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Die verloren gegangene Legitimation des staatlichen Gewaltmonopols

Das Gewaltmonopol des Staates kann nur dann Bestand haben, wenn der Staat seine Bürger vor Übergriffen im öffentlichen Raum effektiv zu schützen versucht und wenn jede Art von Gewalt unabhängig von der Herkunft und den politischen Ansichten des Täters in gleichem Maße verfolgt und bestraft wird. Einzelfälle können niemals verhindert werden, es darf aber keine allgemeine Bedrohungslage entstehen, in der mit Messern bewaffnete Zuwanderer nicht davon abgehalten werden, auch kleinere Konflikte kulturell motiviert durch lebensbedrohliche Übergriffe zu klären. Bereits heute erwarten die Mitglieder krimineller Clans oft milde Urteile, da Richter aus Angst um sich selbst und ihre Familien ein hartes Durchgreifen gegen die organisierte Kriminalität vermeiden. Wenn der Staat Gewalt von Flüchtlingen, Migranten und Linksextremisten relativiert und nur die Gewalt und den Hass durch Rechte und Rechtsextremisten scharf kritisiert und mit aller Härte verfolgt, dann bleibt jedem zum Abschuss frei gegeben oder allein gelassenen Bürger irgendwann nur noch die Möglichkeit, selbst zu Mitteln der Gewalt zu greifen, sofern er denn dazu in der Lage ist. Wer über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, kann sich alternativ die passenden „Schutzmächte“ kaufen und darauf hoffen, dass diese ihr Geld wert sind.

 

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22300/gewaltmonopol

… Das G. (staatliche Gewaltmonopol) soll für den Bürger im Verhältnis zu den Mitbürgern freiheitssichernd wirken. Es ist im demokratischen Staat auch eine Konsequenz des Demokratieprinzips; nur die demokratisch legitimierte Staatsgewalt, nicht die Gewalt gesellschaftlicher Mächte ist legitim. Das freiheitsbedrohende Übergewicht des Staates gegenüber dem Bürger, das durch die Monopolisierung der Herrschafts- und Gewaltbefugnis entsteht, wird im modernen Verfassungsstaat durch die Gewaltenteilung und durch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorrang des Gesetzes), v. a. aber durch die Bindung an die Grundrechte ausgeglichen.

 

Unser Grundgesetz wäre durchaus geeignet, beispielsweise einen Schutz vor terroristischen Gefährdern ohne deutschen Pass sicher zu stellen – wären da nicht die üblichen Einschränkungen, die es politischen Richtern ermöglichen, das Geforderte ins Gegenteil zu verkehren.

 

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

 

So hat der laut Gerichtsentscheidung zurück zu holende Sami A. das Asylrecht zu missbrauchen versucht, in dem er sich als Salafist gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gestellt hat. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, doch standen einer Abschiebung sogenannte Abschiebehindernisse entgegen.

Es kann nicht sein, dass eine mögliche Foltergefahr im Heimatland einen potenziellen Terroristen schützt, so dass sein Verbleib in Deutschland das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit der eigenen Bevölkerung de facto außer Kraft setzt. Hier wird meiner Ansicht nach ganz klar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen. Sami A. wird wegen seiner Herkunft, seinem Glauben und seinen politischen Anschauungen in seinen Rechten bevorzugt behandelt, die potentielle nicht lebensbedrohliche „Gefährdung“ seiner Person in Tunesien hat der Gewichtung nach Vorrang vor der potentiell tödlichen Gefahr für die deutschen Bevölkerung.

Ein staatliches Gewaltmonopol verliert seine Legitimation, wenn der Staat nicht mehr dazu bereit und in der Lage ist, seine Bevölkerung vor vorhersehbaren Anschlägen gewaltbereiter Ausländer zu schützen, weil er deren Rechten den Vorrang einräumt.

Wenn kurze Haftstrafen für  mordende Asylbewerber – mit einem Bonus für die Identitäts- und Altersverschleierung versehen –  dazu führen, dass das Bedürfnis der Freunde und Verwandten der Opfer sowie der schockierten Öffentlichkeit nach einer gerechten Bestrafung durch den Staat nicht mehr befriedigt wird, dann ist der Weg zur Selbstjustiz nicht mehr weit. Wenn gefährliche Asylbewerber wie der Mörder von Kandel  bereits nach wenigen Jahren wieder auf die deutsche Bevölkerung losgelassen werden und wohlmöglich erneut jemanden abschlachten dürfen, dann beweisen diese Urteile, dass der Sicherheit der Bevölkerung in unserem Rechtsystem keinerlei Bedeutung mehr beigemessen wird, sobald die Rassismus-Keule geschwungen wird oder Protest gegen die Masseneinwanderung und die Flüchtlingskriminalität als nutzlos erlebt werden sollen. So hat die „Erziehung“ der Demonstranten von Kandel Vorrang vor dem Leben weiterer Unschuldiger. Für einen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit volljährigen Täter wurde politisch gewollt unter Ausschluss der Öffentlichkeit trotz der niederen Beweggründe seiner menschenverachtenden Tat eine Haftstrafe von nur 8,5 Jahren erwirkt. Der Täter soll während der Verhandlung sogar erneut durch einen Übergriff auf Justizbeamte aufgefallen sein. Er ist offensichtlich nach wie vor bei jeglicher Kränkung dazu  bereit, zu Mitteln der Gewalt zu greifen.

 

https://www.pfalz-express.de/bericht-mutmasslicher-moerder-von-mia-im-gerichtssaal-ausgerastet-beamten-angegriffen/

  1. August 2018

… Das berichtet aktuell die „Bild„-Zeitung. Demnach ist der Angeklagte, ein afghanischer Flüchtling, am achten Verhandlungstag am Landgericht Landau ausgerastet. Abdul. D. soll einen Vollzugsbeamten angegriffen haben.

Mias Mutter hatte laut „Bild“ gerade „beinahe wie in Trance“ erklärt, wie sie den Tod ihrer Tochter erlebte, den toten Körper ihres Kindes im Krankenhaus sah. Auch über die Beisetzung hatte sie gesprochen. Derweil ist Abdul. D. unruhig auf der Anklagebank hin und her gerutscht, schreibt die „Bild“. „Ich will hier sofort raus“, soll der mutmaßliche Täter geschrien haben und plötzlich aufgesprungen sein.

Zwei Vollzugsbeamte hätten versucht, ihn festzuhalten. D. habe um sich geschlagen, einen Beamten bespuckt und ihn als „Drecksbullen“ bezeichnet, so das Blatt. Dann sei er ihn angesprungen und habe ihn gewürgt. Der Beamte soll an Arm und Hand schwer verletzt worden sein. Erst SEK-Beamte hätten den mutmaßlichen Täter „ruhig stellen“ und ihn dann gefesselt abführen können…

 

In wohl maximal sechs Jahren Haft wird sich diese Veranlagung kaum „auswachsen“. Das durch den Staat in Aufrag gegeben Gefälligkeitsgutachten hat gehalten, was versprochen wurde. Die absolute Altersuntergrenze wurde geschickt auf ein paar Monate unter 18 Jahre angesetzt,  mit einer erstaunlichen Varianz von mindestens zweieinhalb Jahren nach oben, nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“  und ohne Zweifel gegen die Bevölkerung.

Bei einem deutschen Täter wäre der staatlich gedeckte Altersschwindel nicht möglich gewesen. Unter Umständen hätte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen und dann die unbefristete  Einweisung in die Psychiatrie angeordnet. Sicherlich aber wäre bei einem vergleichbaren Entwicklungsstand nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht für Heranwachsende geurteilt worden, sondern man hätte das Erwachsenenstrafrecht angewandt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article173769922/Gutachten-Mutmasslicher-Taeter-von-Kandel-war-unter-21-Jahre-alt.html

Veröffentlicht am 20.02.2018

Der mutmaßliche Täter im Aufsehen erregenden Tötungsfall von Kandel ist älter als bisher angenommen.

Da er aber unter 21 ist, kann er dennoch voraussichtlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden…

… Der mutmaßliche Täter im Aufsehen erregenden Tötungsfall von Kandel ist älter als bisher angenommen, kann aber voraussichtlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Ein Sachverständiger stellte bei dem Ex-Freund des getöteten Mädchens Mia ein absolutes Mindestalter von 17 Jahren und sechs Monaten fest. Wahrscheinlich sei der afghanische Flüchtling aber etwa 20 Jahre alt, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mit. Der afghanische Flüchtling gilt dem Gutachten zufolge nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinn. Bei der Untersuchung seien auch Röntgenaufnahmen von Hand, Gebiss und Schlüsselbeinen angefertigt worden… Mia wurde am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt in Kandel erstochen. Der mutmaßliche Täter war offiziellen Angaben zufolge bei der Tat ebenfalls erst 15 Jahre alt – der Vater des Opfers hatte Zweifel daran geäußert.

 

Wer sind die Richter, die dieses Skandal-Urteil gefällt haben?

In brisanten Verfahren gegen Flüchtlinge oder – wie bei Sami A., für Flüchtlinge – äußern sich meist nur die Gerichtssprecher, die Präsidenten der Gerichte oder die Strafverteidiger zum Urteil. Die Namen der zuständigen Richterinnen und Richter finden in der Regel keine Erwähnung. Wird ein Aktenzeichen veröffentlicht, so kann anhand der Geschäftsverteilungspläne die zuständige Kammer bzw. der Senat einschließlich seiner Mitglieder ausfindig gemacht werden, falls sich denn keiner der Richter hat vertreten lassen müssen. Eine zuverlässige Auskunft über die Namen der Verantwortlichen ist daher kaum zu erhalten, außer man hatte die Möglichkeit, einem öffentlichen Verfahren beizuwohnen.

Im Fall des angeblich minderjährigen mutmaßlichen Afghanen Abdul D. war auch das nicht möglich, da vor Jugendstrafkammern unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird.

Das für den Mord an Mia aus Kandel zuständige Landgericht liegt in Landau. Im Geschäftsverteilungsplan sind zwei potentiell zuständige Jugendkammern aufgeführt.

 

https://lgld.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Landgerichte/Landau_in_der_Pfalz/Dokumente/Geschaeftsverteilung_Richter_ab_01.01.2018.pdf

2. Strafkammer (Jugendkammer I)  

a) Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Jugendkammer im ersten und zweiten Rechtszug gehören sowie Entscheidungen gemäß § 92 JGG;…

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Kuhs Vertreter des Vorsitzenden: Richter am Landgericht Dr. Sturm Beisitzer: Richter am Landgericht Dr. Sturm Richterin am Landgericht Kurtze …

4. Strafkammer (Jugendkammer II): Strafsachen, in denen die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesen worden sind. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Bork Vertreterin des Richterin am Landgericht Vorsitzenden: Zürker Beisitzer: Richterin am Landgericht Zürker Richter am Landgericht Klewin Richterin Pottmeyer – Krauß

 

Der für das Urteil in Frage kommende Vorsitzende Richter Helmut Kuhs konnte in einem anderen Fall durchaus eine besondere Schwere der Schuld wegen eines Hinschlachtens des Opfers feststellen und deshalb die Höchststrafe verhängen. Die Täter aus einem Clan der organisierten nicht sesshaften Wanderkriminellen genossen halt keinen Flüchtlings- und „Welpen“-Bonus.

 

 https://www.pfalz-express.de/moerlheimer-mordprozess-gericht-bestaetigt-lebenslaenglich/

21. Juni 2018

Keine Reue zeigten die beiden Angeklagten. Besonders L. (stehend, rechts hinten) zeigte sich aggressiv. Fotos: Pfalz-Express/Ahme

Landau. „Lebenslänglich“ lautet das Urteil der Revision des sogenannten „Mörlheimer Mordprozesses“, der die Gerichte nun zum dritten Mal beschäftigt hat.

Und zum dritten Mal mussten sich die Angehörigen der ermordeten 89-Jährigen die schrecklichen Schilderungen des Raubmordes an Schwester und Mutter anhören…

Während der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs das Urteil und dessen Begründung vorlas, wurde es immer lauter und aufgeregter auf der Anklagebank. „Sie haben kein Rederecht mehr“, wandte sich Kuhs an den Angeklagten L. Das Ganze steigerte sich schließlich so sehr, dass am Schluss sechs Polizisten um die Angeklagten postiert waren…

Richter Kuhs hatte noch einmal in seiner Urteilsbegründung den Fall Revue passieren lassen. Er beschrieb das Umfeld der „Zigeuner“ (so nennen sie sich selbst), eines Familienclans von zirka 70 Personen, die zum Teil im Auto, auf Grünflächen und leerstehenden Gebäuden campierten und sich mit kriminellen Machenschaften im Umkreis von 100 Kilometern um Mannheim herum beschäftigten…

Die besondere Schwere der Schuld, was der BHG überprüft wissen wollte, hat das Gericht festgestellt. „Die Ermordete ist regelrecht hingeschlachtet worden“, so Richter Kuhs…

 

Das Hinschlachten eines jungen Mädchens aus Rache und gekränkter Eitelkeit scheint bei den Landauer Richtern wohl nicht so schwer zu wiegen. Da hält man es sogar für zumutbar, dass die Eltern des ermordeten Mädchens bereits in wenigen Jahren dem Täter wieder in Freiheit auf der Straße begegnen könnten.

 

https://www.welt.de/vermischtes/article181400166/Abdul-D-wegen-Mordes-verurteilt-Achteinhalb-Jahre-Haft-fuer-Messerstecher-von-Kandel.html

Stand: 03.09.2018

Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Abdul D. akzeptiert das Urteil. „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Er rechne damit, dass sein Mandant nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe Abdul D. noch einmal Reue bekundet…

 

Wie soll ein mutmaßlicher Afghane ohne Papiere und korrekte Altersangabe abgeschoben werden? Wer‘s glaubt…

Wenn weiterhin ausländische Gefährder und Gewalttäter nicht abgeschoben werden und die Taten von mordenden Flüchtlingen zu großen Teilen im Rahmen einer Kuscheljustiz extra mild bestraft werden, dann  ist es nur eine Frage der Zeit, bis die gewaltbereiten Teile der Bevölkerung  zur Selbstjustiz greifen.

Ob auch die zur Friedfertigkeit erzogenen Deutschen sich in absehbarer Zeit zum Zweck der Selbstverteidigung bewaffnen werden, bleibt fraglich. Bislang sind es hauptsächlich die „Reichsbürger“, die schon jetzt intensiv Vorsorge treiben, meist legale Waffen horten und ihren Einsatz trainieren.

Frauen legen sich Pfeffersprays zu oder Alarmgeräte, die einen schrillen Ton von sich gegeben.  Manche erlernen einen Kampfsport oder besuchen einen Selbstverteidigungskurs. Ob das alles etwas nützt, bleibt fraglich. Die Angreifer aus dem Nahen Osten und aus Afrika wurden in Gesellschaften sozialisiert, in denen die Gewalt an der Tagesordnung ist. Die Regelung von Konflikten, auch schon von Beleidigungen, mit Messern ist dort in bestimmten Gesellschaftsschichten üblich. Um in Krisengebieten zu überleben mögen diese Verhaltensweisen teilweise sogar notwendig sein.

In Deutschland sind seit der Abschaffung der Wehrpflicht nur noch kleine Teile der Bevölkerung im Kampf trainiert. Die deutsche Zivilbevölkerung hat kampferprobten Arabern und Afrikanern wenig entgegenzusetzen.

Die Zahl der Übergriffe könnte in den kommenden Monaten und Jahren sogar exponentiell wachsen. Die Sicherheitsbehörden, die Politiker und die Medien versuchen, die Zahl der tatsächlich begangenen Taten zu verschweigen. Es wird meist nur berichtet, wenn es Tote gab und wenn der Zuwanderungsstatus bereits durch einen Leak öffentlich geworden ist.

In Kandel gab es als Antwort auf das Urteil erneut einen Schweigemarsch, zu dem sich nur noch ca. 80 Menschen getraut haben sollen. Diejenigen, die friedlich gegen das Staatsunrecht demonstrierten, wurden nach dem folgenden Bericht von den linken Gegendemonstranten sogar in Sprechchören mit dem Tod bedroht. Was für eine „vorbildliche“ Gegendemo – pro Mord aus Hass – passend zur Tat des Abdul D.!

Gegen Morddrohungen von Linksextremen wird nichts unternommen, sie werden nicht einmal in der Öffentlichkeit scharf verurteilt.  Anschläge gegen AfD-Mitglieder sind mittlerweile an der Tagesordnung, zur Freude der Mainstream-Medien und eines Großteils der Politiker in Regierungsverantwortung. Ein staatliches Gewaltmonopol verliert auch dann seine Legitimation, wenn Anschläge auf Rechte als Kavaliersdelikte behandelt werden.

 

https://www.pfalz-express.de/demos-in-landau-80-kandel-ist-ueberall-teilnehmer-stehen-1-000-gegenprotestanten-gegenueber/

  1. September 2018

Geschätzt tausend Menschen protestierten gegen „Kandel ist überall“ auf dem Landauer Rathausplatz.
Fotos: Pfalz-Express

… Aufgerufen hatte ursprünglich das Bündnis „Kandel ist überall“, das das Urteil gegen den Mörder von Mia V. aus Kandel als zu mild empfunden hatte. Das Motto zur Kundgebung lautete: „Wir fordern Schutz, Sicherheit und mehr Gerechtigkeit“.

“Kandel ist überall“ hatte seinen Anfang in Kandel genommen und dort zu Beginn des Jahres mehrere tausend Teilnehmer mobilisiert. Dieses Mal waren es nach Polizeiangaben lediglich rund 80 Teilnehmer, die sich auf dem Rathausplatz versammelt hatten…

Ihnen gegenüber standen zuerst etwa 400 bis 500 Teilnehmer der vom Studierendenausschuss (Asta) der Uni Landau angemeldeten Gegendemonstration (unter dem Motto „Gemeinsam auf die Straße zu gehen für eine unabhängige Justiz und die Wahrung des Rechtstaats“)...

Immer mehr Menschen schlossen sich der Asta-Kundgebung an, so dass wenig später rund 1.000 Personen gegen die 80 „Kiü“-Teilnehmer standen, diesen gegenüber mit lauten Pfeifkonzerten ihren Unmut ausdrückten oder „Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“ riefen… In der Stiftskirche fand währenddessen ein Friedensgebet statt, an dem etwa 250 Personen teilnahmen…

Während „Kandel ist überall“ zum Landgericht zog, dort die Neutralität der Richter anzweifelte und von einem „Migrantenbonus“ sprach, hieß es auf der anderen Seite „Nazis raus“ oder „Zähne zeigen gegen Rassismus“. Die Gegendemonstranten brüllten heraus, was sie von den Teilnehmern des Schweigemarsches hielten: „AfD – Affen ficken Deutschland“, „Drecksnazis, wir bringen euch um“ – skandiert von fast ausschließlich jungen Leuten. Die andere, viel kleinere Gruppe, war mit Kerzen in der Hand vom Rathausplatz zum Landgericht unterwegs…

 

Das Motto der Gegendemonstration „für eine unabhängige Justiz und die Wahrung des Rechtstaats“ ist blanker Hohn.

Solche hasserfüllten Studierenden, angepeitscht durch einen linken Antifa-Asta, oder auch die Luftballon tragenden Naiven, die unbedingt und bedingungslos auf der Seite der „Guten“ stehen wollen, werden am leichtesten zu den Opfern von Übergriffen durch diejenigen, deren Gewalttaten sie zu verniedlichen versuchen. Diese Menschen haben jegliche rettenden Instinkte verloren und werden erst merken, dass ihr willkommen geheißener kampferprobter Zuwanderer gefährlich ist, wenn ihnen das Messer bereits im Rücken steckt. „Watch your back!“. Es werden Zeiten kommen, da werden nur diejenigen überleben, die entweder in einer Gefahrensituation rechtzeitig losrennen oder aber die Kunst der Selbstverteidigung in ausreichendem Maße beherrschen und adäquat bewaffnet sind. Die ideologisch geblendeten ohne jeglichen Hauch einer Intuition werden die Verlierer sein.

 

Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.

 

 

 

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