wer den ersten Band schon hat, kann einen Ergänzungsband kaufen und wer diesen nicht besitzt, kann sich das erweitere Buch kaufen. Es lohnt sich auch wenn es viel und nicht immer leicht zu lesen ist. Dies ist halt kein fiktiver Thriller, sondern ein realer und schwerer Justizskandal in Deutschland.

Darüber hinaus sind andere wichtige Schritte eingeleitet worden, über die an anderer Stelle berichtet wird und wenn es an der Zeit ist. Derzeit stehe ich in enger Verbindung mit politischen Entscheidungsträgern, Juristen und Journalisten in diesem Fall, um diesen Fall 2021 endgültig zu beenden und für mich zu entscheiden. Dieser tolle Internetseite werde ich weiterhin treu bleiben und mich mit Neuigkeiten melden, wenn diese gemeldet werden können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, bedanke mich für das große Interesse an meinem Justizskandal und verbleibe mit den besten Grüßen aus dem politischen Exil

Ihr Thomas Alexander Meuter

Justizopfer aus Deutschland

Thomas Meuter vor dem Bundesverfassungsgericht – Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth und sein Freund Dr. Karl A. Lamers

Thomas Meuter wurde aufgrund einer in sich unschlüssigen und widersprüchlichen Zeugenaussage verurteilt, als Bauernopfer für den CDU-Bundestagsabgeordneten Karl A. Lamers, aus dessen Abgeordnetenbüro  der Entwurf der geheimen Erläuterungen, Teil 1 zum Verteidigungshaushalt, Einzelplan 14, nachweislich stammte. Der  Rüstungsindustrievertreter, in dessen Firma die geheimen Papiere gefunden worden waren, hatte ein glasklares Motiv für eine Falschbeschuldigung, doch interessierte dies weder die Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf noch die Richter am Bundesgerichtshof. Das Urteil war politisch gewollt und über den weisungsgebundenen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof durchgedrückt worden. Es ist diese unerschütterliche Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit, die manche Justizopfer antreibt, den Gang durch die Instanzen fortzusetzen und sogar das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Über die Zulassung der Verfassungsbeschwerde wurde bislang noch nicht entschieden. Auf meine Presseanfrage hin erhielt ich am 19. Januar 2021 von der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts folgende Antwort:   

Sehr geehrte Frau Hengelbrock,

gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 2019 (III 7 StS 1/19) und gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2020 (3 StR 546/19) wurde am 24.3.2020 Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Verfahren ist in Bearbeitung; ein Entscheidungstermin ist derzeit noch nicht absehbar.

Den Namen des Beschwerdeführers kann ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen und daher nicht bestätigen.

Freundliche Grüße

Ist das nun ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Meinem Gefühl nach haben wir es hier mit dem Standardvorgehen des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Brisante Einzelfälle ohne öffentliche Aufmerksamkeit werden eine gewisse Zeit liegen gelassen, bevor über die Ablehnung entschieden wird. Da steckt eine perfide Zermürbungsstrategie hinter. Die Warteschleife zwischen Hoffnung und Verzweiflung ist auf die Dauer belastender als eine zügige Ablehnung, nach der das eigene Leben – trotz der Enttäuschung – wieder planbar wird.   

Um die Frage nach den Erfolgsaussichten zu beantworten, genügt es, sich mit den engen Parteifreunden des Abgeordneten Lamers zu befassen. Es ist mir zwar nicht bekannt, welcher der beiden Senate sich mit der Verfassungsbeschwerde beschäftigt, doch sollte der Einfluss des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth auf die anderen 15 Verfassungsrichter nicht als gering eingeschätzt werden. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Harbarth von seinem langjährigen Freund und Kollegen Lamers intern nur Gutes berichten wird. Lamers ist politisch sakrosankt, also unverletzlich. Zwar verlässt er nach den kommenden Wahlen den Bundestag, er hat angekündigt, nicht mehr bei der nächsten Bundestagswahl zu kandidieren, doch soll sein Ansehen nach über 25 Jahren im Bundestag um jeden Preis bewahrt bleiben. In seiner persönlichen Erklärung vom 5. März 2020 bedankte sich Lamers unter anderem bei dem Mitarbeiter, der das geheime Dokument zum Verteidigungshaushalt am 5. September 2016 ausgeliehen hatte, für dessen unbewiesenen Besitz Thomas Meuter verurteilt worden war. Lamers bedankte sich auch bei Stephan Harbarth, mit dem er als Kreisvorsitzender über Jahre vertrauensvoll zusammengearbeitet hat.  

Veröffentlicht: 15. März 2020

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers, Mitglied des Deutschen Bundestages Wahlkreis Heidelberg/Weinheim
PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG vom 05. März 2020

Liebe Freunde,
… Neben der intensiven Pflege meines Wahlkreises habe ich die großartige Chance, in Berlin im Bereich der Sicherheit und Verteidigung an vorderster Stelle mitzuwirken, seit 13 Jahren als stv. Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Hier konnte und kann ich auf die Gestaltung unserer Politik genauso Einfluss nehmen wie international durch meine Ämter in der Parlamentarischen Versammlung der NATO – zwei Jahre als erster Deutscher nach 16 Jahren als Präsident an der Spitze dieses heute 30 Nationen umfassenden Parlaments; weltweit meinen, wenn auch vielleicht nur bescheidenen, Beitrag zu Frieden und Freiheit leisten zu können, hat mich höchst motiviert….
Ich habe mir immer gewünscht, dass ich eines Tages die Kraft und Weitsicht aufbringe zu erkennen, wann für mich der rechte Zeitpunkt gekommen ist; mir gewünscht, frei, selbstbestimmt, ohne Druck seitens meiner Partei oder Dritter sowie körperlich fit und in guter Verfassung diese Entscheidung treffen zu können…Nach reiflicher Überlegung – über viele Wochen und Monate hinweg – bin ich zu dem Entschluss gekommen, mich 25 Jahre nach meiner ersten Wahl in den Deutschen Bundestag NICHT erneut um die Nominierung als Bundestagskandidat in unserem Wahlkreis Heidelberg/Weinheim zu bewerben…
Mein Dank gilt auch meinen engsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: In Berlin und in Heidelberg: …

– In meinen Dank schließe ich ebenfalls ein meine wissenschaftlichen Mitarbeiter Eduard Kasztner und Bernd Weber.
Mein Dank gilt unseren Kreisvorsitzenden in dieser langen Zeit: Eyke Peveling und jetzt Alexander Föhr sowie Bernd Schmidbauer, Stephan Harbarth und jetzt Karl Klein, mit denen ich hervorragend zusammenarbeite…
Meine Tätigkeit als Mitglied des Deutschen Bundestags werde ich bis zum letzten Tag meiner Amtszeit, d.h. bis zur Konstituierung des neu gewählten Bundestages so fortsetzen, wie Ihr das von mir gewohnt seid … Danach werde ich mich vornehmlich um meine Friedens-Stiftung kümmern, die ich am 27.12.2018 gegründet habe, auf die ich sehr stolz bin und die heute schon weltweit erfolgreich ist.
Ich danke Euch.

Dann hat Lamers zu allem Überfluss noch eine Friedensstiftung gegründet. Und einen Beitrag zur Freiheit will er auch geleistet haben, zur abstrakten Freiheit, sicherlich nicht zur Wahrung der Freiheit des aufgrund der Machenschaften in seinem Abgeordnetenbüro unschuldig verurteilten Thomas Meuter. Sieht Lamers das Justizopfer Meuter als Kollateralschaden seines Einsatzes im Kampf für den Weltfrieden in Kooperation mit der Rüstungsindustrie? Krieg ist schließlich Frieden – frei nach Orwell.  

Lamers zeigte sich auf seiner Homepage Ende 2018 sehr erfreut über die Ernennung seines Freundes Harbarth zum Verfassungsrichter.

http://www.karl-lamers.de/prof-h-c-dr-karl-a-lamers-gratuliert-prof-dr-stephan-harbarth-zur-wahl-als-verfassungsrichter/

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Heidelberg/Weinheim, Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers, hat seinem Kollegen und Freund Prof. Dr. Stephan Harbarth MdB nach dessen heutiger Wahl im Deutschen Bundestag zum neuen Verfassungsrichter herzlich gratuliert: … Harbarth wird sich als Vizepräsident und später als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes einer neuen herausragenden und verantwortungsvollen Aufgabe widmen können. Sein Fortgang aus dem Deutschen Bundestag hinterlässt eine große Lücke. Ich selbst habe mit ihm stets eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“

Da beide in Heidelberger Wahlkreisen angetreten sind, findet man auch zahlreiche gemeinsame Auftritte der Partei-Freunde.

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-schriesheim-abgeordnete-eher-kritisch-_arid,684463.html

18. Juli 2015

„Wie geht es weiter mit dem Euro?“- so lautete der Titel einer Veranstaltung der CDU Schriesheim. Referenten waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Karl A. Lamers (Wahlkreis Heidelberg, Bild l.) und Dr. Stephan Harbarth (Wahlkreis Rhein-Neckar). Zunächst beleuchtete Harbarth (r.), der übrigens aus Schriesheim stammt, die historische Entwicklung Europas bis hin zur Krise im Jahre 2009/2010…

31.08.2015, 11:21 Uh

… Kordula Kovac besuchte als weinbaupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Harbarth (CDU, Wahlkreis Rhein-Neckar) und Dr. Karl A. Lamers (CDU, Wahlkreis Heidelberg/Weinheim) den Dossenheimer Standort des JKIs…

https://www.cdu-walldorf.de/lokal_1_1_211_Wahlnachlese-in-Walldorf.html

09.10.2017

… CDU Vorsitzende und Mandatsträger trafen sich in Walldorf auf Einladung des Kreisvorsitzenden der CDU Rhein-Neckar, Dr. Stephan Harbarth, MdB, zur Besprechnung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl und eines Ausblicks in die Zukunft einer Regierungsverantwortung. Aus Heidelberg kam der Abgeordnete Prof. Dr. Karl Lamers zur gemeinsamen Analyse.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière MdB am 29. August 2017 in Leimen

… Grußworte werden Dr. Stephan Harbarth MdB (Wahlkreis Rhein-Neckar), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers MdB (Wahlkreis Heidelberg) sprechen… 

Ein Freund in Karlsruhe

Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist.

Jean Genet

Thomas Meuter – ein Interview aus dem Exil

Auf diesem Blog ist schon mehrfach über den Fall Meuter berichtet worden. Statt seine Haftstrafe Anfang September anzutreten ist Thomas Meuter schon vor einigen Monaten ins Exil gegangen, um von dort aus den Kampf  um seine Freiheit fortzusetzen. Der gelernte Journalist für Wehrtechnik und Sicherheitspolitik hat gegen das Unrechtsurteil beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht und muss nun monatelang auf eine Entscheidung warten – eine Zeit, die er aus nachvollziehbaren Gründen nicht hinter Gittern zu verbringen gedenkt.

Nachdem ich mich schon sorgenvoll gefragt hatte, was mit Thomas Meuter geschehen sein könnte, habe ich mittlerweile Nachricht von ihm erhalten und es ist mir jetzt das folgende Interview zugegangen, in dem Meuter die Entscheidung für seine Flucht aus Deutschland begründet, seine Situation als politischer Flüchtling darstellt und über den Stand der Dinge und seine Pläne für die Zukunft spricht.

Interview mit dem Justizopfer Thomas Meuter

Herr Meuter, sie wurden zu Unrecht zu 2 Jahren und sechs Monaten Haft ohne Beweise durch den 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2019 verurteilt. Der Vorwurf war, dass sie angeblich den Entwurf der geheimen Erläuterungen, Teil 1 zum Verteidigungshaushalt, Einzelplan 14, einem bereits vorbestraften Industrievertreter Martin M. übergeben haben sollen, was klar vor Gericht widerlegt wurde und wissentlich von den Richtern übergangen wurde, um eine Verurteilung im Rahmen der freien Beweisführung zu erreichen.

Über diesen Justizskandal haben sie ein viel beachtetes Buch geschrieben mit dem Titel: „Für die Freiheit kämpfen – Unschuldig verhaftet und verurteilt“, welches im Mai 2020 bei Amazon erschienen ist.

Sie konnten klar darlegen, dass sie unschuldig sind, was aus den amtlichen Akten auch eindeutig hervorgeht, die sie alle veröffentlicht haben. Am 04. September 2020 sollten sie in der JVA ihre Haftstrafe antreten nach dem eine Revision im Februar 2020 durch den 6. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) rechtsfehlerhaft abgelehnt worden ist. Bei der Ablehnung der Revision sind wissentlich durch den  BGH massive juristische Fehler gemacht worden, um das Urteil gegen Sie durchzudrücken. Am 20. März 2020 haben Sie zu Recht Verfassungsbeschwerde eingelegt, die sich wie ein Kriminalroman liest und in der alle juristischen Fehler aufgeführt sind, die klar darlegen, dass sie ein Justizopfer sind. Ihr neuer Strafverteidiger ist Prof. Dr. Ulrich Sommer aus Köln, der eine hervorragende Verfassungsbeschwerde verfasst hat, die seines Gleichen sucht und der als juristische Spitzenkraft für derartige Fälle gilt, wie der Ihrige.

Frage: Was ist bis heute passiert?

Meuter: Es ist eine ganze Menge geschehen. Zunächst habe ich meinen Glauben in den Rechtsstaat Deutschland nahezu verloren. Noch nie habe ich es erlebt, wie eine nachgewiesene Lüge zur Entlastung eines vorbestraften Kinderschänders dazu benutzt wird, einen unschuldigen Bürger zu Unrecht und ohne Beweise hinter Gitter zu bringen.

Doch zurück zu den Fakten.

Am 20. März 2020 hat mein Strafverteidiger Prof. Dr. Sommer aus Köln eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unrechtsurteil eingelegt, die in meinem Buch, was bei Amazon erschienen ist, veröffentlicht wurde. Diese ist in allen Punkten begründet und muss, wenn sie beachtet wird, zu meinem sofortigen Freispruch führen.

Ich habe, bis eine Entscheidung fällt, mich ins politische Exil begeben, um diesem Unrechtsurteil zu entgehen und Widerstand diesem entgegenzusetzen, wie es dem Bundesbürger im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 zugebilligt wird. Meinen juristischen Kampf setze ich aus dem sicheren Exil gegen die deutsche Justiz fort, deren Ziel es ist, einen Kinderschänder, Martin M. und einen Bundestagsabgeordneten Karl A. Lamers zu schützen und unter Zuhilfenahme von Rechtsbruch ein Unrechtsurteil gegen mich durchzudrücken. Dies ist der illegale Wille des Generalbundesanwalts, der auch seinerseits entlastende Beweise in dem Fall zurückhält, die meinem juristischen Team über die Presse zugespielt worden sind. Diese werden auch in Kürze veröffentlicht werden, um massiv Druck zu machen. Meine Haftstrafe habe ich nicht angetreten, da ich nichts verbrochen habe und dies belegen eindeutig die amtlichen Akten. Das Staatsgeheimnis wurde aus dem Büro des Abgeordneten Karl A. Lamers aus dem Deutschen Bundestag verraten, was amtlich ermittelt ist. Hier müssen die Ermittlungen ansetzen, was aber nicht oder unzureichend gemacht wurde, um den MdB zu schützen. Derzeit arbeitet mein juristisches Team daran, entsprechende Schritte dagegen einzuleiten.

Frage: Sie sind seit vielen Monaten in einem selbstgewählten Exil. Wie organisieren sie hier ihre juristischen Schritte?

Meuter: Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da ich auf keine Details eingehen kann, um nicht andere Menschen oder mich zu gefährden. Wir haben uns intensiv und sehr lange  auf diese Situation vorbereitet, nachdem klar war, dass es sich um ein politisches Urteil handelte, bei dem es nicht um Recht, sondern nur um den Schutz des Abgeordneten Karl A. Lamers ging. Es konnte ein für mich geeigneter Platz gefunden werden, von dem aus alles organisatorisch in diesem Rechtsfall geregelt wird. Mein Fall liegt zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Uns wurde von einem Informanten aus Karlsruhe zugetragen, dass seitens des Generalbundesanwalts und des Bundesgerichtshofs, hier durch den 6. Senat als auch durch die Amtsführung, massiv versucht wird, politischen Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen, um hier ein Unrechtsurteil bestehen zu lassen. Mehr möchte ich aus taktischen Gründen nicht sagen.

Frage: Ist das nicht eine starke nervliche Belastung für sie und die Familie sowie Freunde?

Meuter: Vergnügungssteuerpflichtig ist dies in der Tat nicht. Die Belastungen sind sehr groß, aber dennoch ertragbar. Die bestehenden Belastungen werden unter anderem mental, also im Kopf, entschieden. Sie müssen sich auf eine derartige Situation vorbereiten und massiv Sorge dafür tragen, dass sie innerlich stark genug sind, die Trennung von der Familie, Freunden und der gewohnten Umgebung zu ertragen. Das ist deutlich einfacher, als in ein Gefängnis als Unschuldiger zu gehen und sich zu fragen, warum sie dort sind, wenn sie nichts getan haben. Im Gefängnis glaubt ihnen keiner ihre Position und das ist Teil des Systems. Das zermürbt sie innerlich total. Im Exil zu sein ist etwas ganz anderes. Hier sind die Rahmenbedingungen besser und man kann von außen seinen harten juristischen Kampf gegen die deutsche Justiz fortsetzen und gewinnen! Das ich gewinnen werde, ist meine feste Überzeugung, denn ich habe auch politische und journalistische Hilfe. Aber bis dahin ist es ein langer und harter Weg. Doch die ersten Schritte sind gemacht und das Ziel ist nicht mehr weit.

Frage: Sie haben alle Mitglieder des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag informiert, wie man aus Berlin hörte. Was brachte das?

Meuter: Ich bin sehr lange im politischen Geschäft als Journalist zuhause und weiß, dass von Politikern immer mehr geredet als gehandelt wird. Das war leider immer so und ist auch nicht besser geworden. Der Rechtsausschuss hat bis auf eine Abgeordnete nicht einmal reagiert, als ich diesem schriftlich mitteilte, dass MdB Lamers oder seine Büromitarbeiter ein Staatsgeheimnis verraten haben. Die Abgeordnete  Katja Keul von dem „Bündnis 90 Die Grünen“ meldete sich als einzige bei mir! Das fand ich sehr gut.

Sie steht mit meiner Familie in Verbindung und bezeichnete das Urteil als ein Fehlurteil. Die MdB Keul ist selber Anwältin und hat alle meine Akten zur Bewertung erhalten und mein Buch gelesen. Selbstverständlich ist sie als MdB an die Gewaltenteilung gebunden. Dennoch haben wir sie gebeten uns zu helfen und meine Familie steht in einem engen Dialog mit dem Büro.

Da der MDB Lamers der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags ist, habe ich auch den Vorsitzenden des Ausschusses Wolfgang Hellmich (SPD) über den Fall schriftlich informiert und ihm diese Tat mitgeteilt. Dies muss im März oder im April 2019 gewesen sein. Bis heute habe ich nur eine E-Mail des Büroleiters, dass man sich melden würde. Bisher ist keine Meldung bei mir eingegangen. Wohlwollendes Desinteresse ist der Tenor, um nicht Verantwortung zu zeigen, wie es sein müsste. 

Frage: Die Presse hat über ihren Fall berichtet. Wird dieser Fall auch zukünftig in den Medien sein?

Meuter: Das Medieninteresse ist ungebrochen und eine Berichterstattung wird es auch zukünftig geben. Liegt auch an der Tatsache, dass ich seit vielen Monaten im Exil bin. Wo und wann berichtet wird, darf ich Ihnen nicht sagen, denn dies sollen die betroffenen Stellen nicht wissen, da diese versuchen auf die Berichterstattung massiven Einfluss zu nehmen oder und diese zu verhindern. Wann und wo eine Berichterstattung erfolgen wird, bestimmt unserer Team mit den Medien zusammen.

Frage: Wird denn diese Berichterstattung brisant?

Meuter: Ja, sehr! Mehr kann und darf ich dazu nicht sagen.

Frage: Werden sie aus dem Exil zurückkehren, wenn der Fall für sie entschieden ist?

Meuter: Das weiß ich noch nicht. Ein Land, was einen Verräter wie Karl A. Lamers oder seine Mitarbeiter im Parlament deckt und einen Unschuldigen dafür ins Gefängnis bringen will, ist zutiefst verachtenswert, wie seine Justiz, die dieses Spiel mitspielt. Für mich ist dies eine rein hypothetische Frage, die ich heute nicht beantworten kann.

Frage: Wenn sie freigesprochen werden, was nach Aktenlage eigentlich klar sein müsste, wie es viele Juristen bestätigen, wird es finanzielle Entschädigungen vom Staat geben. Ist das nicht ein Anreiz zurückzukommen?

Meuter: Nein, Geld kann den erlittenen Schaden, das Leid, 158 Tage Isolationshaft, die Erniedrigung, das völlig überzogene Verhalten der Behörden, was rechtswidrig war, die seelischen Belastungen, den Verlust des Arbeitsplatzes, die körperlichen Schäden, die ich davontrug, die Tages- und Nachtarbeit, die ich aufwenden musste und noch muss um meine Unschuld zu belegen sowie alles andere nicht wettmachen.

Das Geld nehme ich gerne an, denn die finanziellen Schäden belaufen sich auf 200.000,- Euro derzeit und diese steigen immer noch an. Was wir als Schadensersatz fordern, liegt deutlich höher.

Aber Geld ist nicht alles. Mein Leben hat sich dramatisch geändert, ohne dass ich dies so gewollt habe. Schuld daran ist ein Lügner und Kinderschänder und ein Verräter, der im Parlament sitzt. Beiden schenkt die deutsche Justiz mehr Glauben als einem unschuldigen Bürger, der ein Justizopfer ist. Soll dann Geld ein Anreiz sein nach Deutschland zurückzukommen, in ein Land, was eine ungemein problematische historische Justizgeschichte hat, die bis heute nicht vollständig aufgearbeitet ist und in der immer noch Bundesanwälte beschäftigt werden, die die Todesstrafe für ein legitimes Rechtsmittel halten?

Frage: Glauben sie an ihren Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?

Meuter: Ja, natürlich! Wer die Verfassungsbeschwerde liest, die in meinem Buch „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt“, veröffentlicht worden ist, weiß sehr schnell, dass ein Sieg aufgrund der dargelegten und beweisbaren Faktenlage unumgänglich ist. Prof. Dr. Sommer aus Köln hat in einer unglaublich guten Verfassungsbeschwerde dargelegt, was verfassungsrechtlich in dem Prozess falsch gelaufen ist, was an gültigen Gesetzen gebrochen wurde und dies hervorragend begründet sowie belegt. Falls dies abgelehnt wird, ziehe ich vor den Europäischen Gerichtshof und klage dort mein Recht gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Frage: Ihr Buch wird eine Fortsetzung haben oder und eine Ergänzung in einer neuen Auflage bekommen?

Meuter: Eine Ergänzung des Buches wird es im Rahmen einer erweiterten Buchauflage geben. Diese redaktionelle Erweiterung wird auch als kleines Heft zur Ergänzung des ersten Buches angeboten werden. Wer schon das erste Buch erworben hat, braucht nur die Ergänzung zu kaufen. Wer noch kein Buch über den Justizskandal besitzt, kann dann die erweiterte Publikation erwerben, die nur geringfügig teurer als das erste Buch sein wird. Die Ergänzung wird rund 250 Druckseiten betragen, was eine ganze Menge ist. Aber es zeigt auf wie dumm die Behörden sind, wie geltende Gesetze vom GBA und BGH gebrochen werden und wie dies nach außen verkauft wird. Bis heute gibt es eine Nachrichtensperre über den Fall. Warum nur? Weil der BGH und der GBA stinksauer über meine Publikation sind und ihr angestrebtes Ziel nicht erreicht haben, einen unschuldigen Bürger hinter Gitter zu bringen, was uns Insider aus diesen Institutionen immer wieder bestätigt haben.

Frage: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Meuter: Die Entscheidung wird nicht vor dem Sommer 2021 fallen. Bis dahin muss man aushalten und dann mit den jeweiligen Stellen gnadenlos abrechnen! Um es an dieser Stelle etwas salopp zu formulieren. Aber es kann auch noch viel länger dauern. Es gibt keine genauen zeitlichen Pläne beim Bundesverfassungsgericht, die besagen, wann sie eine Antwort auf eine Verfassungsbeschwerde bekommen können, wenn diese dann überhaupt angenommen wird. Was auch kaum einer weiß, dass nur drei Prozent aller Beschwerden angenommen werden. Es kann auch mehrere Jahre dauern. Denken sie an die Corona-Krise, die vieles verlangsamt und den politischen Druck, den es in diesem Fall gibt. Die Justiz nimmt sich Zeit, um die Kosten für die Betroffenen immer weiter in die Höhe zu treiben und sie davon abzuhalten, etwas gegen diese Institution zu machen. Das ist ein alter Trick. Doch wir überstehen auch das, da ich viele Unterstützer habe, die Seite an Seite mit mir für meine Freiheit und eine entsprechende finanzielle Entschädigung kämpfen.

Frage: Wie kann man sie denn am besten unterstützen?

Meuter: Das ist recht einfach. Mein Buch bei Amazon kaufen und dessen Inhalt ins Internet stellen, darauf hinweisen, dass dies ein großer deutscher Justizskandal ist, der in die Öffentlichkeit gehört. Nur so ist es möglich, den Justizbehörden Feuer unter dem Hintern zu machen oder denen mächtig in den Arsch zu treten, würde der Volksmund sagen. Die Justizbehörden haben mächtig Angst vor der Presse und der Öffentlichkeit, da sie diese oft sehr geschickt und effektiv belügen. Daher ist das die beste Waffe gegen die Justiz, wenn diese Fehler macht.

Frage: Würden Sie Ihren Schritt als mutig bezeichnen?

Meuter: Nun, aus seinem eigenen Land als Justizopfer ins Exil zu gehen, in dem sie niemand kennt, und dies ist nur eines der Probleme neben der Sprache, der sozialen Integration, der beruflichen Tätigkeit etc., bezeichnen die einen als sehr mutig, die anderen als falsch und die dritte Partei als logischen Schritt einem Unrecht auszuweichen. Die Interpretationen hierzu sind völlig unterschiedlich und auch legitim.

Ich hätte es mir nie träumen lassen als unbescholtener Bürger so von einer fanatischen Justiz meines Vaterland verfolgt zu werden, nur um einen vorbestraften Kinderschänder und einen Abgeordneten zu schützen. Für mich ist und bleibt ein Exil der einzig richtige Schritt, der einem zu Unrecht verfolgten Menschen bleibt, wenn seine Freiheit und seine Grundrechte bedroht sind und er  diese mit allen Mitteln verteidigen muss. Selbst dann, wenn damit ein Exil verbunden ist. Heute weiß ich, wie sich politisch verfolgte Menschen, wo immer diese herkommen mögen, fühlen, wenn sie ihr Land verlassen müssen, um einem bestehenden Unrecht auszuweichen oder einer politischen Verfolgung zu entkommen. Ich habe das Gleiche getan und in einem anderen Land Aufnahme gefunden, in dem ich frei bin und weiter juristisch um meine Freiheit kämpfen kann. Das würde ich als einen mutigen und entschlossen Schritt bezeichnen, der ohne meine Freunde und Unterstützer sowie das notwendige Rückgrat dafür  nicht möglich wäre. Auch wenn es viele Entbehrungen mit sich bringt, die aber alle zu meistern sind, was aber nicht immer ganz einfach ist. Ich selbst betrachte mich als einen politischen Flüchtling aus Deutschland. Man muss also nicht immer aus Afrika oder Asien kommen, um ein politischer Flüchtling zu sein. Das gibt es auch aus Deutschland. Leider!

Frage: Was darf man Ihnen wünschen in dieser schweren persönlichen Zeit?

Meuter: Kraft, Durchhaltevermögen und letztlich eine Zulassung der eingereichten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichts, um gegen ein Unrechtsurteil als Justizopfer zu obsiegen und um dann rechtliche Schritte gegen die wahren Schuldigen einzuleiten. Ferner erlaube ich es mir auf mein Buch aufmerksam zu machen, für das ich mir hohe Verkaufszahlen wünsche, wenn es an dieser Stelle erlaubt ist, dies anzumerken zu dürfen. Dies ist derzeit die beste Unterstützung, die ich bekommen kann.

Mit den besten Grüßen aus dem Exil

Ihr Thomas Meuter

Thomas Meuter und sein Kampf für Gerechtigkeit im Schweigekartell von Justiz, Politik und Medien

Es ist still gewordenen um Thomas Meuter, seit in der Online-Ausgabe von Stern Plus am 13. August 2020 ein letzter Artikel zu seinem Fall erschienen ist. Der Autor des Artikels Hans-Martin Tillack stellte gleich zu Beginn fest: „Der eine war lange Lobbyist für die Rüstungsindustrie. Er muss am 4. September für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vor vier Jahren soll er ein geheimes Dokument über deutsche Rüstungspläne weitergegeben haben. Zwar gibt es für diesen Vorwurf keinen überzeugenden Beweis. Aber es gibt ein rechtskräftiges Urteil. Der andere Mann ist Professor, CDU-Bundestagsabgeordneter, stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Ritter der Ehrenlegion…“

Gegen Ende des Artikels werden die entscheidenden Fragen gestellt: Aber kann es wirklich sein, dass jemand wie Meuter nun ins Gefängnis kommt, nur weil er die Möglichkeit gehabt hätte, eine Straftat zu begehen? Braucht es nicht auch einen schlagenden Beweis? Offenbar nicht aus Sicht der Richter. Die störten sich auch nicht daran, dass das eigentliche Leck bis heute unentdeckt blieb…“

Auch wenn Thomas Meuter durch seinen Anwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hat einlegen lassen, so erscheint dem Stern-Autor eine Abwendung des Strafantritts doch als unwahrscheinlich:

„Das wird wohl nichts an einer Sache ändern: Am 4. September soll sein Mandant wieder ins Gefängnis, diesmal in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen.“

Leider folgten diesem doch recht kritischen Beitrag keine weiteren Medienberichte. Es gibt in Deutschland keinen investigativen Journalismus mehr bei den Mainstream-Medien, der es auch nur im Ansatz wagt, sich mit den Schützern des Ansehens deutscher Staatsorgane anzulegen. Kollateralschäden im Sinne der Staatsraison erfahren weder Mitgefühl noch Aufmerksamkeit von Seiten der Medien – man hüllt sich lieber in Schweigen, um weiterhin die staatliche Unterstützung finanzieller Natur in Anspruch nehmen zu können.  

Wenn alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt einem Justizopfer nur noch der Gang ins Exil. Für einen Mann mit Selbstachtung ist es keine Option, eine Haftstrafe abzusitzen und sein von Politik und Justiz aufgezwungenes „Schicksal“ in der Hoffnung auf eine spätere Rehabilitierung zu akzeptieren.

Es ist alles andere als einfach, Deutschland zu verlassen um vom Ausland aus den Kampf gegen die deutsche Justiz fortzusetzen.

Thomas Meuter hat im Sommer mehrere Anzeigen wegen Landesverrats und Verrats von Amtsgeheimnissen bei den Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Düsseldorf gestellt: gegen die Bundesanwälte Schuldheiß und Weiß, gegen die Staatsanwältin beim GBA Hertrich und gegen den Generalbundesanwalt Frank sowie gegen die sechs Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die seine Verhandlung öffentlich geführt haben, obwohl sie hätte geheim geführt werden müssen. Außerdem hatte der 7. Senat des OLG Düsseldorf unter anderem auf die zwingend erforderlichen Geheimhaltungserklärungen und die Anwesenheit eines Geheimschutzbeauftragten verzichtet. Das geltende Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Verschlusssachenverordnung wurden somit ignoriert.

Eine weitere Anzeige wurde gegen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes, Abteilung ST-24, bei der Staatanwaltschaft Bonn gestellt,  die die angeblich so brisanten geheimen Papiere bei ihren Ermittlungen Unbefugten zugänglich gemacht haben sollen.

Eine Rückmeldung auf sämtliche Anzeigen blieb zumindest bis Ende Oktober 2020 aus, es erfolgte keinerlei Reaktion, nichts!   

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Staatsanwaltschaft, die korrekte Ermittlungen zu den Vorwürfen einleiten und auch Anklage erheben könnte, falls die Taten dann noch nicht verjährt sein sollten. Das System von innen heraus zu schlagen ist nicht möglich, wenn man außen steht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei den bearbeitenden Staatsanwaltschaften auch nur die geringste Bereitschaft gibt, in den eigenen Reihen zu ermitteln. Vermutlich mussten die Staatsanwaltschaften nicht einmal von der Exekutive angewiesen werden, sie handeln nicht nur in vorauseilendem Gehorsam sondern auch im Interesse ihrer diversen Seilschaften. Die Anzeigen werden einfach liegen gelassen, nicht reagieren ist die Lösung schlechthin zur Abwehr bürgerlicher Rechtsersuche, wenn diese politisch ungewollt sind.

Ich wünsche Thomas Meuter viel Erfolg und Kraft bei seinem Kampf gegen das Unrechtsurteil und hoffe, dass er vor den deutschen Strafverfolgungsbehörden in Sicherheit ist. Ich frage mich, was so im Hintergrund läuft, ob Zielfahnder eingesetzt werden oder ob Beamte des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes sowie des Bundeskriminalamtes längst dabei sind, mögliche Kontakte zu beobachten und Informationen aus dem Ausland abzufangen, mitzulesen. Werden die Sicherheitsbehörden in Kommunikationen aktiv einzugreifen versuchen, um zu manipulieren, zu zersetzen? Möglich ist alles!

Eine öffentliche Fahndung würde Aufmerksamkeit erzeugen, die dem Sinn des Schweigekartells aus Justiz, Politik und Medien zuwider laufen würde. Oder belässt man es bei dem Status quo: Thomas Meuter wird nicht gesucht und die Medien berichten nicht darüber, dass er seine Haft am 4. September nicht angetreten hat. Alle Versuche des Justizopfers, rechtliche Schritte einzuleiten, lässt man im Sande verlaufen, um den Fall des Baueropfers für einen CDU-Politiker in Vergessenheit geraten zu lassen.

Sogar Katja Keul vom Rechtsausschuss des deutschen Bundestages für Bündnis 90 / Die Grünen soll gegenüber Thomas Meuter die Meinung geäußert haben, dass es sich bei seiner Verurteilung um ein Unrechtsurteil handelt. Doch leider haben Politiker keine Möglichkeit, Unrechtsurteile – seien sie auch noch so offensichtlich – aufzuheben. Die Gewaltenteilung scheint nur zum Nachteil der Bürger zu funktionieren, ansonsten hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Der Generalbundesanwalt sowie der Bundesgerichtshof haben zum Fall Meuter eine Informationssperre verhängt, die Pressestellen antworten also nicht auf Anfragen von Journalisten. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass die Immunität des Abgeordneten Lamers aufgehoben werden könnte, um Ermittlungen in seinem Büro zu ermöglichen.

Entlastungsmaterial wie eine Zeugenaussage zur Falschbeschuldigung wird weiter zurückgehalten. Wo Rechtsbeugung zu geltendem Recht geworden ist, macht der Rechtsweg wenig Sinn.  

Ich kann gut verstehen, dass Thomas Meuter nicht dazu bereit ist, einen Kompromiss mit der deutschen Justiz einzugehen. Er wird sich den Behörden nicht stellen mit einem Deal zur Hafterleichterung oder Ähnlichem. Nur ein Wiederaufnahmeverfahren wäre ein akzeptables Angebot für die Rückkehrt nach Deutschland – oder eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

In seinem letzten Video von Ende August 2020 hat Thomas Meuter über seine Zukunft gesprochen, deren Planbarkeit die Justiz ohne irgendwelche Skrupel für ihn aufgehoben hat – und das vielleicht für alle Zeiten.

Thomas Meuter in seinem letzten Podcast vom 21. August 2020 https://www.facebook.com/AutorThomasMeuter

Meuter: „Will man im Gefängnis gesessen haben und den Leuten erklären, man ist in einem großen – wie soll ich sagen – Rehabilitationsprozess? Man hat erst einmal eine Strafe abgesessen, die dann sozusagen als Unrecht aberkannt wird… Es ist eine ausgesprochen schwierige Situation, die die Justiz genau kennt und ausnutzt… Aber die Zukunft ist ausgesprochen schwierig zu gestalten. Das ist Ziel der deutschen Justiz, diese unplanbar zu machen für jemanden und diese Unplanbarkeit soll ihn auch noch über das Maß der Strafe, die man ungerechter Weise zugeteilt bekommen hat, noch weiter bestrafen. Es geht also hier um eine wenn man so will existenzbedrohende Situation, und in der sich zu bewegen und zu bewähren, ist ausgesprochen schwierig… Deshalb müssen wir an die Medien… Und kaum hat man so etwas erlebt, wird man sehr sehr schnell gewahr, dass man nicht die finanziellen Mittel hat, so etwas zu stemmen, das können die wenigsten von euch. Und ihr verliert alles, Haus, Hof, Beruf, Job und obendrein auch noch vielleicht eure Ehre…“

Prozesskostenhilfe bekommen nur diejenigen, die finanziell ohnehin nichts zu verlieren haben, und das auch nur dann, wenn die Justiz eine Erfolgsaussicht festgestellt hat.

Es gibt keine Waffengleichheit gegenüber dem Staat und seinen Vertretern, Recht bekommen ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage des Einflusses und vor allem eine Frage der Macht.  

Der sittliche Wert der Kompromisse richtet sich lediglich nach den Beweggründen der dabei beteiligten Personen. Entspringen Kompromisse nur aus der sittlichen Schlaffheit, die den notwendig gewordenen Kampf scheut, so sind sie verwerflich.

Franz von Holtzendorff

Die Konsequenz und der Kompromiss sind Todfeinde auf Lebenszeit.

© Erich Limpach

Zugeständnisse sind auch Geständnisse.

© Hanspeter Rings

Gehen Sie geraden Weges, ohne Kompromisse im Leben.

Fjodor Michailowitsch Dostojewski

Verhandlungsergebnis: Kompromist

© Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger

Kompromisse brauchen integre Partner.

© Gjergj Perluca