Die Gewaltenteilung funktioniert immer dort besonders gut, wo es den Bürgern schadet.
Wir befinden uns nicht in einer wehrhaften Demokratie, wie es der Verfassungsschutz gerne unterstreicht, wenn es Richtern möglich ist, das seelische Wohl von islamistischen Gefährdern über die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu stellen. Unter dem Vorwand einer hypothetischen Foltergefahr in den Heimatländern Abschiebungen zu verhindern ist gleichzusetzen mit einer Kapitulation vor den Feinden unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates bzw. dem, was noch davon übrig ist. Die Justiz macht sich hiermit zum Gespött dieser Deutschlandhasser, die den Tod von „Ungläubigen“ rechtfertigen und junge Muslime radikalisieren und für den Dschihad rekrutieren.
Der aus Bochum am 13. Juli 2018 in einer Nacht-und-Nebelaktion nach Tunesien abgeschobene 42-jährige islamistische Gefährder Sami A. soll – wenn es nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht – umgehend nach Deutschland zurückgeholt werden. Die CDU-FDP-Landesregierung in NRW lehnt das derzeit noch ab, die Ausländerbehörde in Bochum ebenfalls.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/fall-sami-a-stadt-bochum-soll-45-000-euro-zwangsgeld-zahlen-56660180.bild.html
Das Oberverwaltungsgericht in Münster – hier wird über die Vollstreckung der Zwangsgelder entschieden Foto: Bernd Thissen / dpa, WAZ FotoPool
14.08.2018 – 09:33 Uhr
Im juristischen Tauziehen um den abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. (44) drohen dem Ausländeramt Bochum jetzt Zwangsgelder in Höhe von 45 000 Euro!…
Dreimal habe die Anwältin von Sami A. bereits Geldstrafen beantragt. Begründung: die Stadt bemühe sich trotz Gerichtsbeschluss nicht ausreichend, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat zurückzuholen…
Der Ausgang dieses unwürdigen juristischen Tauziehens ist völlig unklar. Ich würde mich nicht wundern, wenn die tunesische Regierung den Gefährder ohne Anspruch auf Asyl letztendlich doch ausreisen lässt. Zurzeit werden in anderen Teilen Deutschlands und auch aus NRW durchaus Straftäter und Gefährder nach Tunesien abgeschoben. Es wundert, warum die Richter in diesen Fällen keine Bedrohung durch Folter gelten lassen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat vor wenigen Tagen für einen verurteilten IS-Unterstützer eine Ausweisungsverfügung erlassen – wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article180983768/Duesseldorf-IS-Unterstuetzer-aus-der-Haft-nach-Tunesien-abgeschoben.html
11.08.2018
…Wie das Blatt berichtet, wurde der 42-Jährige direkt aus der Justizvollzugsanstalt Dortmund zum Flughafen Frankfurt gebracht. Von dort sei er in Begleitung von Beamten der Bundespolizei mit einer Linienmaschine in die tunesische Hauptstadt Tunis gebracht worden…
Die Städteregion Aachen hatte eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil von dem 42-Jährigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Einen Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung lehnte das Verwaltungsgericht Aachen Ende Juli ab…
Für großen Wirbel hatte zuletzt die juristisch umstrittene Abschiebung von Osama Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. gesorgt. Der Islamist war am 13. Juli ebenfalls von Düsseldorf aus nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Abschiebung am Vorabend wegen angeblich drohender Folter für unzulässig erklärt hatte. Der Beschluss erreichte die Ausländerbehörde Bochum erst, als A. bereits im Flugzeug saß…
Dass Sami A. ein Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens war, ist nicht gesichert. Zweifelsfrei jedoch scheint festzustehen, dass der seit 20 Jahren in Deutschland lebende Tunesier Salafisten-Kreisen angehört, zur Radikalisierung der Szene beigetragen hat und dass er den islamistischen Terror gut heißt. Auch wenn er selbst keine Terroranschläge begeht genügt dieser Umstand, um eine Ausweisung wegen der Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Inneren Sicherheit zu rechtfertigen.
http://www.wz.de/home/politik/nrw/fall-sami-a-stamp-will-bis-an-die-grenze-des-rechtsstaats-gehen-1.2726352?page=2
- Juli 2018
Die Justiz war seit 2006 in 14 Verfahren mit Sami A. beschäftigt, heißt es in einer Antwort der Landesregierung…
Die erste Entscheidung gegen eine Abschiebung von Sami A. fiel im Jahr 2010 unter der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Im Juni 2016 erfolgte eine weitere Entscheidung zugunsten von Sami A. durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entgegen eines durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Juli 2014 widerrufenen Abschiebeverbots. Beide Urteile waren vom Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt worden.
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bin-laden-leibwaechter-abschiebung-102.html
02.05.2018
…Bisher wurde die Abschiebung von Sami A. durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 verhindert. Die Richter hatten festgestellt, dem 42-Jährigen drohe bei einer Rückkehr nach Tunesien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“…
Warum entscheiden deutsche Richter gegen die Sicherheit der eigenen Bevölkerung?
Solche Urteile müssen in jedem von ideologischer Indoktrinierung unabhängig denkendem Menschen Empörung und Verzweiflung auslösen. SPD-Politiker, Grüne und von diesen während ihrer Zeit der Regierungsverantwortung ernannte Richterinnen und Richter argumentieren stets mit dem Erhalt des Rechtsstaates, um Abschiebeverbote für unseren Rechtsstaat ablehnende ausländische Gefährder oder Kriminelle zu rechtfertigen.
Man kann das Recht nicht erhalten, indem man das Unrecht gewähren lässt, damit das Recht nicht dem Unrecht weichen möge. Aber genau diese völlig absurde Vorgehensweise postulieren linke Gutmenschen-Juristen.
Diese sogenannte Elite, die eine märtyrerhafte Durchsetzung des Grundgesetzes fordert, gehört zu großem Anteil zu den „Kindern der 70er“, erzogen von den 68ern, im Selbsthass gegen das eigene Volk.
https://www.derwesten.de/region/sami-a-sondersitzung-landtag-id214888999.html
am 20.07.2018
… Die unabhängigen Gerichte prüfen den Fall, kontrollieren damit den Staat und schützen den Bürger zum Beispiel vor willkürlichen Entscheidungen der Staatsgewalt. Eben das ist es, was man unter dem Begriff Rechtsstaat versteht. Wenn man bei Sami A. eine Ausnahme macht, hebelt man den Rechtsstaat aus, fürchten Kritiker: Auch für einen Gefährder wie A. muss das Grundgesetz gelten – in diesem Fall geht es also um ein wichtiges Grundsatzproblem.
Auch der Deutsche Anwaltsverein übte heftige Kritik an der Abschiebung von Sami A. „Das ist nicht tricky und nicht witzig. Das ist ein schwerer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien“, sagte der Präsident des Vereins, Ulrich Schellenberg.
Felix Banaszak, Chef der NRW-Grünen, äußerte in einem Kommentar für die linke Tageszeitung „taz“ ebenfalls die Befürchtung, dass die Abschiebung den Rechtsstaat untergräbt: „Mittlerweile reicht eine ‚drohende Gefahr‘, die Angst vor der Angst, den Rechtsstaat de facto außer Kraft zu setzen.“…
https://www.welt.de/regionales/nrw/article179463108/SPD-und-Gruene-fordern-Sondersitzung-zu-Sami-A.html
Veröffentlicht am 16.07.2018
Düsseldorf (dpa) – Zum Fall Sami A. fordern SPD und Grüne im Landtag von Nordrhein-Westfalen kurzfristig eine Sondersitzung des Rechtsausschusses trotz der parlamentarischen Sommerpause. Die schwarz-gelbe Landesregierung stehe im Verdacht, ein deutsches Gericht getäuscht und geltendes Recht missachtet zu haben, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Sarah Philipp, am Montagabend in Düsseldorf. «Deshalb beantragen wir eine Sondersitzung des Rechtsausschusses noch in dieser Woche.»
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Monika Düker fordert ebenfalls rasche Aufklärung. «Es deutet alles darauf hin, dass die Abschiebung Sami A.s nur durch die Täuschung eines Gerichts durch Bundes- und Landesbehörden gelingen konnte», sagte sie in der gemeinsamen Mitteilung…
Nur wenige SPD-Politiker äußern Bedenken gegenüber der Gefährder-Kuschel-Justiz. Besondern unter denen mit Migrationshintergrund gibt es noch Menschen mit klarem Verstand, wie den Bochumer SPD-Politiker Serdar Yüksel, der sich bereits 2016 deutlich gegen ein Bleiberecht für Sami A. ausgesprochen hatte.
https://www.derwesten.de/politik/bin-ladens-vertrauter-darf-bleiben-debatte-um-urteil-fuer-sami-a-id11923815.html
Christopher Onkelbach und Stephanie Weltmann
am 16.06.2016 um 18:58 Uhr
…„Leute wie Sami A. haben in Deutschland nichts zu suchen und sind eine Gefahr für junge Menschen, die durch ihn radikalisiert werden könnten“, sagt der Bochumer Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) dieser Zeitung.
Sami A. gilt als Drahtzieher in der deutschen Islamistenszene…
Über mögliche Hintergründe des Richterspruchs könne er nur spekulieren: Die lange Verfahrensdauer sowie der nach seiner Ansicht ungewöhnliche Urteilsspruch könnten darauf hindeuten, so Yüksel, dass Sami A. vom Bundesamt für Verfassungsschutz angeworben worden sein könnte. Belege dafür habe er nicht. Das Verwaltungsgericht indes verweist auf die Gefahr, die Sami A. in Tunesien drohe: „Er ist eine so exponierte Persönlichkeit, dass er in jedem Fall zum Verhör gebeten und wohl auch festgesetzt werden würde.“…
Es ist nicht auszuschließen, dass Sami A. als V-Mann tätig war, wie vermutlich der Attentäter von Berlin Anis Amri. Wenn Sami A. für den NRW-Verfassungsschutz gearbeitet hätte, würde es auch Sinn machen, dass die Abschiebung gegen den Beschluss des Gerichts erst nach Abwahl der rot-grünen Landesregierung in NRW erfolgt ist. Sami A. könnte sich wie wohlmöglich auch Anis Amri nur zum Schein haben anwerben lassen, um sich dann unter der schützenden Hand des NRW-Verfassungsschutzes gefahrlos vernetzen zu können. Die Düsseldorfer Zelle, zu der Sami A. Kontakt gehabt haben soll, ist schließlich bilderbuchmäßig aufgeflogen. Die Hinweise auf die Terrorzelle sollen allerdings aus den USA stammen, angeblich von der NSA. Das sieht eher nach einer CIA-gesteuerten Terror-Dilettantentruppe wie der Sauerlandgruppe aus als nach einem Projekt des Verfassungsschutzes, was ein Mitwirken des Sami A. in beiden Lagern jedoch keineswegs ausschließt. Gerade die Aussage aus dem folgenden SPIEGEL-Artikel, man habe angeblich Hinweise auf eine Düsseldorfer Zelle in Osama bin Ladens Versteck gefunden, unterstützt diese weitere Hypothese. Es handelt sich um das übliche Narrativ, bei dem der 11. September als in Stein gemeißelt in die Geschichtsbücher Eingang finden soll, mit Hilfe der „Beweise“ aus der angeblich erst 2011 erfolgten Tötung Osama Bin Ladens ohne Leiche .
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/duesseldorfer-zelle-bundesanwaltschaft-fordert-hohe-haftstrafen-a-996358.html
Donnerstag, 09.10.2014
… Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. sei der „bislang höchstrangige Qaida-Kader vor einem deutschen Gericht„. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen „zu schlachten“. Er habe eine Serie möglichst aufsehenerregender Terroranschläge im Auftrag der Qaida-Führung vorbereitet…
Außerdem habe sie sich über Sicherheitsvorkehrungen an Bahnhöfen und Flughäfen informiert. „Ein konkretes Ziel war nicht feststellbar, der Entschluss für den Anschlag ist aber unzweifelhaft“, sagte Gorf….
Ziel sei es gewesen, „Angst und Schrecken zu verbreiten“ aus Vergeltung für den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan. „Sie erhofften sich von den Mordtaten Vergebung ihrer Sünden und das Paradies“, sagte Gorf…
In mitgelesenen E-Mails an die Qaida-Führung stand: „Oh, unser Scheich, wir halten noch unser Versprechen. Wir werden mit dem Schlachten der Hunde anfangen.“ Hinweise auf eine Düsseldorfer Qaida-Zelle waren der US-Bundespolizei FBI zufolge auch im Versteck von Terroristen-Chef Osama bin Laden entdeckt worden…
Die schwammige Äußerung von Innenminister Jäger im Jahr 2012 bezüglich des Kontaktes von Sami A. zu mehreren Mitglieder der Düsseldorfer Zelle lässt Fragen offen. Sami A. sei schließlich mit einer Deutschen verheiratet und habe drei Kinder, gab der Innenminister zu bedenken. Die Deutsche ist eine eingebürgerte Tunesierin, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihre Kinder im Sinne ihres Mannes zu guten Salafisten erzieht, gegen unsere Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und im Hass auf das Land, das sie ernährt.
https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article109083587/NRW-wird-Ex-Bin-Laden-Leibwaechter-nicht-los.html
Veröffentlicht am 07.09.2012
… Das Innenministerium bestätigte, dass Sami A. bislang fast 20.000 Euro staatliche Transferleistungen erhalten hat. Sami A. hatte in Bochum eine eigene Moschee gründen wollen. Er soll auch Kontakt zu mehreren der mutmaßlichen Terroristen der Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle gehabt haben. „Es mag der Öffentlichkeit seltsam vorkommen, dass ein solcher Gefährder mitten unter uns lebt“, räumte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ein. Sami A. sei aber auch mit einer Deutschen verheiratet und habe drei Kinder. Der CDU-Abgeordnete Peter Biesenbach sagte, die Ehefrau sei kurz vor der Heirat eingebürgert worden. Familienangehörige der Frau sollen sich angeblich im Al-Qaida-Umfeld bewegen. Sami A. soll sich im Jahr 2000 in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan aufgehalten haben. Dies war seinerzeit aber noch nicht strafbar…
Die familiäre Einbindung des Sami A. war auch für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein geeigneter „humanitärer“ Vorwand, obwohl Ehe, Kinder und islamistischer Terror einander keineswegs ausschließen.
https://www.waz.de/staedte/bochum/warum-bin-ladens-ex-leibwaechter-in-bochum-bleiben-darf-id11921956.html
… Zur gleichen Zeit hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. mit Abschiebung gedroht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf. Dabei spielte für die Richter auch eine Rolle, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie mehrere kleine Kinder mit deutschem Pass hatte…
Die Argumentation der zuständigen Richter gegen die Abschiebung spricht eher für eine ideologisch begründete Entscheidung.
Die verschiedenen Verfahren um Sami A. sind undurchsichtig, die Zusammenhänge für Nicht-Juristen schwer nachvollziehbar. Entscheidend für die Forderung nach einer Rückholung des Gefährders scheint aber der Ausgang des Verfahrens zu sein, das durch die Kammer 7 a um den Vorsitzenden Richter Oliver Engsterhold geführt wurde, so wie es einer offiziellen Mitteilung des Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu entnehmen ist.
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/06_180713/index.php
… Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurden seit Ende Juni von dem Antragsteller drei Verfahren betrieben. Zwei gegen die Ausländerbehörde der Stadt Bochum gerichtete Verfahren, nämlich um die Androhung der Abschiebung (Az.: 8 L 1240/18) und ein Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO auf Abschiebungsschutz bis zur Entscheidung im Verfahren 7a L 1200/18.A (8 L 1304/18) sowie ein gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gerichtetes Verfahren gegen den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsverboten (7a L 1200/18.A)…
05.07.2018
Übertragung des Verfahrens 7a L 1200/18.A von der gesetzlich zunächst zuständigen Einzelrichterin auf die Kammer aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfragen…
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/171211-Geschaeftsverteilungsplan-2018.pdf
7a. K A M M E R Vorsitzende: Vorsitzender Richter am VG Engsterhold Weitere Richter: Richterin am VG Petersen Richterin Schäfers Geschäftsbereich Asylrecht betreffend Ägypten, Algerien, Angola, Cote d’Ivoire, Gambia, Ghana, Marokko, Niger, Simbabwe, Togo und Tunesien.
Die zunächst vorläufige aber angeblich nicht anfechtbare Entscheidung vom 12. Juli 2018, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, begründet die Kammer wie folgt:
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/05_180713/index.php
Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin nicht möglich
13.07.2018
… Mit Bescheid vom 20. Juni 2018 widerrief das BAMF die Feststellung dieses Abschiebungsverbotes erneut und ordnete die sofortige Vollziehung des Bescheides an. Hiergegen richtet sich der mit Beschluss vom am 12. Juli 2018 beschiedene Antrag des Tunesiers.
Der Einschätzung des BAMF vermochte sich die 7a. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht anzuschließen und verblieb damit im Ergebnis bei ihrer Einschätzung im Urteil vom 15. Juni 2016. Die Kammer konnte – anders als das BAMF in dem Bescheid vom 20. Juni 2018 – nicht feststellen, dass sich die Verhältnisse in Tunesien so weit geändert hätten, dass für den Antragsteller im Fall der Rückkehr nach Tunesien keine beachtliche Gefahr mehr bestehe. Eine diplomatische verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung, dass dem Antragsteller im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, liegt nach den Feststellungen der Kammer nicht vor. Die Erklärung des tunesischen Ministers für Menschenrechte vom 1. Mai 2018 sei nicht gegenüber staatlichen Stellen, sondern allein gegenüber einem deutschen Presseorgan abgegeben worden und reicht deshalb nach Auffassung der Kammer nicht aus, um die Sicherheit des Antragstellers vor menschenrechtswidriger Behandlung in Tunesien zu gewährleisten.
Aufgrund der aktuellen Widerrufsentscheidung des BAMF drohte die Ausländerbehörde der Stadt Bochum dem Antragsteller die Abschiebung nach Tunesien an. Diese Maßnahme ist aufgrund der bisher bestehenden tatsächlichen Duldung des Aufenthalts des Klägers in Deutschland erforderlich, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Mit Beschluss vom 11. Juli 2018 (8 L 1240/18) hat die für die aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erachtet, da der Antragsteller ausreisepflichtig ist. Die Abschiebungsandrohung kann unabhängig vom Bestehen der durch das BAMF zu prüfenden Abschiebungsverbote ausgesprochen werden und dient lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung.
Zum Hintergrund:
Der 1976 geborene Kläger ist tunesischer Staatsangehöriger, der 1997 zu Studienzwecken nach Deutschland eingereist ist. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2000 eine militärische und ideologische Ausbildung in einem Ausbildungslager der Al Kaida in Afghanistan absolviert und zeitweise zur Leibgarde von Osama Bin Laden gehört zu haben. Anschließend soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Kläger hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt…
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung vom 15. Juni 2016 insbesondere klar, dass die Frage islamistischer oder salafistischer Vergangenheit oder Betätigung des Klägers für die Entscheidung keine Rolle gespielt habe. Dem Verbot, Menschen der Folter auszusetzen, komme im internationalen und nationalen Recht ein so hoher Stellenwert zu, dass niemand einem entsprechenden Risiko ausgesetzt werden dürfe.
Aktenzeichen: 7a L 1200/18.A
Die Begründung des Gerichts ist unschlüssig. Der Aufenthalt in einem Ausbildungslager war im Jahr 2000 ohnehin noch nicht strafbar. Die Tätigkeit als salafistischer Prediger scheint in mehreren Verfahren zweifelsfrei festgestellt worden zu sein. Die Erklärung eines tunesischen Ministers soll angeblich nicht ausreichen, der arme Gefährder könne trotzdem durch Unmenschlichkeit gefährdet sein. Am deutlichsten aber zeigt der letzte Satz die wahre Geisteshaltung der zuständigen Richter. Den höchsten Stellenwert im deutschen Recht hat der Schutz von Ausländern vor Folter in ihren Heimatländern. Das Verbot, Islamisten dieser Gefahr auszusetzen, bewerten die Richter als höher stehend als das Recht auf Leben der eigenen Bevölkerung. Das Abschiebeverbot wegen Foltergefahr rechtfertigt also Kollateralschäden in Form von Terroranschlägen und Morden aus islamistischem Hintergrund in Deutschland.
Das Leben Fremder wird hier ganz eindeutig über das Leben der eigenen Landsleute gestellt, mit dem Argument von Folter, die auch nach deutschem Recht nicht gänzlich unzulässig ist. Schon viele politische Gefangene wurden mit Hilfe der Isolationsfolter psychisch und physisch zerstört. Wenn es nach diesen Richtern ginge, müsste ein Verbot auch für Auslieferungen nach Deutschland gefordert werden. Aber diese vom Selbsthass erleuchteten Hyper-Moralisten kennen nur das Leid der Anderen – woanders.
Der Vorsitzende Richter Oliver Engsterhold als Hauptverantwortlicher für die Entscheidung gegen die Abschiebung wurde, wie es aussieht, erst im April 2017 kurz vor Ende der rot-grünen Herrschaft in NRW auf seinen derzeitigen Leitungsposten als Vorsitzender Richter befördert, vermutlich um im Sinne der SPD und der Grünen weiterhin Abschiebungen von Gefährdern juristisch zu blockieren, auch wenn die aktuelle schwarz-gelbe Landesregierung einen anderen Kurs einzuschlagen gedenkt.
https://www.justiz.nrw.de/JM/jmbl/archiv_2017/20170415.pdf
Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 15. April 2017, Nr. 8
(S. 100) OVG und Verwaltungsgerichte
Ernannt:
… z. Vors. Richter/in am VG: Richter/in am VG Oliver Engsterhold in Gelsenkirchen, Andrea Kleinschmidt u. Susette Schuster in Köln;
Auch beim Oberverwaltungsgericht in Münster sitzen ganz ohne Zweifel die politisch korrekten „Gutmenschen-Juristen“ fest im Sattel.
Die automatisch nach einer Abschiebung verhängte Wiedereinreisesperre in den Schengen-Raum wirkt bislang wohl bei einem Rückkehr-Versuch per Flugzeug zuverlässig und seit Juni 2018 teilweise auch bei den Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Bei Sami A. wäre ich mir da allerdings nicht so sicher, da dieser ja niemals einen Asylantrag in Österreich gestellt hat. Die Verschärfung der Ausführungsbestimmungen greift ohnehin nicht, wenn wie im folgenden Fall Grenzkontrollen wie an der Grenze zu Frankreich generell nicht durchgeführt werden dürfen.
https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/illegale-migranten-werden-oft-im-zug-gefasst-27194440.html
Stuttgart / Kathrin Kammerer 21.07.2018
Der Nigerianer Jeffrey Omorodion wurde im März gemeinsam mit seiner Familie aus Baden-Württemberg nach Frankreich abgeschoben… Bei der Abschiebung hatte er die Beamten mit einem Messer bedroht. Obwohl gegen ihn ein Aufenthalts- und Einreiseverbot verhängt wurde, reiste Omorodion mit Frau und Kindern einen Tag später wieder nach Deutschland ein. Seitdem lebt die Familie in Pforzheim.
Während des Union-Streits über den Masterplan Migration wurde fast ausschließlich über die deutsch-österreichische Grenze diskutiert…
Die meisten illegalen Migranten wurden im ersten Quartal 2018 in Zügen aufgegriffen (44 Prozent), gefolgt von Bahnhöfen (27 Prozent) und Fernbussen (13 Prozent). Auch Jeffrey Omorodion kam per Zug von Frankreich nach Deutschland zurück. Kontrolliert wurden er und seine Familie beim erneuten Grenzübertritt nicht, denn die französisch-deutsche Grenze ist eine Schengen-Binnengrenze: Hier darf die Bundespolizei keine festen Grenzkontrollen durchführen.
Eine Ausnahmeregelung gibt es nur an der deutsch-österreichischen Grenze: Dort wurden im September 2015 die Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt, dort können Bundespolizisten also auch die Einreise nach Deutschland verweigern („Zurückweisung“)…
Jeffrey Omorodion und seine Familie kamen über die Erstaufnahmestelle in Karlsruhe schließlich nach Pforzheim. Sein Asylantrag wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht geprüft, da er bereits in einem anderen Schengen-Land einen Antrag gestellt hat, erklärt das Innenministerium. Gegen die erneute Überführung der Familie nach Frankreich wurde jedoch geklagt: „Eine Rückführung kann frühestens nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen“, sagte der Ministeriumssprecher…
Und wie immer kann geklagt werden gegen die erneute Abschiebung und das trotz illegaler Wiedereinreise.
Die tunesischen Behörden scheinen im Fall Sami A. ebenfalls einzuknicken. Wenn sie nicht mehr wissen, wo sich der abgeschobene Gefährder mittlerweile aufhält, dann ist damit zu rechnen, dass dieser Feind der Demokratie bald als neuer Asylsuchender an der deutschen Grenze steht. Sami A. müsste nur in Spanien anlanden und dann über Frankreich per Zug nach Deutschland zurückkehren. Er könnte also entweder per Schlepper-Service das Mittelmeer überqueren oder per Flugzeug zurück geholt werden, sofern das Oberverwaltungsgericht in Münster den Rückholbeschluss aus Gelsenkirchen bestätigt. Das ist in Anbetracht der bislang vom OVG getroffenen Entscheidungen als nicht unwahrscheinlich einzustufen. Bei all dem rot-grünen Geschrei nach „Rechtsstaatlichkeit“ ist zu befürchten, dass die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung und die Bundesregierung dann ebenfalls einknicken und den Beschluss zähneknirschend umsetzen. Man möchte ja nicht in die Nähe der AfD gerückt werden. In Bezug auf kriminelle „Gäste“ ist das Grundgesetz als heilig zu behandeln, hier heißt es „im Zweifel für den Islamisten“. Für deutsche Angeklagte wie beim NSU-Verfahren gilt diese Forderung nicht und ein Urteil trotz fehlender Beweise nach dem Grundsatz „im Zweifel für die Anklage“ erzeugt in der Öffentlichkeit keinerlei breite moralische Entrüstung.
Falls Sami A. aus Hass auf die Deutschen wegen der „unmenschlichen“ Trick-Abschiebung dann während seines erneuten Weges durch die juristischen Instanzen doch zur terroristischen Tat schreiten sollte, so kann man denjenigen die Schuld zuschieben, die den Gefährder ins Flugzeug Richtung Tunesien gesetzt hatten, und die „Gutmenschen“ waschen ihre Hände in Unschuld.
https://www.welt.de/politik/article180983578/Ex-Leibwaechter-Bin-Ladens-Tunesien-hat-Zweifel-an-Schuld-von-Sami-A.html
Stand: 11.08.2018
… Die tunesischen Ermittlungsbehörden sind noch unentschlossen, ob sie den aus Deutschland in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abgeschobenen Gefährder Sami A. anklagen werden. „Zurzeit spricht mehr für seine Unschuld als für eine Verwicklung in terroristische Netzwerke“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Tunis dem „Spiegel“.
Der angebliche Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens kann sich frei im Land bewegen und muss sich nur auf Zuruf bei der Polizei melden. Wo sich der 42-Jährige befindet, weiß das Justizministerium nicht. Sami A. soll sich laut Zeugenaussagen im Jahr 2000 in einem Qaida-Ausbildungslager in Afghanistan aufgehalten haben, was er bestreitet; die Ermittlungen werden noch Wochen dauern…
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nahm das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach massiver öffentlicher Kritik wegen seiner Entscheidung in Schutz. Natürlich stehe es jedem frei, gerichtliche Entscheidungen auch kritisch zu bewerten, sagte Biesenbach der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wenn Richter wegen kontroverser Urteile persönlich beleidigt und bedroht werden, ist das jedoch völlig inakzeptabel und kann zudem eine Straftat darstellen.“
„Unabhängig davon, wie man zu den Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Fall von Sami A. steht, bin ich überzeugt, dass die Richter sie nach bestem Wissen und Gewissen in richterlicher Unabhängigkeit getroffen haben, wie es ihre Aufgabe ist“, sagte Biesenbach. Die inhaltliche Überprüfung werde nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vornehmen…
Und auch der neue CDU-NRW-Justizminister nimmt die Richter in Gelsenkirchen, die unser Recht ad absurdum führen, mittlerweile in Schutz, weil sie – wie überraschend – beleidigt und bedroht werden. Er äußert sich überzeugt davon, dass die Kammer 7 a um Oliver Engsterhold, so wie es sein soll, nach bestem Wissen und Gewissen in richterlicher Unabhängigkeit entschieden habe, … im Wissen um die deutsche Erbschuld, mit dem Gewissen der politischen Seilschaft und unabhängig von jeglichem gesunden Menschen-Verstand und Selbsterhaltungstrieb.
Richter-Schaf zum Wolf:
„Du darfst in unserer Herde verweilen, denn es ist unser oberstes Gesetz, niemanden dem Hungertode preis zu geben.“
Nachtrag vom 17. August 2018:
Der 17. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat erwartungsgemäß entschieden, dass Sami A. zurückgeholt werden muss. Die beiden Pressemitteilungen des Gerichts sollen suggerieren, dass es sich hierbei um eine alternativlose Entscheidung handele, da die Abschiebung selbst rechtswidrig erfolgt sei und man im Rahmen dieses Verfahrens überhaupt nicht die Aufgabe habe zu prüfen, ob Sami A. tatsächlich Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Eilverfahren sei unanfechtbar und das Klageverfahren selbst laufe noch. Trotz der erheblichen von ihm ausgehenden Gefahr soll Sami A. also bis zum Abschluss aller möglichen Instanzen weiterhin in Deutschland leben dürfen.
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_180815/index.php
Sami A.: Oberverwaltungsgericht bestätigt Rückholverpflichtung
- August 2018
… Für eine Prüfung der Frage, ob dem Antragsteller in Tunesien Folter oder unmenschliche Behandlung droht, sei hier kein Raum. Insoweit sei der Senat an die weiterhin wirksame Entscheidung des Bundesamtes aus dem Jahr 2010 gebunden. Die dort getroffene Feststellung gelte vorerst fort, nachdem das Verwaltungsgericht die Vollziehung des Widerrufsbescheides des Bundesamtes vom 20. Juni 2018 ausgesetzt habe. Über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs sei abschließend in dem (beim Verwaltungsgericht anhängigen) Klageverfahren zu befinden…
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar
Aktenzeichen: 17 B 1029/18 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 8 L 1315/18)
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/35_180815/index.php
Fragen und Antworten zum Fall Sami A. aus Anlass des Beschlusses des OVG NRW vom 15. August 2018 – 17 B 1029/18
2. Was bedeutet die Anordnung der sofortigen Vollziehung?
Die Klage gegen einen belastenden Bescheid hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, um die Schaffung vollendeter Tatsachen vor der Entscheidung über die Klage zu verhindern.
6. Hat das Oberverwaltungsgericht den asylrechtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 – 7a L 1200/18.A – inhaltlich überprüft?
Nein. Dieser Beschluss ist als asylrechtliche Entscheidung im Eilverfahren unanfechtbar… Für die vom OVG nur zu beurteilende ausländerrechtliche Frage, ob Sami A. nach Deutschland zurückzuholen ist, kommt es allein darauf an, ob die Abschiebung selbst rechtswidrig war und dadurch ein andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, dessen Beseitigung tatsächlich und rechtlich möglich ist…
9. Sami A. wird von den deutschen Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Welche Rolle spielte es für die Entscheidung, dass er nach Deutschland zurückzubringen ist?
Dieser Umstand ist bei der Klärung der Frage der Rechtswidrigkeit der Abschiebung und nachfolgend der Folgenbeseitigung im Wege einer Rückholung unerheblich. Der Ausländerbehörde und den weiteren beteiligten Sicherheitsbehörden obliegt es, in Fortführung des – vor der rechtswidrigen Abschiebung durchgeführten – erforderlichen Sicherheitsmanagements Sami A. im Bundesgebiet zu beobachten und zu kontrollieren.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Gefahr, die von Sami A. ausgeht, völlig unerheblich sei. Es wird angedeutet, dass man ihn ja rund um die Uhr überwachen lassen könne, um Schlimmeres zu verhindern. Dabei wird außer Acht gelassen, dass solch eine Überwachung über 30 Personen bindet, die dann anderorts fehlen. Außerdem kann keine Überwachung eine Gewalttat sicher verhindern. Die Richter des 17. Senats machen es sich leicht, wenn sie sich auf formale Aspekte berufen und die Sicherheit der Bevölkerung als Argument nicht gelten lassen.
In der Öffentlichkeit äußerte sich nur die Präsidentin des OVG Münster und blies sich moralisch auf, um mit erhobenem Zeigefinger anzumahnen, dass die Exekutive Gerichtsentscheidungen umzusetzen habe.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/praesidentin-ovg-nrw-ricarda-brandts-interview-sami-a-abschiebung-rechtsstaat-unabhaengigkeit-gerichte/
Dr. Ricarda Brandts:
…Die Gerichte müssen unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen. Und jeder sollte sich bewusst machen, dass ein Rechtsstaat sich gerade dadurch bewährt, dass er auch die Rechte von Minderheiten schützt, sogar die Rechte derjenigen, die den Rechtsstaat selbst nicht achten.
Im Fall von Sami A. geht es um ein sensibles Feld bei der Abgrenzung der Sicherheit der Bevölkerung und der Rechte derer, die die Sicherheit gefährden oder gar verletzen. Der Rechtsstaat muss sich insoweit durchsetzen, dass auch Gefährder, Straftäter und Terroristen einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und auf Achtung ihrer Menschenwürde haben…
Dr. Ricarda Brandts ist Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW und in dieser Funktion auch Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs. Die 62-jährige Juristin war bis 2013 Präsidentin des Landessozialgerichts NRW in Essen, bevor sie nach Münster berufen wurde.
Interview: dpa
Diese Argumentation der Präsidentin des OVG ist so widersinnig, so mitleidlos und herzlos gegenüber den Opfern der Islamisten, dass es einem den Atem verschlägt. Effektiver Rechtsschutz für engagierte rechtstreue Steuerzahler scheint in diesem „Rechtsstaat“ nicht vorgesehen zu sein.
Ich bewerte das Vorgehen der Stadt Bochum und der Landesregierung NRW als eine Art Notwehr bzw. Nothilfe, um mögliche Terror-Opfer in der Zivilbevölkerung gegen die gewissenlose Entscheidung der Gerichte zu verhindern.
Sollte Sami A. zurückgeholt werden und in Folge dessen direkt oder indirekt für den Tod von Menschen verantwortlich sein, so würden die zuständigen Richter in meinen Augen hierfür eine Mitverantwortung tragen.
Der für die Entscheidung verantwortliche 17. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird durch den Vorsitzenden Richter Joachim Teipel geleitet.
http://www.ovg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/ovg/gvpl_2018.pdf
- S e n a t Vorsitzender: Vorsitzender Richter am OVG T e i p e l Stellv. Vorsitzender: Richter am OVG Dr. P r z y g o d e Richterin am OVG S c h r ö d e r – L o t h o l z
Geschäftsbereich
- Ausländer- und Auslieferungsrecht, soweit es nicht im Asylgesetz oder in § 75 Nr. 12 Aufenthaltsgesetz geregelt ist und soweit die Streitverfahren bei den Verwaltungsgerichten Aachen, Arnsberg oder Gelsenkirchen anhängig geworden sind (0600∗ );
- Verfahren betreffend den räumlichen Aufenthalt oder die Wohnungnahme innerhalb des Bundesgebietes der in § 2 FlüAG genannten Personen nach dem Asylgesetz und §§ 1 und 3 FlüAG (1820, 1920);
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2007/30_071101/index.php
Die Landesregierung hat Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Teipel zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Er übernimmt die Leitung des 17. Senats, zu dessen Geschäftsbereich u. a. Verfahren aus dem Ausländer- und Auslieferungsrecht, dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylrecht gehören…
Joachim Teipel wurde 1955 in Iserlohn geboren. Er bestand dort 1974 das Abitur und studierte anschließend in Münster Rechtswissenschaft…
Seine richterliche Laufbahn begann Joachim Teipel im Dezember 1981 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen… Neben seiner richterlichen Tätigkeit wirkt er seit Juli 2001 zugleich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Verfassungsgerichtshof NRW.
https://gw-nottuln.de/docs/2012-stiftslauf-erg/5_km.pdf
Ergebnisliste 5 km
28 Teipel, Joachim 55 Nottuln M55 2 00:25:21
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Nottuln/2013/07/Nottuln-Zeugnisse-fuer-100-Abiturienten-Dieser-Planet-braucht-sie
Der Abschied von lieb gewonnenen und der Ausblick auf das Kommende standen am Samstag im Mittelpunkt einer feierlichen Matinee, auf der 100 Abiturienten des Gymnasiums Nottuln verabschiedet wurden.
Von Benedikt Falz
Sonntag, 07.07.2013, 18:07 Uhr
… Weiter ging es dann mit der Ansprache von Elternvertreter Joachim Teipel. „Ihr habt hier vieles gelernt, nicht nur für die Schule, sondern für das Leben“, war er überzeugt. Nach seinem Dank an den Einsatz der Lehrer richtete er das Wort an die Schüler und rief zu Verantwortung und Mündigkeit auf: „Wer eine eigene Meinung hat, sollte diese auch äußern. Aber wenn ihr nach den Sternen greift, verliert nie die Bodenhaftung.“…
Besonders geehrt wurden Katharina Kronsbein, Henri Schmidt und Flavio Teipel, die mit 1,0 die Bestnote auf ihren Abiturzeugnisse stehen haben…

Der Richter Joachim Teipel scheint die Bodenhaftung längst verloren zu haben. Aber auch er sollte an die Zukunft seiner Kinder denken.

Der Kampf gegen die „Erleuchtung“