Die Verurteilung von Manfred Klag – der „Spion“, der der NATO ihre Sicherheitsmängel verriet

Der Überbringer der schlechten Botschaft wird bestraft. So erging es Manfred Klag, ehemaliger EDV-Experte im Nato-Hochsicherheitsbereich der Air Base Ramstein, nachdem er es gewagt hatte, seinen Arbeitgeber für den riskanten Umgang mit sensiblen Daten zu kritisieren. Am 19. November 2013 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Koblenz zu sieben Jahren Haft wegen Landesverrats. Bereits im Jahr 2010 hatte sich Klag durch eine Anzeige beim Leiter der NATO-Behörde und durch einen Anruf des Beschwerdeausschusses unbeliebt gemacht. Es ging um Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter, die für jeden bei der NATO einsehbar im internen Netz abgelegt waren. Im Jahr 2012 wollte Klag dann die Richtigkeit seiner bis dahin erfolglos vorgebrachten Kritik beweisen, indem er –  seine Pflicht bewusst verletzend – Dateien mit Passwörtern von NATO-Servern auf sein privates E-Mail-Konto transferieren ließ. Als die NATO-Militärs die Absicht dahinter erkannten nutzten sie die Gelegenheit, um den kurz darauf  in den Ruhestand verabschiedeten „Querulanten“ mundtot zu machen und um ein Exempel zu statuieren, als Warnung an alle Mitarbeiter, niemals den Gehorsam zu verweigern und mit einer Offenlegung von Sicherheitsmängeln dem Ansehen der NATO zu schaden.

An wen soll der „NATO-Spion“ die erst nachträglich von deutschen Behörden  als „Geheim- amtlich geheimgehalten“ gestempelten Dateien weitergegeben haben?

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils wurden in einer FAKT-Sendung von 2016 unter anderem von Hans-Christian Ströbele von den Grünen geäußert, der als Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages das Urteil als unerklärlich einordnete in Anbetracht der Tatsache, dass ein Verrat der NATO-Geheimnisse im Prozess nicht nachgewiesen werden konnte.

https://www.youtube.com/watch?v=euQyFo4-Ufg

Zweifel an Urteil gegen angeblichen Spion | FAKT | Das Erste

13.04.2016

 

Auf seiner Internetseite   https://natospion.de/  kann man sich das äußerst interessante  Buch von Manfred Klag  herunterladen. Dort sind auch die Videos zu seinem Fall verlinkt.

Im April 2020 hat Klag den Justizskandal ausführlich in einem eigenen YouTube-Video dokumentiert.

https://www.youtube.com/watch?v=OCqCD27d_rs&feature=youtu.be

Justizopfer: NATO-Spion Manfred Klag aus Börrstadt

19.04.2020

Screenshot

 

Eine Absicht zur Weitergabe der völlig untauglichen Passwörter aus nur fünf Buchstaben wurde dem Angeklagten in der Urteilsbegründung einfach unterstellt – meinem Eindruck nach trotz besseren Wissens. Einige der Passwörter sollen noch gültig und in zentralen Listen gespeichert gewesen sein. Manfred Klag kommentiert in seinem Buch „Geheim- amtlich geheimgehalten – betrügt so der Generalbundesanwalt?“ einige Passagen aus dem Urteil.

Aus dem Urteil, mit Kommentierung durch Manfred Klag (Quelle: Buch von Manfred Klag):

Die Passwörter wirken dermaßen lächerlich in einer Institution, in der Sicherheitsinteressen so groß geschrieben werden, selbst ich würde derartig einfache Passwörter nicht einmal für ganz unwichtige Daten und Kommunikationen in Erwägung ziehen. Wo ist der Haken, warum wirkt das ganze gefaked?

Die weiteren Reaktionen der Verantwortlichen und der anschließende Umgang mit dem Leck lassen wirklich nicht darauf schließen, dass das Netzwerk der NATO jemals in ernsthafter Gefahr gewesen sein kann. Vermutlich wurden die Passwörter der NATO-Server direkt nach dem Bekanntwerden des Transfers geändert, vielleicht sogar vor dem erwarteten Transfer, und zwar so, dass sie den Sicherheitskriterien nun endlich entsprachen.

aus dem Buch von Manfred Klag:

Seite 92:

Seite 96:

Gefechtsstand der NATO im Paulsberg in Uedem (CAOC Uedem) 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Combined_Air_Operations_Centre

Als Combined Air Operations Centre (CAOC) wird bei der NATO ein multinational besetzter Gefechtsstand zur Führung von Luftstreitkräften bezeichnet. Aufgaben sind die Planung, Führung und Beauftragung von Luftoperationen der zugeordneten Kräfte…

Die beiden ehemals für Deutschland zuständigen CAOC 2 und CAOC 4 entstanden in den frühen 1990er Jahren aus den Interim CAOC, die ihrerseits aus der Zusammenfassung funktional getrennter Luftangriffs- und Luftverteidigungsgefechtsstände hervorgingen. Der Zuständigkeitsbereich des CAOC 4 umfasste zuletzt die südliche Hälfte Deutschlands, Tschechien und die Slowakei, es wurde 2008 aufgelöst. Das CAOC Uedem in Uedem ist 2010 aus dem CAOC 2 hervorgegangen. Es ist unter anderem für den Luftraum Deutschlands, der BeneluxstaatenPolensTschechienSlowakei und der Baltischen Staaten zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt auch das NATO-Air Policing Baltikum. Ab Juli 2013 übernahm es die Verantwortung für das Gebiet, welches zuvor durch das schließende CAOC Finderup (Dänemark) bewacht wurde. Dieses umfasst die Hoheitsgebiete von NorwegenDänemark, das Vereinigte Königreich und Island

 

Der von Manfred Klag kritisierte Paradigmen-Wechsel vom „Need to know“- zum „Responsibility to share“- Prinzip scheint bei der NATO dem Grundprinzip des „No need to understand“ zu unterliegen. Das wichtigste NATO-Geheimnis ist wohl die interne Sicherheitslage. Und hier gilt allem Anschein nach statt des Prinzips der „Verantwortung zur Weitergabe“ das Prinzip der „Kenntnis, nur wenn nötig“. Und solange alle Server laufen, ist die Not nicht groß genug!

 aus dem Buch von Manfred Klag:

Seite 283:

Politische Urteile in Staatschutzsachen haben in der Regel bestand. Am 1. Oktober 2014 wurde die Revision von Manfred Klag vom Bundesgerichtshof erwartungsgemäß als unbegründet verworfen.

Seite 130:

Das Bundesverfassungsgericht entschied Anfang August 2015, die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Strafanzeigen unter anderem gegen einen Sachverständigen erwiesen sich als wirkungslos. Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.

Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechtsstaatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenzvernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.

Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase,  denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

 

 

 

 

 

 

 

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